Die Nama sind ein Indigenes Volk im südlichen Afrika. Sie leben überwiegend im Süden Namibias, aber auch in Botswana und Südafrika. Ihre Sprache ist Khoekhoegowab. Viehzucht spielte eine wichtige Rolle in ihrer halbnomadischen Lebensweise, die während der deutschen Kolonialzeit durch Enteignungen, Vertreibung und die Zerstörung ihrer Lebensgrundlagen massiv beeinträchtigt wurde.
Während der deutschen Kolonialzeit verübten Truppen des Kaiserreichs den ersten Völkermord des 20. Jahrhunderts an den Nama und Ovaherero. Bis heute kämpfen die Nama gegen die Folgen der deutschen Kolonialgewalt.
Nama: Erster Völkermord des 20. Jahrhunderts
Von 1884 bis 1915 war Namibia die Siedlerkolonie Deutsch-Südwestafrika. In dieser Zeit kam es immer wieder zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen deutschen Siedler*innen und den Nama, Ovaherero sowie Damara und San. Am 12. April 1893 überfielen deutsche Soldaten unter dem Kommando von Curt von François den Ort Hornkranz mit dem Befehl, den Witbooi-Clan der Nama auszulöschen. Bei dem Überfall wurden mindestens 80 Menschen ermordet. Das Hornkranz-Massaker war der erste Akt des Genozids gegen ihre Gemeinschaft.
Ab 1903/1904 bekämpften die Nama die deutschen Truppen in einem Guerillakrieg. Die deutsche Armee reagierte darauf mit brutaler Gewalt, der systematischen Verfolgung der Nama und einer Politik der verbrannten Erde: Infrastruktur, Nahrungsmittel, Felder, Dörfer und ganze Landschaften wurden zerstört, um die Nama aus ihren Gebieten zu vertreiben und sie auszuhungern.
Am 22. April 1905 erließ der deutsche Generalleutnant Lothar von Trotha einen Vernichtungsbefehl gegen alle Nama. Die deutschen Truppen zerstörten gezielt ihre Lebensgrundlagen und inhaftierten die Überlebenden in Konzentrationslagern. Dort starben viele unter unmenschlichen Bedingungen an Hunger, Krankheit und Misshandlung. Schätzungen zufolge kamen durch den Völkermord etwa 10.000 Nama ums Leben, was etwa 50 Prozent ihrer damaligen Bevölkerung entsprach.
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Die Nama heute: benachteiligte Minderheit im eigenen Land
Die Nama leiden bis heute unter den Folgen des deutschen Kolonialismus und des Genozids an ihrer Gemeinschaft. Viele Nachfahr*innen der Nama leben in prekären Verhältnissen. Die Nachkommen der einstigen Kolonisator*innen besitzen hingegen rund zwei Drittel des fruchtbaren Bodens in Namibia, obwohl sie weniger als zehn Prozent der namibischen Bevölkerung ausmachen.
Die deutsche Bundesregierung hat den Völkermord bis heute nicht rechtlich bindend anerkannt. Das sogenannte Versöhnungsabkommen zwischen Deutschland und Namibia, das bislang noch nicht verabschiedet wurde, spricht lediglich von einem Genozid aus heutiger Sicht und umgeht damit eine rechtliche Verantwortung sowie Reparationszahlungen. Darüber hinaus wird das Abkommen von den offiziellen Vertretungen der Nama und Ovaherero nicht anerkannt, da sie nicht in die Verhandlungen miteinbezogen wurden. Dies verstößt gegen internationale Standards im Umgang mit Völkermord.
Grüner Kolonialismus auf Kosten der Nama
Die (neo-)kolonial geprägte Kontrolle über Land und Ressourcen prägt Namibia bis heute. Indigene Gemeinschaften werden nicht ausreichend in Entscheidungen einbezogen.
Für ein geplantes Wasserstoffprojekt im Süden Namibias sollen große Flächen des angestammten Landes der Nama genutzt werden. Auch ein wichtiger Gedenkort an den Völkermord ist durch einen geplanten Hafenausbau auf der Halbinsel Shark Island betroffen. Trotz dieser direkten Auswirkungen auf die Nama werden Entscheidungen oft ohne ihre Mitbestimmung gefällt. Die Nama werden weiterhin benachteiligt und marginalisiert. Gemeinsam mit der Nama Traditional Leaders Association (NTLA) setzen wir uns für die Rechte der Nama ein.
Stand: Mai 2026
Autor*innen: Laura Mahler und Nadja Grossenbacher Redaktion: Sarah Neumeyer, Stefanie Grolig, Elena Dellmuth und Myriam Givens
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Völkermord verhindern & Menschen schützen: Wir erkennen Risiken frühzeitig, warnen vor Eskalationen und setzen uns entschlossen für den Schutz der Zivilbevölkerung ein. Gewalt beenden, für Gerechtigkeit und Versöhnung.
Menschenrechte für alle durchsetzen: Wir sind solidarisch mit Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen und stärken sie. Wir arbeiten für eine Politik ohne Doppelmoral, die Menschenrechte für alle garantiert. Solidarität und klare Haltung für Menschenrechte weltweit!
