Afghanistan ist ein gebirgiger Binnenstaat in Zentralasien, der seit der Machtübernahme der Taliban im August 2021 als Islamisches Emirat geführt wird. Das Hindukusch-Gebirge bedeckt große Teile des Landes. Schätzungsweise leben dort etwa 45 Millionen Menschen (Stand: 2026). Die Taliban-Regierung wird international nur von wenigen Staaten anerkannt.
Das Land steht vor massiven Herausforderungen. Unter der De-facto-Regierung der Taliban sind Grundrechte, insbesondere für Frauen und Mädchen, stark eingeschränkt. Für Mädchen führten die Taliban kurz nach ihrer Machtübernahme ein Bildungsverbot ab der Sekundarstufe ein.
Ethnische Minderheiten in Afghanistan
Im Land leben etwa 45 Millionen Menschen, wobei die Paschtun*innen die größte ethnische Gruppe bilden, gefolgt von ((Tadschik*innen)), ((Hazara)) und Usbek*innen. Die beiden offiziellen Sprachen des Landes sind Dari (eine Variante des Persischen) und Paschtu. In den Regionen, in denen die Menschen mehrheitlich Usbekisch oder Turkmenisch sprechen, gelten diese Sprachen teils ebenfalls als Amtssprachen.
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Afghanistan war jahrelang Schauplatz von Stellvertreterkriegen zwischen West und Ost. Ausländische Militäreingriffe wie der Einmarsch der Sowjetunion 1979 und der Einmarsch der USA 2001 sowie ausländische Einmischungen haben die Entwicklung des Landes maßgeblich beeinflusst. Sowohl die Sowjets als auch die NATO hatten den Menschen ein besseres Leben versprochen, hinterließen nach ihrem Abzug jedoch nur verwüstete Landschaften.
Afghanistan leidet unter einer der weltweit schwersten humanitären Krisen. Weite Teile der Bevölkerung sind auf Nahrungsmittelhilfe angewiesen. Hinzu kommt, dass das Hindukusch-Gebirge vielerorts Landwirtschaft und den Aufbau von Infrastruktur erschwert. Im Jahr 2026 benötigen etwa 21,9 Millionen Menschen (45 Prozent der Bevölkerung) lebensnotwendige Hilfe. Millionen von Menschen leben als Binnenvertriebene im eigenen Land oder sind nach ihrer Flucht unter Druck aus Nachbarländern wie dem ((Iran)) und Pakistan zurückgekehrt.
Auch wenn die offenen Kriegshandlungen weitgehend beendet sind, besteht weiterhin eine Gefahr durch Anschläge – insbesondere durch die sunnitisch-islamistische Gruppe „Islamischer Staat Provinz Khorasan“ (IS-KP) – sowie durch willkürliche Gewalt.
Katastrophale Menschenrechtslage für Frauen und Minderheiten
All diese Faktoren verschärfen die Menschenrechtslage. Frauen werden systematisch aus dem öffentlichen Leben ausgegrenzt. Es gelten strenge Kleidungsvorschriften und es bestehen Reiseverbote für Frauen ohne männliche Begleitung. Öffentliche Hinrichtungen und körperliche Strafen wie Auspeitschungen wurden wieder eingeführt.
Minderheiten, insbesondere die schiitischen Hazara, werden von den Taliban diskriminiert und gezieltet Angriffen. Die sunnitischen Taliban betrachten die schiitischen Hazara als Abtrünnige.
Die GfbV fordert Minderheitenschutz, insbesondere für die Hazara, sowie Gleichberechtigung für Frauen.
Stand: Mai 2026
Autor: Dr. Kamal Sido Redaktion: Sarah Neumeyer
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Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) kritisiert die Entscheidung des WDR-Rundfunkrates, dem Aus für Cosmo und damit auch der wöchentlichen einstündigen kurdischsprachigen Sendung zuzustimmen, scharf. „Die Entscheidung des WDR, die kurdische Sendung einzustellen, sendet ein fatales Signal an eine Minderheit, die in ihren Heimatländern verfolgt wird und auch in Deutschland Ausgrenzung erlebt“, betont der GfbV-Nahostreferent Dr. Kamal Sido.
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) kritisiert die Aufwertung des US-Diplomaten Tom Barrack zum Sondergesandten von Präsident Donald Trump für Syrien und den Irak. Nach Einschätzung der Menschenrechtsorganisation verschärft die Entscheidung die Lage der Minderheiten in Syrien. Diese werden weiterhin durch das neue Regime in Damaskus verfolgt.
„Die Bundesregierung will gegenüber Peking selbstbewusster auftreten, doch beim Thema Menschenrechte scheitert sie katastrophal. Die systematische Verfolgung der Uiguren in Xinjiang, die Unterdrückung ethnischer und religiöser Minderheiten und die Zwangsarbeit im Land spielten bei der China-Reise von Wirtschaftsministerin Reiche keine Rolle“, kritisiert Mirjam Kobold, Referentin für Asien bei der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV).
Anlässlich der Hauptversammlung des Rohstoffkonzerns Glencore am 28. Mai 2026 kritisiert die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) den Rohstoffkonzern für seine Verantwortung bei Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung in Kolumbien. Trotz internationaler Vorwürfe setzt Glencore den Steinkohleabbau in der Cerrejón-Mine fort. Die Cerrejón-Mine in La Guajira ist eine der größten Steinkohle-Tagebaugruben der Welt und gehört vollständig zu Glencore.
Die Menschenrechtsorganisationen FIAN und Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) fordern, ein Klimaprojekt von Volkswagen in Tansania nicht zu zertifizieren. Hintergrund sind mehr als 100 Beschwerden, die überwiegend aus Maasai-Gemeinden stammen. Eine Auswertung der Beschwerden zeigt laut den Organisationen, dass die lokale Bevölkerung nicht ausreichend über das Projekt informiert wurde und es umfangreichen Widerstand gibt.
Memorandum – Türkei: Das Vorgehen gegen Exilant*innen
Die transnationale Verfolgung durch den türkischen Staat hat die GfbV in einem neuen Memorandum aufgearbeitet: „Türkei: Das Vorgehen gegen Exilant*innen: Transnationale Unterdrückung in Deutschland…
„A Children’s Emergency – Report on children affected by and conceived in the genocide against the Rohingya“
GfbV-Report zum Jahrestag des Genozids an den Rohingya (25.8.):
• „A Children’s Emergency – Report on children affected by and conceived in the genocide against the Rohingya“
• Beleuchtet die Lage von Kindern, die im Genozid Verbrechen erlebt haben
• Berichtet über tausende Babys, die infolge von Vergewaltigungen geboren wurden
• Hunderttausende Kinder in überfüllten Flüchtlingslagern