Algerien ist das größte Land Afrikas. Mit fast 2,4 Millionen Quadratkilometern ist es mehr als sechsmal so groß wie Deutschland. Rund 80 Prozent der Landfläche sind Wüstengebiet der Sahara und nur dünn besiedelt. In Algerien leben etwa 47 Millionen Menschen (Stand 2025).
Algerien: Minderheit der indigenen Amazigh
Die meisten Algerier*innen sollen von den ((Amazigh)), der indigenen Bevölkerung Nordafrikas, abstammen. 70 Prozent der Bevölkerung bezeichnen sich allerdings als Araber*innen. Die restlichen 30 Prozent gehören offiziell verschiedenen Amazigh-Gemeinschaften an.
Die Staatsreligion ist der sunnitische Islam, zu dem sich zwischen 98 und 99 Prozent der Bevölkerung bekennen. Es gibt jedoch sowohl eine kleine christliche als auch eine jüdische Minderheit. In Deutschland leben etwa 25.000 Menschen mit algerischer Staatsbürgerschaft (Stand 2023).
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Die Menschenrechtslage in Algerien ist trotz einiger Gesetzesänderungen, wie beispielsweise dem Verbot der Zwangsheirat im Jahr 2005 und der offiziellen Anerkennung der Amazigh-Sprache Tamazight im Jahr 2016, schlecht. Eine Einhaltung internationaler Mindeststandards für Menschen- und Minderheitenrechte ist nicht gegeben. Das algerische Familienrecht diskriminiert Frauen weiterhin systematisch, beispielsweise bei einer Erbschaft oder Scheidung. Minderheiten wie die indigenen Amazigh werden kriminalisiert. Seit 2019 ist das Zeigen der Amazigh-Flagge bei öffentlichen Protesten verboten.
Das Recht auf Versammlungsfreiheit wird immer wieder stark eingeschränkt. Zum Beispiel durch das Verbot von Symbolen der Demokratisierungsbewegung. Auch die Religionsfreiheit und das Recht auf Vereinigungsfreiheit werden immer wieder eingeschränkt. Gegen oppositionelle und zivilgesellschaftliche Gruppen wird hart vorgegangen, Kirchen werden geschlossen. Auch der Umgang mit politischen Gefangenen ist besorgniserregend. 2019 starb der bekannte Menschenrechtler Dr. Kamel Eddine Fekhar nach einem Hungerstreik in Haft.
Die GfbV macht immer wieder auf die Missstände in Algerien aufmerksam und setzt sich für die Rechte der verschiedenen Amazigh-Gemeinschaften ein.
Stand: März 2026
Autor: Dr. Kamal Sido Redaktion: Sarah Neumeyer
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Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) kritisiert die Entscheidung des WDR-Rundfunkrates, dem Aus für Cosmo und damit auch der wöchentlichen einstündigen kurdischsprachigen Sendung zuzustimmen, scharf. „Die Entscheidung des WDR, die kurdische Sendung einzustellen, sendet ein fatales Signal an eine Minderheit, die in ihren Heimatländern verfolgt wird und auch in Deutschland Ausgrenzung erlebt“, betont der GfbV-Nahostreferent Dr. Kamal Sido.
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) kritisiert die Aufwertung des US-Diplomaten Tom Barrack zum Sondergesandten von Präsident Donald Trump für Syrien und den Irak. Nach Einschätzung der Menschenrechtsorganisation verschärft die Entscheidung die Lage der Minderheiten in Syrien. Diese werden weiterhin durch das neue Regime in Damaskus verfolgt.
„Die Bundesregierung will gegenüber Peking selbstbewusster auftreten, doch beim Thema Menschenrechte scheitert sie katastrophal. Die systematische Verfolgung der Uiguren in Xinjiang, die Unterdrückung ethnischer und religiöser Minderheiten und die Zwangsarbeit im Land spielten bei der China-Reise von Wirtschaftsministerin Reiche keine Rolle“, kritisiert Mirjam Kobold, Referentin für Asien bei der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV).
Anlässlich der Hauptversammlung des Rohstoffkonzerns Glencore am 28. Mai 2026 kritisiert die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) den Rohstoffkonzern für seine Verantwortung bei Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung in Kolumbien. Trotz internationaler Vorwürfe setzt Glencore den Steinkohleabbau in der Cerrejón-Mine fort. Die Cerrejón-Mine in La Guajira ist eine der größten Steinkohle-Tagebaugruben der Welt und gehört vollständig zu Glencore.
Die Menschenrechtsorganisationen FIAN und Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) fordern, ein Klimaprojekt von Volkswagen in Tansania nicht zu zertifizieren. Hintergrund sind mehr als 100 Beschwerden, die überwiegend aus Maasai-Gemeinden stammen. Eine Auswertung der Beschwerden zeigt laut den Organisationen, dass die lokale Bevölkerung nicht ausreichend über das Projekt informiert wurde und es umfangreichen Widerstand gibt.
Memorandum – Türkei: Das Vorgehen gegen Exilant*innen
Die transnationale Verfolgung durch den türkischen Staat hat die GfbV in einem neuen Memorandum aufgearbeitet: „Türkei: Das Vorgehen gegen Exilant*innen: Transnationale Unterdrückung in Deutschland…
„A Children’s Emergency – Report on children affected by and conceived in the genocide against the Rohingya“
GfbV-Report zum Jahrestag des Genozids an den Rohingya (25.8.):
• „A Children’s Emergency – Report on children affected by and conceived in the genocide against the Rohingya“
• Beleuchtet die Lage von Kindern, die im Genozid Verbrechen erlebt haben
• Berichtet über tausende Babys, die infolge von Vergewaltigungen geboren wurden
• Hunderttausende Kinder in überfüllten Flüchtlingslagern