Die Tadschik*innen sind eine ethnische Gruppe, die mit etwa 8,5 Millionen Menschen das Staatsvolk der zentralasiatischen Republik Tadschikistan bildet. Im benachbarten ((Afghanistan)) leben mit etwa 11 Millionen Angehörigen mehr Tadschik*innen als in Tadschikistan selbst. Sie machen dort etwa 25 bis 30 Prozent der Gesamtbevölkerung aus.
Tadschikische Minderheit in Usbekistan, Russland und China
In Usbekistan sind die Tadschik*innen eine Minderheit und werden verfolgt. Die mindestens zwei Millionen Tadschik*innen in Usbekistan leben überwiegend in den historischen Städten Samarkand und Buchar. Auch in ((Russland)) und ((China)) gibt es kleine tadschikische Minderheiten. Viele sind als Arbeitsmigrant*innen dorthin gezogen. Weltweit wird die Zahl der Tadschik*innen auf maximal 25 Millionen geschätzt.
Wie viele Tadschik*innen in Deutschland leben, ist schwer zu ermitteln. In der Bundesrepublik leben etwa 8.000 Menschen, die aus Tadschikistan stammen (Stand: 2026), sowie einige Tadschik*innen aus Afghanistan.
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Enge Verbindung zur persischen und kurdischen Kultur und Sprache
Die tadschikische Kultur und Sprache sind eng mit denen der Perser*innen und ((Kurd*innen)) verwandt. Die tadschikische Sprache gehört zur iranischen Gruppe der indogermanischen Großfamiliensprache.
Die Republik Tadschikistan gehörte lange Zeit zur Sowjetunion – zuerst als Teilrepublik in Usbekistan von 1924 bis 1929, dann von 1929 bis zum Zerfall der Sowjetunion 1991 als eigenständige Unionsrepublik. Daher wird die tadschikische Sprache in Tadschikistan und Usbekistan im kyrillischen Alphabet geschrieben. In Afghanistan hingegen wird das arabisch-persische Alphabet verwendet.
Menschenrechtslage in Tadschikistan besorgniserregend
Tadschikistan erklärte 1991 seine Unabhängigkeit. Die Menschenrechtslage ist besorgniserregend. Es kommt zu Menschenrechtsverletzungen, Folter und häuslicher Gewalt gegen Frauen. Zudem gibt es keine Meinungs- und Pressefreiheit. Der Staat kontrolliert Religionspraktiken und geht stark gegen radikale islamistische Gruppen vor. Die GfbV fordert Minderheitenschutz, wie die Anerkennung der tadschikischen Sprache in Usbekistan.
Stand: Mai 2026
Autorin: Mirjam Kobold Redaktion: Sarah Neumeyer
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Völkermord verhindern & Menschen schützen: Wir erkennen Risiken frühzeitig, warnen vor Eskalationen und setzen uns entschlossen für den Schutz der Zivilbevölkerung ein. Gewalt beenden, für Gerechtigkeit und Versöhnung.
Menschenrechte für alle durchsetzen: Wir sind solidarisch mit Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen und stärken sie. Wir arbeiten für eine Politik ohne Doppelmoral, die Menschenrechte für alle garantiert. Solidarität und klare Haltung für Menschenrechte weltweit!
Appell an Bundestagspräsidentin Klöckner: „Keine Bühne für separatistische und geschichtsrevisionistische Narrative!“
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) äußert sich besorgt über die für den 4. März 2026 geplante Podiumsdiskussion der AfD im Deutschen Bundestag zum Thema „Rechtsstaatlichkeit, institutionelle Ordnung und europäische Perspektiven in Bosnien und Herzegowina“. In einem Appell an Bundestagspräsidentin Julia Klöckner warnt die Menschenrechtsorganisation, dass die Veranstaltung nicht als Bühne für separatistische und geschichtsrevisionistische Narrative dienen dürfe.
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) fordert Bundeskanzler Friedrich Merz auf, sich während seines Besuchs in Washington für ein realistisches und menschenrechtsorientiertes Konzept für den Iran und die gesamte Region einzusetzen.
Side-Event beim UN-Menschenrechtsrat in Genf (3.3.)
Im Rahmen der aktuellen Sitzung des UN‑Menschenrechtsrats veranstaltet die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) am Dienstag, dem 3. März, ein Side-Event zum Thema transnationale Menschenrechtsverletzungen. Auch im Exil in Deutschland seien Menschenrechtsaktivisten, Journalisten, Regierungskritiker und Angehörige verfolgter Gemeinschaften zunehmenden Repressionen durch die Regierungen ihres Heimatlandes ausgesetzt, warnt die Menschenrechtsorganisation.
Anlässlich des 50. Jahrestags der Unabhängigkeitserklärung der Westsahara am 27. Februar fordert das Westsahara-Netzwerk in Deutschland die Bundesregierung auf, sich stärker für das Selbstbestimmungsrecht des sahrauischen Volkes einzusetzen. Die Westsahara wird seit 1975 von Marokko besetzt.
Zum vierten Jahrestag des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine lenkt die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) den Blick auf die schwierige Lage von Minderheiten und indigenen Gemeinschaften.
Zum Beginn des Fastenmonats Ramadan ruft die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) zu mehr Toleranz und Frieden auf. Sie fordert Moscheen, syrische Vereine und Verbände in Deutschland auf, sich solidarisch mit verfolgten syrischen Minderheiten zu zeigen und ihren Einsatz für Glaubensfreiheit zu verstärken.
Rami Abdulrahman, Leiter der Syrischen Beobachtungsstelle für Menschenrechte, Foto: GfbV-Archiv
„Von ‚ethnischen Säuberungen‘ in Til Abyad gegen die Araber oder Turkmenen kann keine Rede sein.“
Die Syrische Beobachtungsstelle für Menschenrechte (Syrian Observatory for Human Rights, SOHR) ist eine in London ansässige Organisation. Sie wird von Rami Abdulrahman geleitet, sammelt und veröffentlicht Informationen über Menschenrechtsverletzungen in Syrien.
Repressionen, Menschenrechte und die European Games in Aserbaidschan
Michaela Böttcher lebte in den Jahren 2013 und 2014 in Aserbaidschan. Im Gespräch erklärt sie, wie Aserbaidschan alle Kritik an Menschenrechtsverletzungen unterdrückt und welche Auswirkungen das auf ihr Leben hatte.