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Aktuelles News & Artikel Abschiebeversuche des BAMF: Syrien ist für Minderheiten weiter gefährlich

Abschiebeversuche des BAMF: Syrien ist für Minderheiten weiter gefährlich

Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) warnt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie die zuständigen Verwaltungsgerichte in Deutschland vor Abschiebungen von Angehörigen drusischer, alawitischer und christlicher Minderheiten nach Syrien. Insbesondere die Drusen befänden sich in akuter Gefahr durch das islamistische Regime in Damaskus sowie marodierende islamistische Banden. Vor genau einem Jahr hatten diese eine blutige Kampagne im drusischen Siedlungsgebiet al-Suwaida begonnen. Auch gegen Alawiten, Kurden und Christen verüben sie immer wieder Gewaltakte.

„Die Hetze gegen diese Minderheiten ist zentral organisiert. Das Regime und seine Medien stellen sie unter Generalverdacht, Agenten des Auslands, insbesondere Israels, zu sein. Damit werden die Menschen quasi für vogelfrei erklärt und ihr Leben und ihre Freiheit der blinden sunnitischen-islamistischen Gewalt ausgesetzt. Diese Hetze bereitet Angehörigen der Minderheiten zurecht Angst“, erklärt Dr. Kamal Sido, Nahostreferent der GfbV. Das EU-Parlament sei daher dringend aufgefordert, der Entscheidung über die Einrichtung von Abschiebezentren in Drittstaaten nicht zuzustimmen: „Dem Europäischen Parlament und anderen Institutionen und Medien dürfte bekannt sein, dass Angehörige der Minderheiten sich selbst in Asylunterkünften in Deutschland nicht vor radikalen Islamisten sicher sind. Wie sollen sie dann in großen Abschiebezentren in Drittstaaten effektiv geschützt werden?“, fragt Sido. 

In einem konkreten Fall, der der GfbV vorliegt, fordert das BAMF einen Flüchtling aus Hannover auf, Deutschland zu verlassen. Andernfalls droht ihm eine Zwangsabschiebung. In einem uns vorliegenden Bescheid wird die Flüchtlingseigenschaft nicht zuerkannt und der Antrag auf Asyl abgelehnt. Auch ein subsidiärer Schutzstatus wird nicht zuerkannt und Abschiebeverbote nach § 60 Abs. 5 und 7 S. 1 des Aufenthaltsgesetzes werden nicht gesehen. Er wird aufgefordert, Deutschland freiwillig zu verlassen, sonst droht eine Zwangsabschiebung. Nach eigner Darstellung war sein Vater bei Angriffen der Truppen des Regimes in Damaskus im Jahre 2025 getötet worden.

„Nach unseren Erkenntnissen ist die Zufahrtsstraße zwischen Damaskus und dem Drusengebiet im Süden des Landes in der Provinz al-Suwaida nicht sicher. Immer wieder kommt es dort zu Anschlägen und Entführungen von Drusen. Wir wiederholen daher unseren Appell an die Bundesregierung, aber auch an die Opposition und das Europaparlament, sich gegen Abschiebungen von Minderheiten nach Syrien auszusprechen und die Errichtung von Abschiebezentren in Drittstaaten abzulehnen“, bekräftigt Sido. Zwangsabschiebungen und Abschiebezentren in Drittstaaten seien inhuman und verstießen gegen europäische Menschenrechtsprinzipien.  

Kamal Sido

Dr. Kamal Sido

Referent für Nahost

Thematische Schwerpunkte:

  • Ethnische-, religiöse- und sprachliche Minderheiten und Nationalitäten in Nahost
  • Naher und Mittlerer Osten
  • Nordafrika

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Telefon: +49 551 49 906 18