Algerien ist das größte Land Afrikas. Mit fast 2,4 Millionen Quadratkilometern ist es mehr als sechsmal so groß wie Deutschland. Rund 80 Prozent der Landfläche sind Wüstengebiet der Sahara und nur dünn besiedelt. In Algerien leben etwa 47 Millionen Menschen (Stand 2025).
Algerien: Minderheit der indigenen Amazigh
Die meisten Algerier*innen sollen von den ((Amazigh)), der indigenen Bevölkerung Nordafrikas, abstammen. 70 Prozent der Bevölkerung bezeichnen sich allerdings als Araber*innen. Die restlichen 30 Prozent gehören offiziell verschiedenen Amazigh-Gemeinschaften an.
Die Staatsreligion ist der sunnitische Islam, zu dem sich zwischen 98 und 99 Prozent der Bevölkerung bekennen. Es gibt jedoch sowohl eine kleine christliche als auch eine jüdische Minderheit. In Deutschland leben etwa 25.000 Menschen mit algerischer Staatsbürgerschaft (Stand 2023).
Ohne starke Verbündete ist unsere Arbeit nicht möglich!
Ihre Spende sorgt dafür, dass wir Betroffene vor Ort stärken, Missstände dokumentieren und politischen Druck aufbauen können – konsequent, unabhängig und solidarisch.
Die Menschenrechtslage in Algerien ist trotz einiger Gesetzesänderungen, wie beispielsweise dem Verbot der Zwangsheirat im Jahr 2005 und der offiziellen Anerkennung der Amazigh-Sprache Tamazight im Jahr 2016, schlecht. Eine Einhaltung internationaler Mindeststandards für Menschen- und Minderheitenrechte ist nicht gegeben. Das algerische Familienrecht diskriminiert Frauen weiterhin systematisch, beispielsweise bei einer Erbschaft oder Scheidung. Minderheiten wie die indigenen Amazigh werden kriminalisiert. Seit 2019 ist das Zeigen der Amazigh-Flagge bei öffentlichen Protesten verboten.
Das Recht auf Versammlungsfreiheit wird immer wieder stark eingeschränkt. Zum Beispiel durch das Verbot von Symbolen der Demokratisierungsbewegung. Auch die Religionsfreiheit und das Recht auf Vereinigungsfreiheit werden immer wieder eingeschränkt. Gegen oppositionelle und zivilgesellschaftliche Gruppen wird hart vorgegangen, Kirchen werden geschlossen. Auch der Umgang mit politischen Gefangenen ist besorgniserregend. 2019 starb der bekannte Menschenrechtler Dr. Kamel Eddine Fekhar nach einem Hungerstreik in Haft.
Die GfbV macht immer wieder auf die Missstände in Algerien aufmerksam und setzt sich für die Rechte der verschiedenen Amazigh-Gemeinschaften ein.
Stand: März 2026
Autor: Dr. Kamal Sido Redaktion: Sarah Neumeyer
Wofür wir uns einsetzen
Minderheiten & Indigene Völker stärken: Wir setzen uns weltweit für bedrohte Gemeinschaften ein – für Selbstbestimmung, Schutz und Teilhabe.
Menschenrechtsverletzungen sichtbar machen: Wir dokumentieren Unrecht, benennen es klar und bringen es in Öffentlichkeit, Politik und Medien. Sichtbarkeit schafft Schutz.
Völkermord verhindern & Menschen schützen: Wir erkennen Risiken frühzeitig, warnen vor Eskalationen und setzen uns entschlossen für den Schutz der Zivilbevölkerung ein. Gewalt beenden, für Gerechtigkeit und Versöhnung.
Menschenrechte für alle durchsetzen: Wir sind solidarisch mit Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen und stärken sie. Wir arbeiten für eine Politik ohne Doppelmoral, die Menschenrechte für alle garantiert. Solidarität und klare Haltung für Menschenrechte weltweit!
Fünf Jahre Taliban: Humanitäre Hilfe statt Abschiebungen
Zum fünften Jahrestag der erneuten Machtübernahme der radikalsunnitischen Islamisten der Taliban in Afghanistan am 15. August fordert die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) einen Abschiebestopp für Afghanistan, insbesondere für Angehörige von Minderheiten und Frauen.
