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Türkei

Blauer Pfeil

In der Türkei leben derzeit rund 87,8 Millionen Menschen (Stand: 2026). Neben der türkischen Bevölkerungsmehrheit leben zahlreiche ethnische und religiöse Minderheiten im Land. Die größte Minderheit bilden die Kurd*innen, es leben jedoch auch ((Armenier*innen)), Assyrer/Aramäer/Chaldäer*innen, Griech*innen, Laz (auch Lasen oder Lazen), Alevit*innen und Yezid*innen in der Türkei.

Minderheiten in der Türkei

Die Kurd*innen leben historisch vor allem im Osten des Landes. Sie bezeichnen ihre Heimat als Nordkurdistan. Seit den 1990er Jahren leben sie aufgrund von Vertreibung überwiegend im Westen des Landes. Die Assyrer/Aramäer/Chaldäer*innen bezeichnen ihre Heimat in der Südosttürkei als „Tu Abdin“. Die Laz leben im Nordosten und bezeichnen ihre Heimat als Lazistan (auch Lasistan). Die Armenier*innen, die früher das Gebiet „Westarmenien“ im Osten des Landes besiedelten, sind während des Völkermords von 1915 ermordet oder vertrieben worden oder mussten sich islamisieren.

Die Türkei umfasst eine Fläche von etwa 783.000 km² und ist eine Präsidialrepublik. Die politische Macht konzentriert sich stark auf Präsident Recep Tayyip Erdoğan, der seit 2014 im Amt ist. Nach einem gescheiterten Putschversuch, bei dem Teile der Armee und Polizei zu Erdoğan hielten, baute er  das parlamentarische System 2016 durch ein Referendum zu einem Präsidialsystem per Verfassungsänderung um.

Verfolgung und Ausgrenzung der Kurd*innen

Die politische Lage in der Türkei ist durch Krieg und Gewalt zwischen der Regierung und den Minderheiten, insbesondere den Kurd*innen, geprägt. In den ersten Regierungsjahren der AKP (Adalet ve Kalkınma Partisi) von 2002 bis 2013/15 kam es zeitweise zu Lockerungen und Reformen, die der kurdischen Bevölkerung begrenzte Verbesserungen brachten. Diese wurden jedoch ab 2015 wieder zurückgenommen. Insbesondere die groß angelegte Islamisierungspolitik der neuen Machthaber führte zudem zu neuen Formen der Verfolgung, Ausgrenzung und Zwangsassimilation

Die Verfolgungspolitik des türkischen Staates gegenüber den Kurd*innen, zu der auch die Unterdrückung ihrer Sprache und Identität, gezielte Umsiedlungen und die Zerstörung ihrer Dörfer und Städte unter dem Vorwand der „Terrorismusbekämpfung“ gehören, führte dazu, dass viele Kurd*innen aus ihrer Heimat im Osten des Landes fliehen mussten und nun im Westen der Türkei leben. Die kulturellen und politischen Rechte der Kurd*innen sind weitgehend eingeschränkt. Die kurdische Sprache mit ihren beiden Dialekten Kurmanci und Zazaki steht weiterhin unter Druck, auch wenn ihre Existenz, anders als in der Vergangenheit, nicht mehr geleugnet wird. 

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Vertreibung aus Nordkurdistan seit den 1990er Jahren

Seit den 1990er Jahren wurden mindestens 4.000 kurdische (sunnitische, alevitische und yezidische) sowie assyrisch-aramäische Dörfer zerstört oder in Brand gesetzt. Etwa drei Millionen Kurd*innen und andere Minderheiten mussten ihre Heimat im Osten des Landes verlassen. Es wurden paramilitärische Einheiten (Köy Korucusu, türkisch für „Dorfschützer”) aus der lokalen Bevölkerung gebildet, die an der Seite der türkischen Armee, Gendarmerie und Polizei kämpften. Zehntausende Kurd*innen wurden festgenommen und in den Gefängnissen brutal gefoltert. Prokurdische, legale Parteien werden immer wieder verboten. Sie müssen sich immer wieder neu gründen und nach neuen Namen für ihre Parteien und Vereine suchen. Das Ziel der Türkei ist es, eine Stärkung der legalen demokratischen kurdischen Freiheitsbewegung unmöglich zu machen oder sie zumindest zu schwächen. In diesem Zusammenhang werden Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, die die Freilassung kurdischer politischer Gefangener fordern, ignoriert. Etwa 17.000 Menschen fielen den sogenannten Faili Mechul (Morden mit unbekannter Täterschaft) zum Opfer. All diese Maßnahmen der Türkei kommen einem Genozid an den Kurd*innen gleich. Sie sind mindestens als Ethnozid und als Verbrechen gegen die Menschlichkeit einzustufen.

