Die Tadschik*innen sind eine ethnische Gruppe, die mit etwa 8,5 Millionen Menschen das Staatsvolk der zentralasiatischen Republik Tadschikistan bildet. Im benachbarten ((Afghanistan)) leben mit etwa 11 Millionen Angehörigen mehr Tadschik*innen als in Tadschikistan selbst. Sie machen dort etwa 25 bis 30 Prozent der Gesamtbevölkerung aus.
Tadschikische Minderheit in Usbekistan, Russland und China
In Usbekistan sind die Tadschik*innen eine Minderheit und werden verfolgt. Die mindestens zwei Millionen Tadschik*innen in Usbekistan leben überwiegend in den historischen Städten Samarkand und Buchar. Auch in ((Russland)) und ((China)) gibt es kleine tadschikische Minderheiten. Viele sind als Arbeitsmigrant*innen dorthin gezogen. Weltweit wird die Zahl der Tadschik*innen auf maximal 25 Millionen geschätzt.
Wie viele Tadschik*innen in Deutschland leben, ist schwer zu ermitteln. In der Bundesrepublik leben etwa 8.000 Menschen, die aus Tadschikistan stammen (Stand: 2026), sowie einige Tadschik*innen aus Afghanistan.
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Enge Verbindung zur persischen und kurdischen Kultur und Sprache
Die tadschikische Kultur und Sprache sind eng mit denen der Perser*innen und ((Kurd*innen)) verwandt. Die tadschikische Sprache gehört zur iranischen Gruppe der indogermanischen Großfamiliensprache.
Die Republik Tadschikistan gehörte lange Zeit zur Sowjetunion – zuerst als Teilrepublik in Usbekistan von 1924 bis 1929, dann von 1929 bis zum Zerfall der Sowjetunion 1991 als eigenständige Unionsrepublik. Daher wird die tadschikische Sprache in Tadschikistan und Usbekistan im kyrillischen Alphabet geschrieben. In Afghanistan hingegen wird das arabisch-persische Alphabet verwendet.
Menschenrechtslage in Tadschikistan besorgniserregend
Tadschikistan erklärte 1991 seine Unabhängigkeit. Die Menschenrechtslage ist besorgniserregend. Es kommt zu Menschenrechtsverletzungen, Folter und häuslicher Gewalt gegen Frauen. Zudem gibt es keine Meinungs- und Pressefreiheit. Der Staat kontrolliert Religionspraktiken und geht stark gegen radikale islamistische Gruppen vor. Die GfbV fordert Minderheitenschutz, wie die Anerkennung der tadschikischen Sprache in Usbekistan.
Stand: Mai 2026
Autorin: Mirjam Kobold Redaktion: Sarah Neumeyer
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Völkermord verhindern & Menschen schützen: Wir erkennen Risiken frühzeitig, warnen vor Eskalationen und setzen uns entschlossen für den Schutz der Zivilbevölkerung ein. Gewalt beenden, für Gerechtigkeit und Versöhnung.
Menschenrechte für alle durchsetzen: Wir sind solidarisch mit Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen und stärken sie. Wir arbeiten für eine Politik ohne Doppelmoral, die Menschenrechte für alle garantiert. Solidarität und klare Haltung für Menschenrechte weltweit!
Fünf Jahre Taliban: Humanitäre Hilfe statt Abschiebungen
Zum fünften Jahrestag der erneuten Machtübernahme der radikalsunnitischen Islamisten der Taliban in Afghanistan am 15. August fordert die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) einen Abschiebestopp für Afghanistan, insbesondere für Angehörige von Minderheiten und Frauen.
