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Aktuelles Publikationen Das Massaker von Gulja im Nordwesten Chinas

Eine brutale Strafaktion Pekings gegen die Uiguren

Das Massaker von Gulja im Nordwesten Chinas

Als am 5. Februar 1997 erstmals Nachrichtenagenturen über schwere Unruhen in der Stadt Gulja (Chinesisch: Yining, Distrikt Ili) in der im Nordwesten Chinas gelegenen Autonomen Provinz Xinjiang berichteten, bemühten sich die chinesischen Behörden, das wahre Ausmaß und den Anlass der Auseinandersetzungen zu verschleiern. Bei Übergriffen muslimischer Uiguren auf zugewanderte Han-Chinesen und Polizisten seien neun Personen getötet und bis zu 200 verletzt worden, erklärte Peking. Erst Tage später wurde deutlich, dass die Zahl der Todesopfer erheblich höher war und die Auseinandersetzungen durch eine Verhaftungswelle von der chinesischen Polizei provoziert worden waren.

Zu den schweren Zusammenstößen war es gekommen, als Angehörige und Freunde die Freilassung hunderter junger muslimischer Gläubiger forderten. Sie waren in der Nacht zuvor, der Heiligen Nacht des Ramadan, beim gemeinsamen traditionellen Gebet in Privathäusern verhaftet worden. Bis zu 100 Menschen wurden bei der blutigen Niederschlagung der Proteste getötet, Hunderte verletzt. Mindestens 52 Uiguren wurden aufgrund ihrer mutmaßlichen Beteiligung an den Unruhen zum Tode verurteilt und hingerichtet. In Schnellverfahren oder in Schauprozessen, die allen rechtsstaatlichen Grundsätzen eines Gerichtsverfahrens widersprachen, wurden die Urteile gegen die Angeklagten verhängt. Die Vollstreckung der Todesurteile gegen fünf weitere Personen wurde aufgeschoben, mindestens 90 Uiguren wurden zu meist langjährigen Haftstrafen verurteilt.

4.000 uigurische Bewohner der Stadt wurden nach Ausbruch der Unruhen verhaftet. Zeitweilig befand sich jeder dritte uigurische Mann in Gulja in Haft. Alle Wohnungen und Häuser von Uiguren wurden von chinesischen Sicherheitskräften durchsucht. Die Haftbedingungen in den überfüllten Gefängnissen und improvisierten Gefangenenlagern waren nach Berichten von Augenzeugen katastrophal. Auch unzählige Frauen wurden inhaftiert und in Gefängnissen oder Polizeistationen vergewaltigt. Viele „Geständnisse“ wurden unter Folter erpresst. Bis zu 14 Inhaftierte starben aufgrund der Folter in der Haft. Den Angehörigen der Folteropfer, Hingerichteten und Erschossenen wurde die Herausgabe der Leichen und eine angemessene Bestattung ihrer Toten verweigert.

Per Erlass wurde die Bevölkerung unter Androhung drakonischer Strafen aufgefordert, absolutes Stillschweigen über den Verlauf der Unruhen zu wahren. Wer dagegen verstieß und Journalisten Informationen über den tatsächlichen Hergang des Massakers zur Verfügung stellte, wurde zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Um die blutige Niederschlagung der Unruhen zu verschleiern, riegelten mehr als 40.000 Sicherheitskräfte Gulja hermetisch von der Außenwelt ab (Hongkong Ping Kuo Jih Pao, 19.4.1997). Noch Monate später wurden ausländische Journalisten, die inkognito in die Stadt einreisten, um das wahre Ausmaß der Repression zu untersuchen, unverzüglich verhaftet und aus dem Bezirk Ili weggeschafft.

Die chinesische Regierung verschärfte ihre Repressalien gegen die muslimischen Uiguren. Moscheen und Koranschulen wurden geschlossen, Lehrer entlassen, Jugendliche von den Schulen verwiesen. Es kam zu Verhaftungen wegen „illegaler religiöser Aktivitäten“.

