Die Tadschik*innen sind eine ethnische Gruppe, die mit etwa 8,5 Millionen Menschen das Staatsvolk der zentralasiatischen Republik Tadschikistan bildet. Im benachbarten ((Afghanistan)) leben mit etwa 11 Millionen Angehörigen mehr Tadschik*innen als in Tadschikistan selbst. Sie machen dort etwa 25 bis 30 Prozent der Gesamtbevölkerung aus.
Tadschikische Minderheit in Usbekistan, Russland und China
In Usbekistan sind die Tadschik*innen eine Minderheit und werden verfolgt. Die mindestens zwei Millionen Tadschik*innen in Usbekistan leben überwiegend in den historischen Städten Samarkand und Buchar. Auch in ((Russland)) und ((China)) gibt es kleine tadschikische Minderheiten. Viele sind als Arbeitsmigrant*innen dorthin gezogen. Weltweit wird die Zahl der Tadschik*innen auf maximal 25 Millionen geschätzt.
Wie viele Tadschik*innen in Deutschland leben, ist schwer zu ermitteln. In der Bundesrepublik leben etwa 8.000 Menschen, die aus Tadschikistan stammen (Stand: 2026), sowie einige Tadschik*innen aus Afghanistan.
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Enge Verbindung zur persischen und kurdischen Kultur und Sprache
Die tadschikische Kultur und Sprache sind eng mit denen der Perser*innen und ((Kurd*innen)) verwandt. Die tadschikische Sprache gehört zur iranischen Gruppe der indogermanischen Großfamiliensprache.
Die Republik Tadschikistan gehörte lange Zeit zur Sowjetunion – zuerst als Teilrepublik in Usbekistan von 1924 bis 1929, dann von 1929 bis zum Zerfall der Sowjetunion 1991 als eigenständige Unionsrepublik. Daher wird die tadschikische Sprache in Tadschikistan und Usbekistan im kyrillischen Alphabet geschrieben. In Afghanistan hingegen wird das arabisch-persische Alphabet verwendet.
Menschenrechtslage in Tadschikistan besorgniserregend
Tadschikistan erklärte 1991 seine Unabhängigkeit. Die Menschenrechtslage ist besorgniserregend. Es kommt zu Menschenrechtsverletzungen, Folter und häuslicher Gewalt gegen Frauen. Zudem gibt es keine Meinungs- und Pressefreiheit. Der Staat kontrolliert Religionspraktiken und geht stark gegen radikale islamistische Gruppen vor. Die GfbV fordert Minderheitenschutz, wie die Anerkennung der tadschikischen Sprache in Usbekistan.
Stand: Mai 2026
Autorin: Mirjam Kobold Redaktion: Sarah Neumeyer
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Vor VW-Hauptversammlung: Organisationen fordern Stopp von Kohlenstoffprojekt in Tansania
Anlässlich der Hauptversammlung der Volkswagen AG am 18. Juni 2026 erhöhen Menschenrechts- und Umweltorganisationen den Druck auf den Konzern: FIAN, Survival International, Misereor, GfbV sowie der Dachverband der Kritischen Aktionäre, fordern Volkswagen auf, das von ihnen finanzierte Kohlenstoffprojekt „Longido and Monduli Rangelands Carbon Project“ in Tansania zu stoppen. Die Organisationen werfen Volkswagen vor, seine Klimabilanz auf Kosten der Rechte indigener Maasai-Gemeinden verbessern zu wollen.
Abschiebeversuche des BAMF: Syrien ist für Minderheiten weiter gefährlich
Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) warnt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie die zuständigen Verwaltungsgerichte in Deutschland vor Abschiebungen von Angehörigen drusischer, alawitischer und christlicher Minderheiten nach Syrien. Insbesondere die Drusen befänden sich in akuter Gefahr durch das islamistische Regime in Damaskus sowie marodierende islamistische Banden.
Abgewiesene Sportler bei der Fußball-WM: Einreiseverbot für Muslime, roter Teppich für Islamisten
Vor dem Hintergrund der von der US-Administration verhängten Einreiseverbote für Sportler aus muslimischen Ländern wirft die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) der Trump-Regierung Heuchelei und rassistisches Verhalten vor.
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) kritisiert die Entscheidung des WDR-Rundfunkrates, dem Aus für Cosmo und damit auch der wöchentlichen einstündigen kurdischsprachigen Sendung zuzustimmen, scharf. „Die Entscheidung des WDR, die kurdische Sendung einzustellen, sendet ein fatales Signal an eine Minderheit, die in ihren Heimatländern verfolgt wird und auch in Deutschland Ausgrenzung erlebt“, betont der GfbV-Nahostreferent Dr. Kamal Sido.
Syrien: Aufwertung von US-Diplomat Tom Barrack verschärft Lage der Minderheiten
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) kritisiert die Aufwertung des US-Diplomaten Tom Barrack zum Sondergesandten von Präsident Donald Trump für Syrien und den Irak. Nach Einschätzung der Menschenrechtsorganisation verschärft die Entscheidung die Lage der Minderheiten in Syrien. Diese werden weiterhin durch das neue Regime in Damaskus verfolgt.
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Memorandum: Aleviten in der Türkei ringen um Anerkennung
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