Die Sahrauis sind das Indigene Volk der Westsahara. Jahrhundertelang lebten sie als nomadisch geprägte Gemeinschaften in den westlichen Regionen der Sahara. Sie setzen sich aus verschiedenen arabischen, subsaharischen und Amazigh-Gruppen zusammen. Vor der spanischen Kolonialherrschaft organisierte sich die sahrauische Gesellschaft im sogenannten Ait Arbain, der „Hand der Vierzig“, einem Rat, in dem gemeinsame Entscheidungen für die gesamte Gemeinschaft getroffen wurden. Dieses System bestand bis 1930 fort. Die Sprache der Sahrauis ist Hassaniya, ein arabischer Dialekt. Die Mehrheit von ihnen ist sunnitisch-muslimisch.
Von 1884 bis 1975 war Spanien Kolonialmacht. Mit der marokkanischen Besetzung der Westsahara im Jahr 1975 wurde das Volk der Sahrauis auseinandergerissen. Zu diesem Zeitpunkt lebten etwa 75.000 Sahrauis in der Westsahara. Ein großer Teil der Bevölkerung wurde vertrieben. Genaue Zahlen sind schwer zu ermitteln, doch Schätzungen zufolge leben heute 170.000 bis 200.000 Sahrauis in Geflüchtetenlagern im Südwesten Algeriens, weitere rund 105.000 in den von Marokko kontrollierten Gebieten. Etwa 50.000 Sahrauis leben im Ausland, ungefähr ebenso viele in den freien Gebieten der Westsahara, wobei sich seit 2020 aufgrund marokkanischer autonomer Waffensysteme kaum noch Zivilist*innen dort aufhalten können.
Perspektivlosigkeit in den Geflüchtetenlagern in Algerien
In der Region um Tindouf in Algerien liegen fünf große Lager sowie das Verwaltungszentrum Rabouni. Sie werden von der Frente Polisario, der offiziellen Vertretung des sahrauischen Volkes, verwaltet. Die Camps sind stark von humanitärer Hilfe abhängig, da die Lebensbedingungen äußerst schwierig sind: Die Hamada-Wüste ist mit Temperaturschwankungen zwischen 0 und 50 Grad, häufigen Sandstürmen und durch zunehmende Klimaextreme nahezu unbewohnbar. Regelmäßige Überflutungen zerstören Unterkünfte. Trinkwasser ist knapp und Mangelernährung ist weit verbreitet. Nur ein Drittel der Kinder erhält die Mindestversorgung für ein gesundes Wachstum. Rund 94 Prozent der Menschen sind auf Hilfslieferungen angewiesen. Menschen, die in Bildung, Gesundheit oder Verwaltung arbeiten, erhalten lediglich geringe Aufwandsentschädigungen, die kaum zum Leben reichen. Beschäftigungs- und Bildungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche sind begrenzt, was zu großer Perspektivlosigkeit führt.
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In den von Marokko besetzten Gebieten werden die grundlegenden Menschenrechte der Sahrauis massiv eingeschränkt. Marokko betreibt eine systematische Siedlungspolitik, verdrängt die sahrauische Kultur durch Verbote oder erzwungene Assimilation und verweigert seit Jahrzehnten ein Referendum über den politischen Status der Westsahara. Berichte dokumentieren Überwachung, Einschränkungen der Meinungs- und Versammlungsfreiheit, gewaltsame Unterdrückung, politische Gefangenschaft, Folter und das Verschwindenlassen von Aktivist*innen. Informationen über die Lage in den besetzten Gebieten gelangen nur selten an die Öffentlichkeit. Gleichzeitig nutzt Marokko die natürlichen Ressourcen der Westsahara, darunter Fischbestände, Phosphat und erneuerbare Energien, ohne Zustimmung der Sahrauis und obwohl mehrere internationale Gerichtsurteile dies untersagt haben. Erst 2024 bekräftigte der Europäische Gerichtshof, dass Fischerei- und Handelsabkommen zwischen der EU und Marokko nicht auf die Westsahara angewendet werden dürfen, und unterstrich damit das Recht des sahrauischen Volkes auf Selbstbestimmung.
