Die Tadschik*innen sind eine ethnische Gruppe, die mit etwa 8,5 Millionen Menschen das Staatsvolk der zentralasiatischen Republik Tadschikistan bildet. Im benachbarten ((Afghanistan)) leben mit etwa 11 Millionen Angehörigen mehr Tadschik*innen als in Tadschikistan selbst. Sie machen dort etwa 25 bis 30 Prozent der Gesamtbevölkerung aus.
Tadschikische Minderheit in Usbekistan, Russland und China
In Usbekistan sind die Tadschik*innen eine Minderheit und werden verfolgt. Die mindestens zwei Millionen Tadschik*innen in Usbekistan leben überwiegend in den historischen Städten Samarkand und Buchar. Auch in ((Russland)) und ((China)) gibt es kleine tadschikische Minderheiten. Viele sind als Arbeitsmigrant*innen dorthin gezogen. Weltweit wird die Zahl der Tadschik*innen auf maximal 25 Millionen geschätzt.
Wie viele Tadschik*innen in Deutschland leben, ist schwer zu ermitteln. In der Bundesrepublik leben etwa 8.000 Menschen, die aus Tadschikistan stammen (Stand: 2026), sowie einige Tadschik*innen aus Afghanistan.
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Enge Verbindung zur persischen und kurdischen Kultur und Sprache
Die tadschikische Kultur und Sprache sind eng mit denen der Perser*innen und ((Kurd*innen)) verwandt. Die tadschikische Sprache gehört zur iranischen Gruppe der indogermanischen Großfamiliensprache.
Die Republik Tadschikistan gehörte lange Zeit zur Sowjetunion – zuerst als Teilrepublik in Usbekistan von 1924 bis 1929, dann von 1929 bis zum Zerfall der Sowjetunion 1991 als eigenständige Unionsrepublik. Daher wird die tadschikische Sprache in Tadschikistan und Usbekistan im kyrillischen Alphabet geschrieben. In Afghanistan hingegen wird das arabisch-persische Alphabet verwendet.
Menschenrechtslage in Tadschikistan besorgniserregend
Tadschikistan erklärte 1991 seine Unabhängigkeit. Die Menschenrechtslage ist besorgniserregend. Es kommt zu Menschenrechtsverletzungen, Folter und häuslicher Gewalt gegen Frauen. Zudem gibt es keine Meinungs- und Pressefreiheit. Der Staat kontrolliert Religionspraktiken und geht stark gegen radikale islamistische Gruppen vor. Die GfbV fordert Minderheitenschutz, wie die Anerkennung der tadschikischen Sprache in Usbekistan.
Stand: Mai 2026
Autorin: Mirjam Kobold Redaktion: Sarah Neumeyer
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Völkermord verhindern & Menschen schützen: Wir erkennen Risiken frühzeitig, warnen vor Eskalationen und setzen uns entschlossen für den Schutz der Zivilbevölkerung ein. Gewalt beenden, für Gerechtigkeit und Versöhnung.
Menschenrechte für alle durchsetzen: Wir sind solidarisch mit Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen und stärken sie. Wir arbeiten für eine Politik ohne Doppelmoral, die Menschenrechte für alle garantiert. Solidarität und klare Haltung für Menschenrechte weltweit!
Vor dem EU-Afrika-Gipfel in Luanda fordert die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) von der Europäischen Union den längst überfälligen Bruch mit neokolonialen Strukturen: „Europas Politik muss endlich auf Gerechtigkeit, Selbstbestimmung und Menschenrechten beruhen – nicht auf Ausbeutung und Doppelmoral. Europa muss aufhören, seine politischen, wirtschaftlichen und ökologischen Krisen auf den Globalen Süden abzuwälzen. Afrikanische Gesellschaften zahlen den Preis für unseren Wohlstand“, kritisiert Sarah Reinke, Leiterin der Menschenrechtsarbeit der GfbV.
Zum Abschluss der bundesweiten Aktionswochen Westsahara erinnert die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) an den 50. Jahrestag des völkerrechtlich nicht anerkannten Madrider Abkommens vom 14. November 1975 – einen der Ausgangspunkte der bis heute andauernden Besatzung der Westsahara durch Marokko.
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) kritisiert die polemische Stimmungsmache in einem Meinungsbeitrag der „Welt“ in der Debatte um Dorothee Bärs Aussagen zu sogenannten „Indianerkostümen“: „Dieser Versuch, strukturellen Rassismus zu einer Frage der Laune zu degradieren, ist ein altbekanntes Muster“, erklärt Jan Königshausen, Referent für Indigene Völker bei der GfbV.
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) kritisiert die Einführung des Tags der Indigenen Völker und des Tags der indigenen Sprachen in Russland als gezielte Strategie des Kremls, um die systematische Unterdrückung indigener Gemeinschaften zu verschleiern und Kritiker ruhigzustellen. „Angesichts der prekären Lage der Indigenen Völker in der Russländischen Föderation ist dies blanker Hohn“, kritisiert Sarah Reinke, Leiterin der Menschenrechtsarbeit der GfbV.
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) verleiht Prof. Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Claus Kreß LL.M. während ihrer diesjährigen Jahreshauptversammlung am 8. November 2025 in Göttingen die Ehrenmitgliedschaft. Damit würdigt die Menschenrechtsorganisation das jahrzehntelange, außergewöhnliche Wirken des renommierten Völkerrechtlers für die Stärkung des internationalen Rechts, die Friedenssicherung und die globale Strafgerichtsbarkeit.
Menschenrechtler kritisieren Dorothee Bärs Aussagen zu „Indianerkostümen“
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) kritisiert die jüngsten Aussagen von Bundesforschungsministerin Dorothee Bär (CSU), die im Zusammenhang mit sogenannten „Indianerkostümen“ im Karneval erklärte: „Indigene haben weniger Probleme damit als einige Moralapostel in Deutschland“. „Diese Aussage ist nicht nur anmaßend, sie ist Ausdruck eines alten Musters. Über Indigene wird gesprochen, statt mit ihnen“, sagt Jan Königshausen, Referent für Indigene Völker bei der GfbV.