Pressemitteilung

04.12.2020

Neuer Sanktionsmechanismus der EU

Ein wichtiger erster Schritt für mehr Menschenrechte (Pressemitteilung)

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) begrüßt die Einigung der EU-Botschafter auf einen Sanktionsmechanismus für Beteiligte an schweren Menschenrechtsverletzungen. Die geplante Regelung, modelliert nach dem US-amerikanischen Magnitsky-Act, sei ein wichtiger erster Schritt: „Mit diesem neuen Mechanismus bekommen die europäischen Forderungen nach Einhaltung der Menschenrechte zum ersten Mal Zähne. Es wird sich zeigen, ob die EU damit auch ihre Beißhemmung zum Beispiel gegenüber China verliert, oder ob es bei seichten Reisebeschränkungen für Personen aus weniger mächtigen Staaten bleibt“, erklärte Hanno Schedler, GfbV-Referent für Genozid-Prävention und Schutzverantwortung am heutigen Freitag in Göttingen.

„Die Liste der potenziellen Ziele für persönliche Sanktionen ist lang“, so Schedler. „In vielen Unrechtregimen lassen sich Einzelne ausmachen, die für besonders schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind oder an ihnen beteiligt waren.“ Einreiseverbote oder das Einfrieren von Vermögen seien freilich kein Ersatz für internationale Strafjustiz oder die Verfolgung von Kriegsverbrechern. „Zum Beispiel für die Architekten des laufenden Genozids an der uigurischen Volkgruppe wäre ein solcher Mechanismus aber sicherlich geeignet, auch wenn seine Wirkung eher symbolisch wäre“, findet Schedler. Der frühere Sicherheitschef der Region Xinjiang / Ostturkestan Zhu Hailun, sein Nachfolger Wang Junzheng sowie Xinjiangs Parteisekretär Chen Quanguo seien verantwortlich für schwerste Menschenrechtsverletzungen an der uigurischen, kasachischen und kirgisischen Bevölkerung. Die vor einem Jahr veröffentlichten China Cables hätten deutlich gemacht, dass diese drei Personen für die Verfolgung muslimischer Nationalitäten in China maßgeblich verantwortlich seien. 

Der Einigung auf der Arbeitsebene muss noch der Rat der EU-Außenminister zustimmen. Dieser tagt in der kommenden Woche, am 10. Dezember, dem internationalen Tag der Menschenrechte. Die Zustimmung der Minister gilt als wahrscheinlich.