Schwerwiegende und systematische Verletzungen der Menschenrechte und Grundfreiheiten des tibetischen Volkes durch die Volksrepublik China, einschließlich der Ansiedlung von Chinesen in Tibet, werden auch weiterhin dokumentiert. Die Menschenrechtsverletzungen haben an Zahl und Schwere seit der Annahme der Resolution 1991/10 durch die Sub-Kommission zur Vermeidung von Diskriminierung und dem Schutz von Minderheiten zugenommen.
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Die reichsten Staaten der Erde haben den Entwicklungsländern ihre Hilfe dabei zugesagt, bis zum Jahr 2015 die Armut zu halbieren, die Kindersterblichkeit um zwei Drittel zu reduzieren und sicherzustellen, dass jedes Kind in den Genuss einer kostenlosen und qualifizierten Grundschulbildung kommt. Doch die Kluft zwischen Versprechung und Tat bleibt groß. Die Gesellschaft für bedrohte Völker befürchtet, dass die reichsten Länder der Erde ein weiteres Mal die Interessen der Armen missachten und die Versprechungen der Vergangenheit brechen werden.
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Die Gesellschaft für bedrohte Völker möchte die Aufmerksamkeit der ehrenwerten UN-Menschenrechtskommission auf die Diskriminierung von Flüchtlingen in Australien lenken, die dem internationalen Flüchtlings- und Menschenrecht diametral widerspricht.
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In der Europäischen Union gehören 40 Millionen Menschen Sprachminderheiten an. 2001 war das Europäische Jahr der Sprachen. Der Europarat hat dies zum Anlass genommen, die Minderheitensprachen durch zielorientierte Projekte zu unterstützen.
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Die Gesellschaft für bedrohte Völker ist in großer Sorge um das Schicksal von Vertriebenen aus dem Südosten der Türkei. Noch immer warten 2.500.000 in andere Gebiete der Türkei vertriebene Kurden auf eine Gelegenheit, in ihre zerstörten Dörfer im Südosten des Landes zurückkehren zu können. Nach Jahrzehnten des Bürgerkrieges zwischen Türken und Kurden ist die Lage im kurdischen Südosten des Landes verzweifelt. Einer Untersuchungskommission des türkischen Parlamentes zufolge wurden dort insgesamt 3428 kurdische Dörfer und Weiler zerstört. Obgleich der Bürgerkrieg seit drei Jahren beendet ist, macht der Wiederaufbau keine Fortschritte.
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Auch im Jahr 2003 hat die GfbV erneut die Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen auf zahlreiche Menschenrechtsverletzungen in aller Welt in schriftlichen und mündlichen Erklärungen aufmerksam gemacht und dringend zum Handeln aufgefordert. Die UN-Menschenrechtskommission tagte vom 17. März bis zum 25. April in Genf unter dem Vorsitz Libyens.
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Der UN-Weltsicherheitsrat hat in einer einstimmig angenommenen Resolution am 30. Juli 2002 seiner Entschlossenheit Ausdruck verliehen, „eine gerechte, dauerhafte und in gegenseitigem Einverständnis erzielte politische Lösung sicher zu stellen, die“ den Menschen im Nordwesten Afrikas „Selbstbestimmung verschaffen wird“.
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Seit 1950 sind mehr als 35.000 Großstaudämme errichtet worden. Allein in der Volksrepublik China entstanden seit 1949 mehr als 19.000 Staudämme. Indien hat seit seiner Unabhängigkeit mehr als 3000 Staudämme gebaut. Weltweit wurden mehr als 400.000 Quadratkilometer Land durch Stauseen unter Wasser gesetzt.
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Die Gesellschaft für bedrohte Völker ist entsetzt angesichts der systematischen sexuellen Gewalt als Waffe in den Kriegen in Myanmar (Burma) und der Demokratischen Republik Kongo.
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