Das Recht der Sahrauis auf Selbstbestimmung – eine ungelöste Frage
Bis heute kämpfen die Sahrauis für ihr Recht auf Selbstbestimmung. Die Trennung des Volkes, die anhaltende Besatzung, prekäre Lebensbedingungen in den Geflüchtetenlagern und die Unterdrückung in den besetzten Gebieten prägen die aktuelle Situation. Der Konflikt bleibt eines der deutlichsten Beispiele dafür, wie koloniale Strukturen und fehlende politische Lösungen ein Indigenes Volk über Generationen hinweg belasten.
Stand: März 2026
Autorin: Laura Mahler Redaktion: Sarah Neumeyer
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Völkermord verhindern & Menschen schützen: Wir erkennen Risiken frühzeitig, warnen vor Eskalationen und setzen uns entschlossen für den Schutz der Zivilbevölkerung ein. Gewalt beenden, für Gerechtigkeit und Versöhnung.
Menschenrechte für alle durchsetzen: Wir sind solidarisch mit Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen und stärken sie. Wir arbeiten für eine Politik ohne Doppelmoral, die Menschenrechte für alle garantiert. Solidarität und klare Haltung für Menschenrechte weltweit!
Religiöse Unterdrückung in Syrien: Priester verhaftet, Erzbischof zurückgerudert
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) appelliert an die beiden großen christlichen Kirchen, die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und die Römisch-Katholische Kirche, sowie an den Beauftragten der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe, Lars Castellucci, Glaubensfreiheit in Syrien als Menschenrecht ernst zu nehmen und sich dafür einzusetzen. Hintergrund ist der Verhaftung des kurdisch-christlichen Priesters Nihad Hasan (46) in Afrin am 20. Juli. Die Region wird seit 2018 von der Türkei besetzt. Inzwischen gibt es Berichte, dass Nihad Hassan nach fast drei Wochen Haft wieder freigelassen wurde.
Berichte über Zwangsrückführungen: Keine Sicherheit für Rohingya in Myanmar
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) warnt eindringlich vor der drohenden Zwangsrückführung tausender Rohingya aus Malaysia nach Myanmar: „Für die Rohingya gibt es keinen sicheren Ort. Sie fliehen vor Verfolgung durch das Militär und die De-facto-Herrschaft der Arakan Army im Bundesstaat Rakhine in Myanmar. In Malaysia wüten Hetzkampagnen und Inhaftierungswellen gegen sie”, berichtet Mirjam Kobold, GfbV-Referentin für Asien. „Die Zurückdrängung in die weiterhin gefährliche Lage in Myanmar verletzt eindeutig das völkerrechtliche Refoulement-Verbot, das auch für Malaysia gilt.” Neben den mehr als eine Million Rohingya, die seit Jahrzehnten – in immer neuen Fluchtwellen – ohne Perspektive in den Lagern von Cox’s Bazar in Bangladesch festsitzen, registriert das UNHCR rund 126.000 geflüchtete Rohingya in Malaysia. Das Land hat die Genfer Flüchtlingskonvention nicht unterzeichnet.
Europäischer Völkermord-Gedenktag für Sinti und Roma (2.8.): Roma in der Ukraine fordern gleichberechtigtes Gedenken und Unterstützung in der Kriegssituation
Anlässlich des europäischen Völkermord-Gedenktages für Sinti und Roma am 2. August fordern Roma in der Ukraine, dass der Genozid an ihren Vorfahren stärker in das nationale Bewusstsein und in die Erinnerungskultur der Ukraine integriert wird, wie die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) berichtet: „In den von ihnen besetzten Gebieten ermordeten die Nationalsozialisten unsere Vorfahren systematisch: im Distrikt Galizien, im Reichskommissariat Ukraine und in der von der Wehrmacht kontrollierten Zone. Die Verbündeten der Nationalsozialisten – die Rumänen unter der Führung von Ion Antonescu – deportierten und ermordeten Roma im Gouvernement Transnistrien, das sie auf dem Gebiet der Ukraine eingerichtet hatten. Roma in Transkarpatien wurden von den Ungarn – einem weiteren deutschen Verbündeten unter der Führung von Miklós Horthy – ermordet“, erklärt Natalia Tomenko von der GfbV-Partnerorganisation Youth Agency for the Advocacy of Roma Culture (ARCA), deren Großmutter den Völkermord an den Roma der Ukraine überlebte.