Die 1978 gegründete Arbeiterpartei Kurdistans PKK forderte anfangs einen unabhängigen kurdischen Staat namens Kurdistan oder zumindest Autonomie im Rahmen eines föderalen Türkei. Um dieses Ziel zu erreichen, kämpfte sie auch mit Waffengewalt. Seit 2013 wurde immer wieder von Friedensverhandlungen mit der PKK gesprochen. Allerdings waren dies einseitige Schritte der PKK. Im Mai 2025 verzichtete die PKK faktisch auf all ihre Forderungen, löste sich auf und beendete den bewaffneten Kampf. Dennoch hat der türkische Staat seine Verfolgungspolitik gegenüber Kurd*innen kaum verändert. Er spricht von „Terrorismus” und „Separatismus” und unternimmt keine Schritte, die zu einem echten Frieden und einer Aussöhnung mit den Kurd*innen führen könnten.

Angriffe auf Kurd*innen in Syrien und dem Irak

Vor allem Kurd*innen in den Grenzgebieten zu Syrien und dem Irak sind nach wie vor von wiederholten Angriffen der Luftwaffe, insbesondere mit Kampfdrohnen, sowie von Angriffen durch Bodentruppen und anderen Formen der Verfolgung und Unterdrückung betroffen. Infrastrukturprojekte wie das Südostanatolien-Projekt (GAP) mit dem Bau großer Staudämme greifen tief in die traditionellen Lebensräume der kurdischen Bevölkerung ein und verursachen soziale und wirtschaftliche Belastungen.

Verfolgung von Alevit*innen und Christ*innen

Neben den Kurd*innen sind auch Alevit*innen und konvertierte Christ*innen von brutaler Verfolgung und Diskriminierung betroffen. Sie beklagen Einschränkungen ihrer religiösen und kulturellen Rechte. Religiöse Minderheiten sind teilweise gesellschaftlicher Ausgrenzung ausgesetzt und ihre Glaubensfreiheit ist laut Einschätzung der GfbV nicht vollständig gewährleistet.

Die christlichen Minderheiten wie Armenier*innen, Griech*innen und Assyrer/Aramäer/Chaldäer*innen stellen heute nur noch kleine Gemeinschaften dar. Historisch waren sie deutlich zahlreicher, wurden jedoch durch Völkermord, Vertreibung und Diskriminierung stark reduziert. Viele Angehörige dieser Gemeinschaften leben heute in einem gesellschaftlichen Umfeld, das von Assimilationsdruck geprägt ist.

Forderungen der GfbV

Die GfbV setzt sich seit Jahrzehnten für die Rechte ethnischer und religiöser Minderheiten in der Türkei ein. Wir fordern kulturelle, sprachliche und religiöse Rechte für Kurd*innen, Assyrer/Aramäer/Chaldäer*innen, Armenier*innen, Griech*innen, Laz, Alevit*innen, Christ*innen und Yezid*innen sowie Schutz vor Diskriminierung und Gewalt. 

Zur Lösung der Kurdenfrage fordert die GfbV außerdem föderale Strukturen, die den Kurd*innen eine Selbstverwaltung in ihrer Heimat „Nordkurdistan“ ermöglichen. Auch die kurdische Sprache mit ihren beiden Varianten Kurmanci und Zazaki muss der türkischen Sprache gleichgestellt werden. Das Gleiche gilt auch für die Minderheit der Assyrer/Aramäer/Chaldäer*innen und ihre Sprache Aramäisch. Darüber hinaus müssen Genozide und Kriegsverbrechen an Armenier*innen, Assyrern/Aramäern/Chaldäer*innen, Griech*innen und Kurd*innen (Sunnit*innen, Alevit*innen, Yezid*innen) anerkannt und die Opfer entschädigt werden.

Die GfbV kritisiert die völkerrechtswidrigen Angriffe der Türkei auf kurdische Gebiete in Syrien, dem Irak und dem Iran. Ebenso kritisiert die GfbV die Unterstützung islamistischer Gruppen in Konfliktregionen durch die Türkei.

Stand: Mai 2026

Autor: Dr. Kamal Sido
Redaktion: Sarah Neumeyer

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Dr. Kamal Sido

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