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Flüchtlinge aus Bhutan bitten um Hilfe!

Hinweis zum Sprachgebrauch in älteren Beiträgen

Der folgende ältere Beitrag kann Sprache und Formulierungen enthalten, die heute nicht mehr den Ansprüchen einer diskriminierungsfreien und sensiblen Ausdrucksweise entsprechen. Er wurde im historischen Kontext verfasst und bewusst unverändert gelassen, um unsere jahrzehntelange Menschenrechtsarbeit zu dokumentieren.

„Als Blut aus meiner Nase und meinem Mund kam, sagte einer meiner Folterer: Macht weiter, erst wenn er drei Flaschen Blut verloren hat, wird er sterben“. Hari Bangaley starb nicht. Dem 29-Jährige gelang es, mit seiner Familie vor den ethnischen Säuberungen in Bhutan in das Nachbarland Nepal zu fliehen. Bangaley hätte seinen Protest gegen ein neues Staatsbürgerschaftsgesetz in Bhutan fast mit dem Leben bezahlt. Gemäß diesem 1985 eingeführten Gesetz mussten alle als Nicht-Bhutaner diskriminierte Bhutaner innerhalb von vier Tagen das Land verlassen.

Der Willkür Tür und Tor geöffnet

Betroffen waren von der Ausbürgerung vor allem nepali-stämmige Süd-Bhutanesen. Alle vor 1985 ausgestellten Staatsangehörigkeitsdokumente wurden für ungültig erklärt. Die Behörden begannen, neue Ausweise an die „bhutanesischen Staatsbürger“ auszugeben. Ab 1988 setzte eine gezielte Verfolgung der nepali-stämmigen Bevölkerung und der ostbhutanesischen Sarchops ein. Als Staatsbürger wurde nun nur noch angesehen, wer nachweisen konnte, dass Mutter und Vater Staatsbürger Bhutans waren, und mit Steuerquittungen aus den Jahren vor 1958 belegen konnte, dass sie in Bhutan lebten. Selbst alte Leute, deren Kinder und Enkelkinder nachweislich in Bhutan geboren waren, wurden mangels Schriftstücken als „Ausländer“ behandelt. Wer seine Staatsbürgerschaft nicht belegen konnte, musste das Land umgehend verlassen. Der Willkür waren Tür und Tor geöffnet.

Ethnische Vielfalt geleugnet

Als die königliche Regierung 1989 dann auch noch begann, die ethnische Vielfalt Bhutans mit ihrer Politik der „Eine Nation, ein Volk“ zu leugnen, wurden die Proteste im Land immer lauter. Mit aller Macht versuchte das regierende Volk der Ngalong, alle anderen Ethnien unter Androhung von Strafen zur Aufgabe ihrer Kultur, Sprache und Kleidung zu zwingen. So wurden auch hinduistische Rituale und Nepali als Verkehrssprache verboten. Mit Gewalt ließ das Königshaus Proteste der anderen Volksgruppen niederschlagen, Demonstranten wurden festgenommen, ganze Dörfer von der Armee zerstört, in denen Kritiker des Königshauses vermutet wurden, und mutmaßliche Unterstützer vertrieben.

Kritiker ausgewiesen

Kritik an der Politik der königlichen Regierung wird in Bhutan nicht gerne gesehen, und so wurde der Parlamentsabgeordnete der Südbhutanesen, Teknath Rizal, 1989 festgenommen, nachdem er in einer Petition den König gebeten hatte, nicht die Vorlage von Dokumenten aus dem Jahr 1958, sondern nur aus dem Jahr 1985 zu fordern. Rizal wurde im Gefängnis gefoltert und erst zehn Jahre später wieder freigelassen und aus Bhutan ausgewiesen. Heute lebt er in Nepal und ist dort einer der wichtigsten Sprecher der Flüchtlinge und der Demokratiebewegung Bhutans.

