Die Westsahara liegt im Nordwesten Afrikas und grenzt an Marokko, Mauretanien und Algerien. Sie ist die Heimat des Indigenen Volks der Sahrauis. Sie machen jedoch nur ein Viertel der rund 600.000 Einwohner*innen aus, wobei genaue Zahlen schwer zu ermitteln sind. Die übrigen Einwohner*innen sind marokkanische Siedler*innen. Die Region gehört zu den am dünnsten besiedelten Gebieten der Welt und ist landschaftlich größtenteils von Wüste geprägt.
Seit 1975 ist die Westsahara von Marokko besetzt. Davor war sie seit 1884 mehr als 90 Jahre lang spanische Kolonie. Obwohl die Vereinten Nationen bereits in den 1960er Jahren ihre Entkolonialisierung forderten, blieb ein verbindliches Selbstbestimmungsreferendum aus. Marokko annektierte Teile des Gebiets, obwohl der Internationale Gerichtshof zuvor festgestellt hatte, dass keine historischen Souveränitätsansprüche bestehen.
Am 6. November 1975 marschierten auf Befehl von König Hassan II. rund 350.000 Marokkaner*innen in das Gebiet ein. Der „Grüne Marsch“ markiert den Beginn der Besatzung. Er wird von den Sahrauis als „Schwarzer Marsch“ bezeichnet und diente als Deckmantel für eine militärische Invasion, die bereits am 31. Oktober 1975 begonnen hatte. Kurz darauf unterzeichneten Spanien, Marokko und Mauretanien das sogenannte Madrider Abkommen, das völkerrechtlich nicht anerkannt ist, und teilten die Westsahara zwischen Marokko und Mauretanien auf.
Spanien zog sich 1976 offiziell zurück, ohne ein Referendum durchzuführen oder das sahrauische Volk zu beteiligen. Als Reaktion rief die Befreiungsbewegung Frente Polisario 1976 die Demokratische Arabische Republik Sahara (DARS) aus. Nachdem Mauretanien sich 1979 aus dem Konflikt zurückgezogen hatte, besetzte Marokko auch den Süden des Gebiets. Bis heute kontrolliert das Königreich rund 80 Prozent der Westsahara, darunter die Hauptstadt El Aaiún, und die dort vorhandenen Rohstoffvorkommen. Aufgrund der seit 1884 andauernden Besatzung wird die Westsahara auch als „letzte Kolonie Afrikas“ bezeichnet.
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1991 einigten sich Marokko und die Frente Polisario auf einen UN-Friedensplan: Dieser sah einen Waffenstillstand und ein Referendum über Unabhängigkeit oder Integration vor. Zur Durchführung wurde die UN-Mission MINURSO (Mission des Nations Unies pour l’Organisation d’un Référendum au Sahara Occidental) eingerichtet. Das Referendum fand bislang nicht statt. Seit November 2020 ist der Waffenstillstand erneut zusammengebrochen, nachdem marokkanische Truppen in der Pufferzone bei Guerguerat im Südwesten der Westsahara eingegriffen hatten. Marokko regiert die Westsahara autoritär und kontrolliert politische Aktivitäten, Medien und zivilgesellschaftliche Gruppen streng. Das Ausleben sahrauischer Kultur wird unterdrückt. Sahrauis berichten von Repression, Überwachung und Diskriminierung. Willkürliche Verhaftungen, Polizeigewalt, Folter, unfair geführte Gerichtsverfahren sowie harte Haftbedingungen prägen die Situation politischer Gefangener. Viele Sahrauis leben in Geflüchtetenlagern im algerischen Exil.
