Die Tadschik*innen sind eine ethnische Gruppe, die mit etwa 8,5 Millionen Menschen das Staatsvolk der zentralasiatischen Republik Tadschikistan bildet. Im benachbarten ((Afghanistan)) leben mit etwa 11 Millionen Angehörigen mehr Tadschik*innen als in Tadschikistan selbst. Sie machen dort etwa 25 bis 30 Prozent der Gesamtbevölkerung aus.
Tadschikische Minderheit in Usbekistan, Russland und China
In Usbekistan sind die Tadschik*innen eine Minderheit und werden verfolgt. Die mindestens zwei Millionen Tadschik*innen in Usbekistan leben überwiegend in den historischen Städten Samarkand und Buchar. Auch in ((Russland)) und ((China)) gibt es kleine tadschikische Minderheiten. Viele sind als Arbeitsmigrant*innen dorthin gezogen. Weltweit wird die Zahl der Tadschik*innen auf maximal 25 Millionen geschätzt.
Wie viele Tadschik*innen in Deutschland leben, ist schwer zu ermitteln. In der Bundesrepublik leben etwa 8.000 Menschen, die aus Tadschikistan stammen (Stand: 2026), sowie einige Tadschik*innen aus Afghanistan.
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Enge Verbindung zur persischen und kurdischen Kultur und Sprache
Die tadschikische Kultur und Sprache sind eng mit denen der Perser*innen und ((Kurd*innen)) verwandt. Die tadschikische Sprache gehört zur iranischen Gruppe der indogermanischen Großfamiliensprache.
Die Republik Tadschikistan gehörte lange Zeit zur Sowjetunion – zuerst als Teilrepublik in Usbekistan von 1924 bis 1929, dann von 1929 bis zum Zerfall der Sowjetunion 1991 als eigenständige Unionsrepublik. Daher wird die tadschikische Sprache in Tadschikistan und Usbekistan im kyrillischen Alphabet geschrieben. In Afghanistan hingegen wird das arabisch-persische Alphabet verwendet.
Menschenrechtslage in Tadschikistan besorgniserregend
Tadschikistan erklärte 1991 seine Unabhängigkeit. Die Menschenrechtslage ist besorgniserregend. Es kommt zu Menschenrechtsverletzungen, Folter und häuslicher Gewalt gegen Frauen. Zudem gibt es keine Meinungs- und Pressefreiheit. Der Staat kontrolliert Religionspraktiken und geht stark gegen radikale islamistische Gruppen vor. Die GfbV fordert Minderheitenschutz, wie die Anerkennung der tadschikischen Sprache in Usbekistan.
Stand: Mai 2026
Autorin: Mirjam Kobold Redaktion: Sarah Neumeyer
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Während die EnBW Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) auf ihrer Hauptversammlung, online am morgigen 7. Mai, Dividenden in Höhe von 551 Millionen Euro beschließen möchte, leidet das Indigene Volk der Wayúu in La Guajira unter den Folgen des Kohleabbaus in Kolumbien, der diese Gewinne ermöglicht hat. Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) fordert den Energiekonzern daher auf, endlich Verantwortung für Menschenrechtsverletzungen im Cerrejón-Tagebau zu übernehmen.
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) begrüßt die Resolution des Europäischen Parlaments zum neuen chinesischen Gesetz zur „Förderung ethnischer Einheit und Fortschritts“. Das Parlament benennt darin klar, dass die Kommunistische Partei Chinas (KPCh) damit ihre Assimilationspolitik gegenüber ethnischen Minderheiten verschärft und kulturelle, religiöse und sprachliche Rechte einschränkt.
Die Europäische Kommission und die vier Mercosur-Staaten Argentinien, Brasilien, Uruguay und Paraguay werden das umstrittene EU-Mercosur-Abkommen ab dem 1. Mai 2026 anwenden. Das bundesweite Netzwerk für einen gerechten Welthandel schließt sich der transatlantischen Kritik zahlreicher Umwelt-, Landwirtschafts-, Entwicklungs- und Verbraucherverbände an.
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat den Bayer-Konzern bei seiner Hauptversammlung am Freitag, 24. April 2026, aufgefordert, Verantwortung für die Gefährdung Indigener Völker durch in der EU verbotene Pestizide zu übernehmen.
Anlässlich des 111. Jahrestages des Beginns des Völkermords an den Armeniern im Osmanischen Reich am 24. April wenden sich die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV), die Arbeitsgruppe Anerkennung – Gegen Genozid, für Völkerverständigung (AGA) und der Zentralrat der Armenier in Deutschland (ZAD) mit einem dringenden Appell an Bundeskanzler Friedrich Merz und Außenminister Johann Wadephul.
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat in einem offenen Brief an Papst Leo XIV. appelliert, sich für die Aufklärung des Schicksals der beiden am 22. April 2013 in Syrien entführten christlichen Bischöfe einzusetzen.
Zum Internationalen Tag der Pressefreiheit (3. Mai) veröffentlicht die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) ein Memorandum unter dem Titel „Presse- und Meinungsfreiheit in der Türkei garantieren!“. Darin fordert die Menschenrechtsorganisation die Freilassung aller Journalistinnen und Journalisten aus den türkischen Gefängnissen. Die Regierung in Ankara müsse ferner alle Beschränkungen der Meinungs- und Pressefreiheit zurücknehmen. Kritische Berichterstattung und friedliche Meinungsäußerung dürften nicht kriminalisiert werden. Unabhängige Institutionen müssten diese grundlegenden Rechte garantieren.
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Im April 2019 erklärte der Yezidische Hohe Rat, dass yezidische Opfer, die unt…
Um das friedliche interreligiöse Miteinander im Nahen Osten zu fördern, müsse Deutschland die Beziehungen zwischen religiösen Gruppen und den Schutz von Minderheiten thematisch und finanziell stärker ins Zentrum von Entwicklungshilfe und Außenpolitik im Irak und Syrien stellen. Foto: GfbV (2019)
37. Deutscher Evangelischer Kirchentag – Resolution
Wir haben es geschafft: Bei der Veranstaltung „Wie politisch darf Religion sein?“ wurde unsere Resolution „Mit interreligiösem Dialog Leben retten und Zukunftsperspektiven bauen – in Deutschland un…