Flüchtlinge wollen heimkehren

Seit 15 Jahren lebt Bangaley mit seiner Familie als Flüchtling in Nepal. Sein Schicksal teilen 105.000 weitere Süd-Bhutanesen, die vom Königreich Bhutan vertrieben und ausgebürgert wurden. Sie leben seither in sieben Lagern im Osten Nepals. Die Stimmung ist schlecht unter den Flüchtlingen. Vergeblich hofften sie bislang auf eine Rückkehr in ihre Heimat. Sechzehn Verhandlungsrunden zwischen den Regierungen Bhutans und Nepals haben in den letzten 15 Jahren keine Lösung gebracht. In einem gemeinsamen Ministerkomitee einigten sie sich 1993 grundsätzlich auf die Einteilung der Flüchtlinge in vier Kategorien: So wird unterschieden zwischen den Vertriebenen, den Immigranten, den Nicht-Bhutanesen und den Bhutanesen, die Straftaten begangen haben. Doch auch diese Unterscheidung kann Willkür nicht verhindern, da nicht klar definiert ist, welche Strafdelikte berücksichtigt werden sollen. Und zurückkehrendurfte bisher niemand.

Die Flüchtlinge sowie Menschenrechts- und Hilfsorganisationen werfen Bhutan eine Verschleppungstaktik vor, die nur darauf abziele, jede Wiedereinbürgerung der Vertriebenen zu verhindern. Auch der Hochkommissar für Flüchtlinge der Vereinten Nationen (UNHCR) sowie die USA und die Regierungen verschiedener europäischer Staaten mahnten in den letzten Monaten erneut eine schnelle Rückführung der Flüchtlinge an.

Die königliche Regierung Bhutans unterband alle Versuche der Vertriebenen heimzukehren. So wurden Flüchtlinge, die versuchten, über Indien nach Bhutan zurückzukehren, an der Grenze abgewiesen und nach Nepal abgeschoben.

Vorwürfe gegen UNHCR

In den Lagern in Nepal nehmen Frustration und Verzweiflung immer mehr zu. Denn die Vertriebenen sehen für sich keine Lebensperspektive in Nepal, wo sie nicht arbeiten dürfen. Sie fühlen sich vergessen von der internationalen Staatengemeinschaft, die ihren Einfluss auf Bhutan nicht nutzt, um das Flüchtlingsdrama zu beenden. Aus Verzweiflung über die Tatenlosigkeit der internationalen Gemeinschaft begannen 40 Flüchtlinge aus Bhutan am 2. Juni 2006 einen Hungerstreik vor dem Büro des UNHCR in Nepal. Geht es nach dem Willen des UNHCR, dann sollten die Flüchtlinge nicht nach Bhutan zurückkehren, sondern in ein Drittland verschoben werden. Die UN-Flüchtlingsorganisation bietet dabei auch Hilfe an, doch die Bhutaner und Bhutanerinnen wollen nicht in die USA oder nach Australien, sondern in ihre Heimat zurückkehren.

Doch ihre Rückkehr wird nur möglich sein, wenn die internationale Staatengemeinschaft sich des Schicksals der Flüchtlinge mehr annimmt und ihren Druck auf Bhutan erhöht. Zwar spendete die Europäische Union im Juni 2006 zwei Millionen Euro für die Flüchtlinge aus Bhutan, doch mehr als humanitäre Hilfe brauchen diese Vertriebenen heute politische Hilfe aus dem Ausland, um endlich heimkehren zu können. Bislang blieben alle Versprechungen Bhutans unerfüllt. Die Flüchtlinge hoffen jedoch, dass der von König Jigme Singye Wangchuck für das Jahr 2008 angekündigte Rückzug vom Königsthron sowie die für 2008 geplanten ersten demokratischen Wahlen Bewegung in das Flüchtlingsdrama bringen werden.

Flüchtlinge brauchen Unterstützung

Bitte appellieren Sie an den Außen- und den Innenminister von Bhutan, Herrn Lyonpo Jigme Y. Thinley und Herr Lyonpo Khandu Wangchuk, die sofortige Rückführung aller in Nepal lebenden bhutanesischen Flüchtlinge zu gestatten und alle Südbhutanesen diskriminierenden Gesetzesbestimmungen abzuschaffen. Insbesondere sollte Bhutan sicherstellen, dass das Staatsbürgerschaftsrecht im Einklang mit dem Völkerrecht steht und niemand gegen seinen Willen ausgebürgert werden kann.

Wenn Sie mehr wissen möchten über die Menschenrechtsarbeit der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV), wenden Sie sich bitte an das GfbV-Bundesbüro. Wir senden Ihnen gern kostenloses Informationsmaterial zu.

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