Deutsche Unternehmen profitieren von der Besatzung der Westsahara
Die Westsahara verfügt über bedeutende Phosphatvorkommen, fischreiche Küstengewässer und großes Potenzial für erneuerbare Energien. Internationale Gerichte, darunter der Europäische Gerichtshof, haben immer wieder bestätigt, dass Marokko das Gebiet völkerrechtswidrig nutzt und dass wirtschaftliche Aktivitäten die Zustimmung des sahrauischen Volkes benötigen. Dennoch profitieren Unternehmen und Handelspartner, darunter auch europäische Firmen, weiterhin von den Ressourcen der besetzten Gebiete. Mehrere deutsche Unternehmen sind an Infrastruktur- und Energieprojekten in der besetzten Westsahara beteiligt. Heidelberg Materials etwa betreibt über die Tochtergesellschaft Ciments du Maroc Zementwerke in El Aaiún. Siemens Gamesa, eine Tochtergesellschaft von Siemens Energy, liefert Windkraftanlagen in die Westsahara. Diese Aktivitäten stärken die marokkanische Kontrolle wirtschaftlich und unterlaufen das Recht der Sahrauis auf Selbstbestimmung. Trotz klarer völkerrechtlicher Einschätzungen schweigt die deutsche Bundesregierung weitgehend zu diesen Beteiligungen.
Das Recht der Sahrauis auf Selbstbestimmung
Auch fünf Jahrzehnte nach Beginn der marokkanischen Besatzung bleibt das Selbstbestimmungsrecht der Sahrauis unerfüllt. Ein gerechter Frieden ist nur möglich, wenn internationale Akteure die wirtschaftliche Unterstützung der Besatzung beenden und ein glaubwürdiges Referendum ermöglichen. Jeder Vorschlag, der das Recht der Sahrauis auf Selbstbestimmung missachtet, verschärft den Konflikt und verzögert eine Lösung. Die Westsahara bleibt eines der sichtbarsten Beispiele fortdauernder kolonialer Strukturen.
Stand: März 2026
Autorin: Laura Mahler Redaktion: Sarah Neumeyer
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12. Jahrestag des Völkermordes an den Yeziden (3.8.): Weiter unsichere Situation für Minderheiten im Irak
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Anschlag auf den CSD in Berlin: Wer Islamisten hofiert, stärkt sie
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat heute in einem dringenden Appell an Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) die sofortige Beendigung der Zusammenarbeit mit islamistischen Regimen gefordert. Anlass ist der Anschlag auf den Berliner Christopher Street Day am 25. Juli 2026, der nach Einschätzung der Menschenrechtsorganisation ein Weckruf für die deutsche Außen- und Migrationspolitik sein muss: „Durch ihre laufende Kooperation mit islamistischen Regimen, zum Beispiel in der Türkei, Afghanistan, Katar oder Syrien macht die Bundesregierung den radikalen politischen Islam salonfähig. Ihre Außenpolitik legitimiert und stärkt damit militante Kräfte, die den gesamten Nahen Osten destabilisieren und auch unsere Sicherheit in Deutschland bedrohen“, betont Sarah Reinke, Leiterin der Menschenrechtsarbeit der GfbV.
Gefangenenaustausch mit Russland vor zwei Jahren (1.8.): Freiheit für indigene Aktivistinnen Daria Egereva und Natalia Leongardt gefordert
Zwei Jahre nach dem Gefangenenaustausch zwischen westlichen Staaten und Russland sowie Belarus am 1. August 2024, bei dem 16 politische Gefangene freigelassen wurden, fordert die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) einen verstärkten Einsatz für politische Gefangene in Russland: „Die indigenen Menschenrechtsverteidigerinnen Daria Egereva und Natalia Leongardt sitzen seit dem 17. Dezember 2025 in russischer Haft und sind wegen angeblichen Terrorismus angeklagt. Die Frauen sind unschuldig, das Verfahren politisch motiviert, die drohenden Haftstrafen drakonisch“, erklärt Sarah Reinke, Leiterin der Menschenrechtsarbeit der GfbV. „Die Bundesregierung muss sich mit Nachdruck für ihre Freilassung einsetzen. Denn der Gefangenenaustausch vor zwei Jahren hat gezeigt: Zähe Verhandlungen können Erfolg haben. Doch dafür braucht es öffentlichen Druck und politischen Willen. Am 5. August ist der nächste Verhandlungstermin in Moskau. Es geht um die Verlängerung der Untersuchungshaft. Die Tage davor sollten für verstärkte diplomatische Initiativen genutzt werden, fordert Reinke.