„Seit ihrer Machtübernahme begehen die Taliban schwere Menschenrechtsverbrechen. Die elementaren Grundrechte von Frauen werden immer weiter eingeschränkt. Auch Minderheiten wie die Hazara und Tadschiken werden verfolgt.“
Erdbeben in Kolumbien: Auswirkungen auf indigene Gemeinschaften noch nicht absehbar
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) ruft dazu auf, indigene Gemeinschaften bei der Beurteilung der Erdbebenfolgen in Kolumbien nicht zu vergessen. Die Auswirkungen auf indigene Gemeinschaften sind laut der Menschenrechtsorganisation bislang nicht absehbar. Das Erdbeben am 10. August hatte sein Epizentrum bei der Gemeinde San José del Palmar im Departamento Chocó, einem Gebiet, in dem viele indigene Gemeinschaften leben.
Chiquitano-Trockenwald in Bolivien in Gefahr: Europa entscheidet mit über die Zukunft wichtiger Ökosysteme in Südamerika
Anlässlich des bolivianischen Tags des Chiquitano-Trockenwaldes warnt die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) gemeinsam mit indigenen Organisationen, dass die Zukunft eines der bedeutendsten Ökosysteme Südamerikas auch von internationalen Lieferketten und der europäischen Handelspolitik abhängt. Was in Europa konsumiert und politisch entschieden wird, hat direkte Folgen für indigene Territorien, betonen die GfbV, das Comité de Gestión (Verwaltungsausschuss) des Naturschutzgebiets Tucabaca de Roboré, das Comité Cívico (Bürgerkomitee) der Bewegung zum Schutz des Tucabaca-Tals sowie die indigene Gemeinschaft Quituquiña aus San José de Chiquitos.
Internationaler Tag der Indigenen Völker (9.8.): Indigene Menschenrechtsverteidiger weltweit schützen
Zum Internationalen Tag der Indigenen Völker am 9. August ruft die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) dazu auf, indigene Umwelt- und Menschenrechtsverteidiger weltweit wirksam zu schützen. Viele von ihnen begeben sich in große persönliche Gefahr, wenn sie für die Rechte ihrer Gemeinschaften, den Erhalt ihrer Territorien und den Schutz von Umwelt und Klima kämpfen. In verschiedenen Weltregionen werden sie dafür bedroht und oft auch angegriffen.
Religiöse Unterdrückung in Syrien: Priester verhaftet, Erzbischof zurückgerudert
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) appelliert an die beiden großen christlichen Kirchen, die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und die Römisch-Katholische Kirche, sowie an den Beauftragten der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe, Lars Castellucci, Glaubensfreiheit in Syrien als Menschenrecht ernst zu nehmen und sich dafür einzusetzen. Hintergrund ist der Verhaftung des kurdisch-christlichen Priesters Nihad Hasan (46) in Afrin am 20. Juli. Die Region wird seit 2018 von der Türkei besetzt. Inzwischen gibt es Berichte, dass Nihad Hassan nach fast drei Wochen Haft wieder freigelassen wurde.
Berichte über Zwangsrückführungen: Keine Sicherheit für Rohingya in Myanmar
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) warnt eindringlich vor der drohenden Zwangsrückführung tausender Rohingya aus Malaysia nach Myanmar: „Für die Rohingya gibt es keinen sicheren Ort. Sie fliehen vor Verfolgung durch das Militär und die De-facto-Herrschaft der Arakan Army im Bundesstaat Rakhine in Myanmar. In Malaysia wüten Hetzkampagnen und Inhaftierungswellen gegen sie”, berichtet Mirjam Kobold, GfbV-Referentin für Asien. „Die Zurückdrängung in die weiterhin gefährliche Lage in Myanmar verletzt eindeutig das völkerrechtliche Refoulement-Verbot, das auch für Malaysia gilt.” Neben den mehr als eine Million Rohingya, die seit Jahrzehnten – in immer neuen Fluchtwellen – ohne Perspektive in den Lagern von Cox’s Bazar in Bangladesch festsitzen, registriert das UNHCR rund 126.000 geflüchtete Rohingya in Malaysia. Das Land hat die Genfer Flüchtlingskonvention nicht unterzeichnet.