Die Ahmadiyya Muslim Jamaat ist eine junge Religionsgemeinschaft. Sie entstand Ende des 19. Jahrhunderts in Indien, als das Land noch unter britischer Kolonialherrschaft stand. Ihr Name geht auf ihren Gründer Mirza Ghulam Ahmad (1835–1908) zurück. Die Gründung der neuen Gemeinschaft kann als islamischer Reformversuch bewertet werden. Da der traditionelle Islam Reformen ablehnt, wurden die Mitglieder der Gemeinschaft von Anfang an verfolgt. Die Ahmadiyya-Muslim*innen glauben, dass Mirza Ghulam Ahmad der „verheißene Messias und Mahdi“ war, was sie von anderen islamischen Gemeinschaften unterscheidet. Theologisch folgen die Ahmadiyya-Muslim*innen dem Koran und den zentralen Grundsätzen des Islams. In der Selbstdarstellung der Gemeinschaft ist der Leitsatz „Liebe für alle, Hass für keinen“ von zentraler Bedeutung. Gewalt zur Verbreitung ihres Glaubens lehnen die Ahmadiyya-Muslim*innen daher laut eigener Aussagen strikt ab. Im Unterschied zum sunnitischen Islam werden die Ahmadiyya-Muslim*innen von einem Kalifen geführt. Aufgrund der Verfolgung durch radikale Muslim*innen hat der Kalif seinen Sitz nicht in einem islamischen Land, sondern in London.
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Die Ahmadiyya-Gemeinschaft ist in fast allen Ländern der Welt vertreten und zählt schätzungsweise zwischen 15 und 20 Millionen Mitglieder. Große Ahmadiyya-Gemeinden gibt es in Pakistan, das zum Zeitpunkt der Gründung der Gemeinschaft noch zu Indien gehörte. In Pakistan leiden die Ahmadiyya-Muslim*innen unter starker Verfolgung, während sie im benachbarten Indien frei praktizieren können. Dort haben sie einen legalen Sitz und wichtige heilige Stätten, etwa die Stadt Qadian im Nordwesten des Landes, wo Mirza Ghulam Ahmad geboren wurde. Weitere große Gemeinden existieren in Nigeria, Ghana und Indonesien. Eine der größten Ahmadiyya-Gemeinden befindet sich in Deutschland. In Deutschland sollen laut Schätzungen 50.000 Ahmadiyya-Muslim*innen leben. Ihre zentrale Einrichtung, die Nur-Moschee, befindet sich in Frankfurt am Main. In einigen Bundesländern haben Ahmadiyya-Gemeinden als erste muslimische Gemeinschaft den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts inne.
Die Ahmadiyya-Muslim*innen sind vor allem in Pakistan systematischer Verfolgung und Diskriminierung ausgesetzt. Mitglieder werden durch Blasphemie-Gesetze auch staatlich verfolgt. Die GfbV fordert Glaubensfreiheit, ein Ende der Verfolgung sowie die Bestrafung der Täter*innen.
Stand: März 2026
Autor: Dr. Kamal Sido Redaktion: Sarah Neumeyer
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Angesichts der anhaltenden Übergriffe, Entführungen und Morde an Angehörigen der drusischen Volksgruppe in der südsyrischen Provinz al-Suwaida hat die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) an die Regierung des Haschemitischen Königreichs Jordanien appelliert, einen Grenzübergang für humanitäre Zwecke zu öffnen. Für die Übergriffe sind Milizen verantwortlich, die der neuen islamistischen Regierung in Damaskus zugerechnet werden.
Einladung zur Mahnwache am Brandenburger Tor (11.7.)
Anlässlich des 30. Jahrestages des Völkermordes von Srebrenica veranstaltet das Srebrenica Awareness Network gemeinsam mit der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) eine Mahnwache am Brandenburger Tor, zu der wir Sie herzlich einladen:
Menschenrechtsverletzungen in Tansania durch CO2-Ausgleichsflächen
Die Maasai International Solidarity Alliance (MISA) – zu deren Mitgliedern die Menschenrechtsorganisationen FIAN und Gesellschaft für bedrohte Völker gehören – setzt sich für die Verteidigung der Menschen- und Landrechte der Maasai im Norden Tansanias ein. In einem heute veröffentlichten Statement an Volkswagen fordert MISA das Unternehmen erneut dazu auf, sich von Kohlenstoffprojekten im Norden Tansanias zu distanzieren. Die CO2-Ausgleichsflächen bedrohen laut den Organisationen die dort ansässigen indigenen Maasai-Gemeinschaften.
Wang Yi in Berlin: Einladung zur Menschenrechtsaktion (3.7.)
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) veranstaltet gemeinsam mit dem Weltkongress der Uiguren (WUC) eine spontane Protestkundgebung anlässlich des Besuchs des chinesischen Außenministers Wang Yi. Sie soll ein deutliches Zeichen gegen die schweren Menschenrechtsverletzungen in der Volksrepublik China setzen – insbesondere gegen die systematische Internierung uigurischer und tibetischer Kinder in staatlichen Zwangsinternaten, sowie gegen die massive Einflussnahme Pekings auf die Nachfolgefrage des Dalai Lama.
Deutschland muss Plan des Dalai Lama für seine Nachfolge unterstützen
Anlässlich des 90. Geburtstages des Dalai Lama am 6. Juli fordert die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) die Bundesregierung auf, die Pläne des geistlichen Oberhaupts der Tibeter für eine Nachfolgeregelung aktiv zu unterstützen. „Deutschland muss deutlich machen, dass es die chinesischen Einflussbemühungen auf die Nachfolge des Dalai Lama nicht akzeptieren wird“, forderte Sarah Reinke, Leiterin der Menschenrechtsarbeit der GfbV.
Einladung zu Gedenkveranstaltungen im Juli in Berlin – Save the Date
Anlässlich des 30. Jahrestages des Genozids in Srebrenica am 11. Juli 2025 lädt die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) gemeinsam mit Partnerinnen und Partnern zu einer Reihe von Gedenkveranstaltungen in Berlin ein. Gemeinsam mit Zeitzeugen und Angehörigen der Opfer wollen wir des Völkermords von 1995 gedenken und über nötige Konsequenzen für Politik und Gesellschaft aus heutiger Sicht diskutieren. Wir laden Sie herzlich ein, sich die Veranstaltungen vorzumerken und sich gegebenenfalls anzumelden.