Die Tadschik*innen sind eine ethnische Gruppe, die mit etwa 8,5 Millionen Menschen das Staatsvolk der zentralasiatischen Republik Tadschikistan bildet. Im benachbarten ((Afghanistan)) leben mit etwa 11 Millionen Angehörigen mehr Tadschik*innen als in Tadschikistan selbst. Sie machen dort etwa 25 bis 30 Prozent der Gesamtbevölkerung aus.
Tadschikische Minderheit in Usbekistan, Russland und China
In Usbekistan sind die Tadschik*innen eine Minderheit und werden verfolgt. Die mindestens zwei Millionen Tadschik*innen in Usbekistan leben überwiegend in den historischen Städten Samarkand und Buchar. Auch in ((Russland)) und ((China)) gibt es kleine tadschikische Minderheiten. Viele sind als Arbeitsmigrant*innen dorthin gezogen. Weltweit wird die Zahl der Tadschik*innen auf maximal 25 Millionen geschätzt.
Wie viele Tadschik*innen in Deutschland leben, ist schwer zu ermitteln. In der Bundesrepublik leben etwa 8.000 Menschen, die aus Tadschikistan stammen (Stand: 2026), sowie einige Tadschik*innen aus Afghanistan.
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Enge Verbindung zur persischen und kurdischen Kultur und Sprache
Die tadschikische Kultur und Sprache sind eng mit denen der Perser*innen und ((Kurd*innen)) verwandt. Die tadschikische Sprache gehört zur iranischen Gruppe der indogermanischen Großfamiliensprache.
Die Republik Tadschikistan gehörte lange Zeit zur Sowjetunion – zuerst als Teilrepublik in Usbekistan von 1924 bis 1929, dann von 1929 bis zum Zerfall der Sowjetunion 1991 als eigenständige Unionsrepublik. Daher wird die tadschikische Sprache in Tadschikistan und Usbekistan im kyrillischen Alphabet geschrieben. In Afghanistan hingegen wird das arabisch-persische Alphabet verwendet.
Menschenrechtslage in Tadschikistan besorgniserregend
Tadschikistan erklärte 1991 seine Unabhängigkeit. Die Menschenrechtslage ist besorgniserregend. Es kommt zu Menschenrechtsverletzungen, Folter und häuslicher Gewalt gegen Frauen. Zudem gibt es keine Meinungs- und Pressefreiheit. Der Staat kontrolliert Religionspraktiken und geht stark gegen radikale islamistische Gruppen vor. Die GfbV fordert Minderheitenschutz, wie die Anerkennung der tadschikischen Sprache in Usbekistan.
Stand: Mai 2026
Autorin: Mirjam Kobold Redaktion: Sarah Neumeyer
Wofür wir uns einsetzen
Minderheiten & Indigene Völker stärken: Wir setzen uns weltweit für bedrohte Gemeinschaften ein – für Selbstbestimmung, Schutz und Teilhabe.
Menschenrechtsverletzungen sichtbar machen: Wir dokumentieren Unrecht, benennen es klar und bringen es in Öffentlichkeit, Politik und Medien. Sichtbarkeit schafft Schutz.
Völkermord verhindern & Menschen schützen: Wir erkennen Risiken frühzeitig, warnen vor Eskalationen und setzen uns entschlossen für den Schutz der Zivilbevölkerung ein. Gewalt beenden, für Gerechtigkeit und Versöhnung.
Menschenrechte für alle durchsetzen: Wir sind solidarisch mit Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen und stärken sie. Wir arbeiten für eine Politik ohne Doppelmoral, die Menschenrechte für alle garantiert. Solidarität und klare Haltung für Menschenrechte weltweit!
Menschenrechtsaktion in Berlin (10.9.): Sudan – Keine Deals mit Kriegstreibern, Herr Bundeskanzler!
Anlässlich des Besuchs von Scheich Mohamed bin Zayed Al Nahyan, Präsident der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE), veranstaltet die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) eine Kundgebung in Berlin. Dazu laden wir Sie herzlich ein:
Am Donnerstag, 10. September 2026, ab 14.30 Uhr, vor dem Hauptbahnhof, Washingtonplatz, Berlin.
UN-Menschenrechtsrat schränkt NGO-Beteiligung ein: „Menschenrechte sind kein Sparposten“
Zum Start der 63. Sitzung des UN-Menschenrechtsrats am 7. September kritisiert die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV), dass dieser die Beteiligung der Zivilgesellschaft immer weiter einschränkt. Nichtregierungsorganisationen mit Konsultativstatus dürfen erneut höchstens drei schriftliche Stellungnahmen einreichen. Zuvor waren bis zu fünf möglich.
„Die Finanzkrise der Vereinten Nationen darf nicht zu einer Beteiligungskrise werden. Menschenrechte sind kein Sparposten“, erklärt Gerrit Hofert, UN-Koordinator der GfbV.
Keine Staatsehren für Ratko Mladić! GfbV appelliert an EU: Serbien darf verurteilten Kriegsverbrecher nicht staatlich ehren
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) fordert die Europäische Union auf, die serbische Regierung unmissverständlich zum Verzicht auf staatliche und militärische Ehren für Ratko Mladić aufzufordern. Der wegen Völkermords, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zu lebenslanger Haft verurteilte ehemalige bosnisch-serbische Armeechef soll am 7. September in Belgrad beigesetzt werden. Die GfbV hat deshalb einen Appell an führende Vertreterinnen und Vertreter der EU gerichtet.
Klimakrise aus indigener Perspektive: Ausstellung in Hannover (ab 10.9.)
Wie erleben indigene Gemeinschaften die Klimakrise? Welche Folgen haben Rohstoffabbau und politische Entscheidungen für ihre Lebensräume? Die Ausstellung „Ressourcen und Klimakrise aus indigener Perspektive“ der Menschenrechtsorganisation Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) gibt Einblicke in diese Fragen. Am 10. September ab 17 Uhr wird sie in der Leibniz School of Education in Hannover mit einer Kurzfilmvorführung und anschließendem Workshop eröffnet.
Internationaler Tag der indigenen Frauen (5.9.): Das Vermächtnis der indigenen Aktivistin Lucila Mejía
Zum Internationalen Tag der indigenen Frauen und Mädchen am 5. September erinnert die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) an die bolivianische indigene Aktivistin Lucila Mejía Soto de Morales. Sie starb am 29. August 2026 im Alter von 77 Jahren. Mejía gehörte zu den Wegbereiterinnen der politischen Organisierung indigener und bäuerlicher Frauen in Bolivien und war die Gründerin und erste Vorsitzende der späteren „Bartolina Sisa“-Organisation.
Sturzflut in Tibet: GfbV prangert Chinas Zensur an und fordert ungehinderten Zugang
Mit Nachdruck kritisiert die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) die anhaltende Informationsblockade der chinesischen Führung nach der verheerenden Sturzflut im Grenzgebiet zwischen Tibet und Nepal und gedenkt der Opfer. Die Menschenrechtsorganisation fordert ungehinderten Zugang für unabhängige Medien und humanitäre Organisationen zur betroffenen Region. Zudem müssen Betroffene frei über die Katastrophe berichten können, so die GfbV.