Das Massaker von Gulja hat für die Uiguren eine ähnliche Tragweite wie für die chinesische Demokratiebewegung das Massaker auf dem Platz des Himmlischen Friedens in Peking 1989. Beiden ist gemeinsam, dass die Verantwortlichen innerhalb des chinesischen Sicherheitsapparates bis heute nicht zur Rechenschaft gezogen wurden und sich die Behörden strikt weigern, den wahren Tathergang sowie die tatsächliche Zahl der Opfer offen zu legen. Noch 1999 wurden Uiguren wegen ihrer mutmaßlichen Beteiligung an den Auseinandersetzungen hingerichtet. Mehrere Dutzend Uiguren werden wegen ihrer Proteste gegen die Willkür chinesischer Sicherheitskräfte noch Jahrzehnte in Gefängnissen verbringen müssen. Doch durch die fortgesetzte systematische und brutale Unterdrückung der Religion und Kultur der Uiguren dreht die chinesische Regierung weiter an der Spirale der Gewalt in Ostturkestan (der ursprüngliche uigurische Name der Provinz. Der nach der chinesischen Besetzung verliehene Name „Xinjiang“ bedeutet „neues Land“ und wird von den Uiguren zumeist abgelehnt).

Forderungen:

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) appelliert an die chinesische Regierung,

  • alle Uiguren unverzüglich und ohne Vorbedingungen freizulassen, die in Gulja vor, während und nach dem Massaker in Ausübung ihrer Religions- oder Demonstrationsfreiheit verhaftet wurden,
  • eine Amnestie gegenüber allen anderen nach dem Massaker verhafteten Uiguren zu erlassen. Angesichts der mangelnden Rechtsstaatlichkeit ihrer Gerichtsverfahren wäre dies nur angemessen, um eine weitere Eskalation der Gewalt in der Provinz zu verhindern;
  • sollte eine Amnestie verweigert werden, müssen die Gerichtsverfahren wiederaufgenommen werden, um einen fairen Prozess zu gewährleisten;
  • unverzüglich das tatsächliche Ausmaß des Massakers offen zu legen und die Verantwortlichen juristisch zur Rechenschaft zu ziehen;
  • die Opfer der Unrechtsjustiz und der Übergriffe schnellstmöglich zu rehabilitieren und die Überlebenden sowie die Angehörigen der Getöteten angemessen zu entschädigen;
  • die Kriminalisierung der Menschenrechts- und Demokratiebewegung in Xinjiang unverzüglich einzustellen,
  • die freie Religionsausübung nicht länger zu behindern,
  • die Hinrichtungen oppositioneller Uiguren unverzüglich einzustellen (die Uiguren sind die einzige Gruppe politischer Gefangener, an denen die Todesstrafe systematisch vollstreckt wird);
  • Menschenrechtsorganisationen und Journalisten freien Zugang nach Xinjiang zu gewähren,
  • die Neuansiedlung von chinesischen Zuwanderern einzustellen,
  • die nominell bestehende Selbstverwaltung der „Autonomen Region Xinjiang“ auch tatsächlich zu verwirklichen,
  • die seit alters her ansässige Bevölkerung stärker an der wirtschaftlichen Entwicklung zu beteiligen.
    Wir veröffentlichen an dieser Stelle die Zusammenfassung des insgesamt 12seitigen (Din a 4) Memorandums. Es enthält darüber hinaus folgende Kapitel:
    Verlauf des Massakers – Bilanz der schweren Menschenrechtsverletzungen (Extralegale Tötungen, Hinrichtungen, Langjährige Haftstrafen für Demonstranten, Folter und Vergewaltigung im Gefängnis) – Tabuisierung, internationale Berichterstattung verhindert – Eskalation der Gewalt nach dem Massaker – Kriminalisierung der muslimischen Glaubensgemeinschaft – Anhang (Die Meshrep-Bewegung, Abkürungen, Literaturangaben)

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