12. Jahrestag des Völkermordes an den Yeziden (3.8.): Weiter unsichere Situation für Minderheiten im Irak
Anlässlich des 12. Jahrestags des Völkermords an der yezidischen Bevölkerung im Irak durch den sogenannten „Islamischen Staat“ (IS) wirft die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) der deutschen Bundesregierung vor, die Aufarbeitung verschleppt und keine wirksamen Konsequenzen gezogen zu haben. Mit der Anerkennung des Völkermordes durch den Deutsche Bundestag im Jahr 2023 wäre das erforderlich gewesen. „Auch wenn es noch nicht dazu gekommen ist, werden immer wieder Stimmen laut, Yeziden, die Opfer des Völkermordes geworden sind, in den unsicheren Staat Irak abzuschieben“, kritisierte Dr. Kamal Sido, Nahostreferent der GfbV, am heutigen Donnerstag in Göttingen. „Auch Angehörige christlicher und anderer Minderheiten sind im Irak und dem islamistisch regierten Syrien nicht sicher. Sie aus populistischen Motiven abzuschieben, würde ihr Leben unmittelbar gefährden.“
Anschlag auf den CSD in Berlin: Wer Islamisten hofiert, stärkt sie
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat heute in einem dringenden Appell an Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) die sofortige Beendigung der Zusammenarbeit mit islamistischen Regimen gefordert. Anlass ist der Anschlag auf den Berliner Christopher Street Day am 25. Juli 2026, der nach Einschätzung der Menschenrechtsorganisation ein Weckruf für die deutsche Außen- und Migrationspolitik sein muss: „Durch ihre laufende Kooperation mit islamistischen Regimen, zum Beispiel in der Türkei, Afghanistan, Katar oder Syrien macht die Bundesregierung den radikalen politischen Islam salonfähig. Ihre Außenpolitik legitimiert und stärkt damit militante Kräfte, die den gesamten Nahen Osten destabilisieren und auch unsere Sicherheit in Deutschland bedrohen“, betont Sarah Reinke, Leiterin der Menschenrechtsarbeit der GfbV.
Gefangenenaustausch mit Russland vor zwei Jahren (1.8.): Freiheit für indigene Aktivistinnen Daria Egereva und Natalia Leongardt gefordert
Zwei Jahre nach dem Gefangenenaustausch zwischen westlichen Staaten und Russland sowie Belarus am 1. August 2024, bei dem 16 politische Gefangene freigelassen wurden, fordert die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) einen verstärkten Einsatz für politische Gefangene in Russland: „Die indigenen Menschenrechtsverteidigerinnen Daria Egereva und Natalia Leongardt sitzen seit dem 17. Dezember 2025 in russischer Haft und sind wegen angeblichen Terrorismus angeklagt. Die Frauen sind unschuldig, das Verfahren politisch motiviert, die drohenden Haftstrafen drakonisch“, erklärt Sarah Reinke, Leiterin der Menschenrechtsarbeit der GfbV. „Die Bundesregierung muss sich mit Nachdruck für ihre Freilassung einsetzen. Denn der Gefangenenaustausch vor zwei Jahren hat gezeigt: Zähe Verhandlungen können Erfolg haben. Doch dafür braucht es öffentlichen Druck und politischen Willen. Am 5. August ist der nächste Verhandlungstermin in Moskau. Es geht um die Verlängerung der Untersuchungshaft. Die Tage davor sollten für verstärkte diplomatische Initiativen genutzt werden, fordert Reinke.