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Katar

Foto: Hanno Schedler / GfbV
Foto: Hanno Schedler / GfbV

In Katar leben rund 3,1 Millionen Menschen, von denen nur eine Minderheit von etwa 10 bis 12 Prozent katarische Staatsbürger*innen sind (Stand: 2025). Etwa 88 bis 90 Prozent der Bevölkerung bestehen aus Arbeitsmigrant*innen, die überwiegend aus asiatischen und arabischen Ländern stammen. Die Gesellschaft ist stark islamisch geprägt. Rund 68 Prozent der Bevölkerung sind Muslim*innen, es leben jedoch auch religiöse Minderheiten wie Hinduist*innen (etwa 14 Prozent), Christ*innen (etwa 14 Prozent) und Buddhist*innen (etwa 3 Prozent) im Land.

Katar: Reichtum durch Erdöl und Gas

Das Emirat Katar an der Ostküste der Arabischen Halbinsel gehört zu den kleinsten und zugleich reichsten Staaten der Welt. Es umfasst eine Fläche von etwa 11.600 km² und verfügt über große Erdöl- und Erdgasvorkommen, die den wirtschaftlichen Wohlstand begründen.

Katar ist eine absolute Erbmonarchie, in der der Emir sowohl die gesetzgebende als auch die ausführende Gewalt ausübt. Politische Parteien existieren nicht. Zwar wurde eine beratende Versammlung („Madschlis asch-Schura“) teilweise gewählt, doch liegt die tatsächliche politische Entscheidungsgewalt weiterhin beim Emir. Das Land gilt daher als autoritäres System. Die Scharia bildet eine zentrale Grundlage des Rechtssystems.

Ausbeutung von Arbeitskräften 

Katar ist ein Land der Arbeitsmigrant*innen. Diese bilden zwar die Mehrheit der Gesellschaft, sind jedoch keine Staatsbürger*innen und damit faktisch rechtlos. Viele von ihnen arbeiten im Niedriglohnsektor, insbesondere im Baugewerbe. Trotz offizieller Reformen besteht das sogenannte Kafala-Sponsorsystem faktisch weiter, wodurch Arbeitsmigrant*innen stark von ihren Arbeitgeber*innen abhängig bleiben. Ihnen werden häufig ihre Pässe abgenommen, ein Arbeitsplatzwechsel ist nur eingeschränkt möglich und bei Beschwerden drohen Kündigung und Abschiebung. Viele Arbeitsmigrant*innen arbeiten unter schlechten Bedingungen und sind rechtlich nur unzureichend geschützt. Dies wurde zuletzt insbesondere durch die Fußball-Weltmeisterschaft 2022 in Katar weltweit thematisiert. Die GfbV kritisiert die Situation der Arbeitsmigrant*innen in Katar scharf. Diese entsprechen teils sklavenähnlichen Arbeitsbedingungen. Internationale Akteure wie WM-Sponsoren und die FIFA fordert die GfbV auf, stärker Verantwortung zu übernehmen und die Vergabe internationaler Großveranstaltungen künftig enger an die Menschenrechtslage in den jeweiligen Ländern zu knüpfen.

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Diskriminierung von Minderheiten und Frauen 

Zu den religiösen Minderheiten zählen vor allem Christ*innen, Hinduist*innen und Buddhist*innen, die überwiegend ausländische Arbeitskräfte sind. Christliche Gottesdienste sind nur eingeschränkt erlaubt und finden meist an Orten außerhalb der Hauptstadt statt. Konvertierte Christ*innen werden besonders stark diskriminiert, da der Übertritt vom Islam gesellschaftlich geächtet ist. Wirkliche Religionsfreiheit besteht nicht. Frauen unterliegen einem System männlicher Vormundschaft. Homosexualität ist verboten.

Katar unterstützt islamistische Organisationen

Die aktuelle politische Lage Katars ist durch eine aktive Außenpolitik geprägt. Das Emirat nutzt seine wirtschaftliche Stärke, um politischen Einfluss in der Region auszuüben. Beobachter*innen wie die GfbV, weitere NGOs und Journalist*innen werfen Katar vor, islamistische Organisationen finanziell und politisch zu unterstützen, unter anderem über Netzwerke der Muslimbruderschaft oder über Katars NGO Qatar Charity. Diese Politik trägt zur Destabilisierung von Konfliktregionen im Nahen Osten bei. Die katarische Politik schürt Unruhe, führt zu mehr Konflikten und Kriegen und verursacht Menschenrechtsverletzungen.

Forderungen der GfbV

Die GfbV fordert: 

  • eine konsequente Umsetzung und Kontrolle des Verbots des Kafala-Sponsorsystems:
  • eine wirksame staatliche Kontrolle der Arbeitsbedingungen;
  • von katarischen Unternehmen, über gesetzliche Vorgaben hinaus, eigenständig für eine Verbesserung der Situation der Gastarbeiter*innen zu sorgen;
  • von ausländischen Firmen, ihre Aktivitäten in Katar von der Einhaltung grundlegender Arbeits- und Menschenrechtsstandards abhängig zu machen;
  • ein Ende der Unterstützung Katars für radikalislamistische Gruppen.

Stand: Mai 2026

Autor: Dr. Kamal Sido
Redaktion: Sarah Neumeyer

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Ihr Ansprechpartner

Kamal Sido

Dr. Kamal Sido

Referent für Nahost

E-Mail: k.sido@gfbv.de

Telefon: +49 551 / 49906-18

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