Die Tadschik*innen sind eine ethnische Gruppe, die mit etwa 8,5 Millionen Menschen das Staatsvolk der zentralasiatischen Republik Tadschikistan bildet. Im benachbarten ((Afghanistan)) leben mit etwa 11 Millionen Angehörigen mehr Tadschik*innen als in Tadschikistan selbst. Sie machen dort etwa 25 bis 30 Prozent der Gesamtbevölkerung aus.
Tadschikische Minderheit in Usbekistan, Russland und China
In Usbekistan sind die Tadschik*innen eine Minderheit und werden verfolgt. Die mindestens zwei Millionen Tadschik*innen in Usbekistan leben überwiegend in den historischen Städten Samarkand und Buchar. Auch in ((Russland)) und ((China)) gibt es kleine tadschikische Minderheiten. Viele sind als Arbeitsmigrant*innen dorthin gezogen. Weltweit wird die Zahl der Tadschik*innen auf maximal 25 Millionen geschätzt.
Wie viele Tadschik*innen in Deutschland leben, ist schwer zu ermitteln. In der Bundesrepublik leben etwa 8.000 Menschen, die aus Tadschikistan stammen (Stand: 2026), sowie einige Tadschik*innen aus Afghanistan.
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Enge Verbindung zur persischen und kurdischen Kultur und Sprache
Die tadschikische Kultur und Sprache sind eng mit denen der Perser*innen und ((Kurd*innen)) verwandt. Die tadschikische Sprache gehört zur iranischen Gruppe der indogermanischen Großfamiliensprache.
Die Republik Tadschikistan gehörte lange Zeit zur Sowjetunion – zuerst als Teilrepublik in Usbekistan von 1924 bis 1929, dann von 1929 bis zum Zerfall der Sowjetunion 1991 als eigenständige Unionsrepublik. Daher wird die tadschikische Sprache in Tadschikistan und Usbekistan im kyrillischen Alphabet geschrieben. In Afghanistan hingegen wird das arabisch-persische Alphabet verwendet.
Menschenrechtslage in Tadschikistan besorgniserregend
Tadschikistan erklärte 1991 seine Unabhängigkeit. Die Menschenrechtslage ist besorgniserregend. Es kommt zu Menschenrechtsverletzungen, Folter und häuslicher Gewalt gegen Frauen. Zudem gibt es keine Meinungs- und Pressefreiheit. Der Staat kontrolliert Religionspraktiken und geht stark gegen radikale islamistische Gruppen vor. Die GfbV fordert Minderheitenschutz, wie die Anerkennung der tadschikischen Sprache in Usbekistan.
Stand: Mai 2026
Autorin: Mirjam Kobold Redaktion: Sarah Neumeyer
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Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) und die Nichtregierungsorganisation PowerShift kritisieren die Zustimmung der Bundesregierung zum EU-Mercosur-Abkommen scharf. Vor der noch für diese Woche geplanten Abstimmung im EU-Rat warnen die Menschenrechtsorganisationen: „Das Abkommen sichert Profite ab und lagert die sozialen, ökologischen und menschenrechtlichen Kosten systematisch aus. Besonders Indigene Völker werden unter den Folgen leiden“, befürchtet Jan Königshausen, GfbV-Referent für Indigene Völker.
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) fordert die Bundesregierung auf, die Abschwächung des EU-Lieferkettengesetzes bei der bevorstehenden Abstimmung im EU-Rat abzulehnen. „Der aktuelle Gesetzentwurf verwässert die Lieferkettenrichtlinie so stark, dass sie wirkungslos wird. Statt Betroffene von Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung zu schützen, werden die meisten Unternehmen von der Pflicht entbunden, Verantwortung für Menschenrechtsverletzungen entlang ihrer Lieferketten zu übernehmen“, kritisiert Jan Königshausen, GfbV-Referent für Indigene Völker.
Chile: Präsidentschaftswahl und Handelsbeziehungen mit der EU
Indigene Gemeinschaften in Chile werden Verlierer der Wahlen sein, unabhängig vom tatsächlichen Ausgang der Präsidentschaftswahl am Sonntag, dem 14. Dezember, fürchtet die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV). Besonders ein Wahlsieg des extrem rechten José Antonio Kast würde für Indigene Völker deutliche Repressionen zur Folge haben.
Die Mitgliederorganisationen des Forums Menschenrechte, zu denen auch die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) gehört, haben in diesem Jahr 90 Aide-Mémoires mit menschenrechtlichen Länder- und Themenanalysen und Empfehlungen an die Bundesregierung erstellt.
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) unterstützt das Statement von Göttingen Postkolonial und der Ovaherero Genocide Foundation, das die Schließung der Anthropologische Sammlung der Universität Göttingen deutlich kritisiert. Im Februar 2026 soll die Sammlung geschlossen werden, obwohl es bislang kein menschenrechtskonformes Konzept für den Umgang mit den dort verwahrten menschlichen Gebeinen gibt.
Roma-Inklusion im Fokus: Partnerschaften zwischen der Ukraine und Deutschland stärken
Wie können die Rechte und Bedürfnisse von Roma in der Ukraine und von Roma-Geflüchteten aus der Ukraine in Deutschland besser geschützt werden? Diese und weitere drängende Fragen stehen im Mittelpunkt der Tagung „Roma-Inklusion im Fokus: Partnerschaften zwischen der Ukraine und Deutschland stärken“ am Montag, 15. Dezember 2025, ab 12.30 Uhr in der Evangelischen Akademie in Berlin.