Religiöse Unterdrückung in Syrien: Priester verhaftet, Erzbischof zurückgerudert
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) appelliert an die beiden großen christlichen Kirchen, die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und die Römisch-Katholische Kirche, sowie an den Beauftragten der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe, Lars Castellucci, Glaubensfreiheit in Syrien als Menschenrecht ernst zu nehmen und sich dafür einzusetzen. Hintergrund ist der Verhaftung des kurdisch-christlichen Priesters Nihad Hasan (46) in Afrin am 20. Juli. Die Region wird seit 2018 von der Türkei besetzt. Inzwischen gibt es Berichte, dass Nihad Hassan nach fast drei Wochen Haft wieder freigelassen wurde.
Berichte über Zwangsrückführungen: Keine Sicherheit für Rohingya in Myanmar
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) warnt eindringlich vor der drohenden Zwangsrückführung tausender Rohingya aus Malaysia nach Myanmar: „Für die Rohingya gibt es keinen sicheren Ort. Sie fliehen vor Verfolgung durch das Militär und die De-facto-Herrschaft der Arakan Army im Bundesstaat Rakhine in Myanmar. In Malaysia wüten Hetzkampagnen und Inhaftierungswellen gegen sie”, berichtet Mirjam Kobold, GfbV-Referentin für Asien. „Die Zurückdrängung in die weiterhin gefährliche Lage in Myanmar verletzt eindeutig das völkerrechtliche Refoulement-Verbot, das auch für Malaysia gilt.” Neben den mehr als eine Million Rohingya, die seit Jahrzehnten – in immer neuen Fluchtwellen – ohne Perspektive in den Lagern von Cox’s Bazar in Bangladesch festsitzen, registriert das UNHCR rund 126.000 geflüchtete Rohingya in Malaysia. Das Land hat die Genfer Flüchtlingskonvention nicht unterzeichnet.
Europäischer Völkermord-Gedenktag für Sinti und Roma (2.8.): Roma in der Ukraine fordern gleichberechtigtes Gedenken und Unterstützung in der Kriegssituation
Anlässlich des europäischen Völkermord-Gedenktages für Sinti und Roma am 2. August fordern Roma in der Ukraine, dass der Genozid an ihren Vorfahren stärker in das nationale Bewusstsein und in die Erinnerungskultur der Ukraine integriert wird, wie die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) berichtet: „In den von ihnen besetzten Gebieten ermordeten die Nationalsozialisten unsere Vorfahren systematisch: im Distrikt Galizien, im Reichskommissariat Ukraine und in der von der Wehrmacht kontrollierten Zone“, erklärt Natalia Tomenko von der GfbV-Partnerorganisation Youth Agency for the Advocacy of Roma Culture (ARCA), deren Großmutter den Völkermord an den Roma der Ukraine überlebte.
12. Jahrestag des Völkermordes an den Yeziden (3.8.): Weiter unsichere Situation für Minderheiten im Irak
Anlässlich des 12. Jahrestags des Völkermords an der yezidischen Bevölkerung im Irak durch den sogenannten „Islamischen Staat“ (IS) wirft die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) der deutschen Bundesregierung vor, die Aufarbeitung verschleppt und keine wirksamen Konsequenzen gezogen zu haben. Mit der Anerkennung des Völkermordes durch den Deutsche Bundestag im Jahr 2023 wäre das erforderlich gewesen. „Auch wenn es noch nicht dazu gekommen ist, werden immer wieder Stimmen laut, Yeziden, die Opfer des Völkermordes geworden sind, in den unsicheren Staat Irak abzuschieben“, kritisierte Dr. Kamal Sido, Nahostreferent der GfbV, am heutigen Donnerstag in Göttingen. „Auch Angehörige christlicher und anderer Minderheiten sind im Irak und dem islamistisch regierten Syrien nicht sicher. Sie aus populistischen Motiven abzuschieben, würde ihr Leben unmittelbar gefährden.“
Anschlag auf den CSD in Berlin: Wer Islamisten hofiert, stärkt sie
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat heute in einem dringenden Appell an Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) die sofortige Beendigung der Zusammenarbeit mit islamistischen Regimen gefordert. Anlass ist der Anschlag auf den Berliner Christopher Street Day am 25. Juli 2026, der nach Einschätzung der Menschenrechtsorganisation ein Weckruf für die deutsche Außen- und Migrationspolitik sein muss: „Durch ihre laufende Kooperation mit islamistischen Regimen, zum Beispiel in der Türkei, Afghanistan, Katar oder Syrien macht die Bundesregierung den radikalen politischen Islam salonfähig. Ihre Außenpolitik legitimiert und stärkt damit militante Kräfte, die den gesamten Nahen Osten destabilisieren und auch unsere Sicherheit in Deutschland bedrohen“, betont Sarah Reinke, Leiterin der Menschenrechtsarbeit der GfbV.
Gefangenenaustausch mit Russland vor zwei Jahren (1.8.): Freiheit für indigene Aktivistinnen Daria Egereva und Natalia Leongardt gefordert
Zwei Jahre nach dem Gefangenenaustausch zwischen westlichen Staaten und Russland sowie Belarus am 1. August 2024, bei dem 16 politische Gefangene freigelassen wurden, fordert die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) einen verstärkten Einsatz für politische Gefangene in Russland: „Die indigenen Menschenrechtsverteidigerinnen Daria Egereva und Natalia Leongardt sitzen seit dem 17. Dezember 2025 in russischer Haft und sind wegen angeblichen Terrorismus angeklagt. Die Frauen sind unschuldig, das Verfahren politisch motiviert, die drohenden Haftstrafen drakonisch“, erklärt Sarah Reinke, Leiterin der Menschenrechtsarbeit der GfbV.