„Seit ihrer Machtübernahme begehen die Taliban schwere Menschenrechtsverbrechen. Die elementaren Grundrechte von Frauen werden immer weiter eingeschränkt. Auch Minderheiten wie die Hazara und Tadschiken werden verfolgt.“
Erdbeben in Kolumbien: Auswirkungen auf indigene Gemeinschaften noch nicht absehbar
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) ruft dazu auf, indigene Gemeinschaften bei der Beurteilung der Erdbebenfolgen in Kolumbien nicht zu vergessen. Die Auswirkungen auf indigene Gemeinschaften sind laut der Menschenrechtsorganisation bislang nicht absehbar. Das Erdbeben am 10. August hatte sein Epizentrum bei der Gemeinde San José del Palmar im Departamento Chocó, einem Gebiet, in dem viele indigene Gemeinschaften leben.
Chiquitano-Trockenwald in Bolivien in Gefahr: Europa entscheidet mit über die Zukunft wichtiger Ökosysteme in Südamerika
Anlässlich des bolivianischen Tags des Chiquitano-Trockenwaldes warnt die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) gemeinsam mit indigenen Organisationen, dass die Zukunft eines der bedeutendsten Ökosysteme Südamerikas auch von internationalen Lieferketten und der europäischen Handelspolitik abhängt. Was in Europa konsumiert und politisch entschieden wird, hat direkte Folgen für indigene Territorien, betonen die GfbV, das Comité de Gestión (Verwaltungsausschuss) des Naturschutzgebiets Tucabaca de Roboré, das Comité Cívico (Bürgerkomitee) der Bewegung zum Schutz des Tucabaca-Tals sowie die indigene Gemeinschaft Quituquiña aus San José de Chiquitos.
Internationaler Tag der Indigenen Völker (9.8.): Indigene Menschenrechtsverteidiger weltweit schützen
Zum Internationalen Tag der Indigenen Völker am 9. August ruft die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) dazu auf, indigene Umwelt- und Menschenrechtsverteidiger weltweit wirksam zu schützen. Viele von ihnen begeben sich in große persönliche Gefahr, wenn sie für die Rechte ihrer Gemeinschaften, den Erhalt ihrer Territorien und den Schutz von Umwelt und Klima kämpfen. In verschiedenen Weltregionen werden sie dafür bedroht und oft auch angegriffen.
Religiöse Unterdrückung in Syrien: Priester verhaftet, Erzbischof zurückgerudert
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) appelliert an die beiden großen christlichen Kirchen, die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und die Römisch-Katholische Kirche, sowie an den Beauftragten der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe, Lars Castellucci, Glaubensfreiheit in Syrien als Menschenrecht ernst zu nehmen und sich dafür einzusetzen. Hintergrund ist der Verhaftung des kurdisch-christlichen Priesters Nihad Hasan (46) in Afrin am 20. Juli. Die Region wird seit 2018 von der Türkei besetzt. Inzwischen gibt es Berichte, dass Nihad Hassan nach fast drei Wochen Haft wieder freigelassen wurde.
Berichte über Zwangsrückführungen: Keine Sicherheit für Rohingya in Myanmar
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) warnt eindringlich vor der drohenden Zwangsrückführung tausender Rohingya aus Malaysia nach Myanmar: „Für die Rohingya gibt es keinen sicheren Ort. Sie fliehen vor Verfolgung durch das Militär und die De-facto-Herrschaft der Arakan Army im Bundesstaat Rakhine in Myanmar. In Malaysia wüten Hetzkampagnen und Inhaftierungswellen gegen sie”, berichtet Mirjam Kobold, GfbV-Referentin für Asien. „Die Zurückdrängung in die weiterhin gefährliche Lage in Myanmar verletzt eindeutig das völkerrechtliche Refoulement-Verbot, das auch für Malaysia gilt.” Neben den mehr als eine Million Rohingya, die seit Jahrzehnten – in immer neuen Fluchtwellen – ohne Perspektive in den Lagern von Cox’s Bazar in Bangladesch festsitzen, registriert das UNHCR rund 126.000 geflüchtete Rohingya in Malaysia. Das Land hat die Genfer Flüchtlingskonvention nicht unterzeichnet.