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Die GfbV begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe, dass Asylbewerber und andere Flüchtlinge ohne dauerhaftes Aufenthaltsrecht in Deutschland künftig mehr Geld vom Staat bekommen müssen. Gleichzeitig fordert die Menschenrechtsorganisation längst überfällige Verbesserungen in der Asylgesetzgebung. Dazu gehören eine schnellere Bearbeitung der Verfahren und die Aufhebung der Residenzpflicht, so dass Asylbewerber ihren Landkreis oder ihr Bundesland endlich ungestraft und ohne Antrag bei den Behörden verlassen dürfen. Außerdem dürfe es keine Unterbringung in Sammelunterkünften mehr geben und Arbeitsverbote müssen abgeschafft werden. Darüber hinaus sollten den Betroffenen kostenlose Deutschkurse angeboten werden. „Erst wenn diese Forderungen erfüllt sind, kann von Respekt vor der Menschenwürde der Asylsuchenden und Flüchtlinge die Rede sein“, erklärt die GfbV.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am heutigen Mittwoch entschieden, dass Asylbewerber künftig mehr Geld bekommen müssen. Die staatlichen Hilfen sollen in etwa auf Hartz-IV-Niveau angehoben werden. Die bisherigen Leistungen reichten zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht aus.

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