Die Hazara sind eine religiöse Minderheit in Zentralasien. Ihr traditionelles Siedlungsgebiet befindet sich im zentralen Hochland Afghanistans, in einer Region, die als Hazarajat bekannt ist. Die Hazara sprechen überwiegend Dari beziehungsweise Hazaragi, einen persischen Dialekt. Sie gehören mehrheitlich dem schiitischen Islam an, wodurch sie sich von der sunnitischen Bevölkerungsmehrheit in Afghanistan unterscheiden.
Neben Afghanistan existieren auch größere Hazara-Gemeinschaften in Pakistan – insbesondere in der Stadt Quetta – sowie im Iran und in verschiedenen Ländern der Diaspora.
Mit vier bis sieben Millionen Angehörigen stellen die Hazara etwa zehn bis 15 Prozent der afghanischen Bevölkerung und gehören damit zu den größten ethnischen Minderheiten des Landes. Weltweit wird die Zahl der Hazara auf zehn bis 14 Millionen geschätzt (Stand: 2026).
Verfolgung der Hazara in Afghanistan – vom 19. Jh. bis heute
Die Hazara haben eine lange Geschichte politischer und sozialer Marginalisierung. Bereits im späten 19. Jahrhundert kam es unter der Herrschaft des afghanischen Emirs Abdur Rahman Khan zu massiven Verfolgungen, bei denen große Teile der Hazara-Bevölkerung getötet, vertrieben oder versklavt wurden. Historiker*innen gehen davon aus, dass damals mehr als die Hälfte der Hazara getötet oder aus ihrer Heimat vertrieben wurde. Diese Ereignisse führten zu tiefgreifenden demografischen Veränderungen und zur Enteignung großer Teile ihres Landes. Auch in den folgenden Jahrzehnten blieb die Minderheit politisch und wirtschaftlich benachteiligt und hatte nur begrenzten Zugang zu Bildung, staatlichen Ämtern oder politischer Repräsentation.
Bis heute sind die Hazara wiederholt Ziel von Gewalt und Diskriminierung. Besonders aufgrund ihrer schiitischen Religionszugehörigkeit werden sie von sunnitischen extremistischen Gruppen angegriffen. Terroranschläge, gezielte Massaker und andere Formen religiös motivierter Gewalt haben in den letzten Jahrzehnten immer wieder zahlreiche Opfer gefordert. Die Gesellschaft für bedrohte Völker macht darauf aufmerksam, dass Angehörige der schiitischen Hazara-Minderheit in Afghanistan und Pakistan immer wieder Opfer solcher Übergriffe werden.
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Ausgrenzung, Vertreibung und Anschläge unter Taliban-Herrschaft
Unter der Herrschaft der Taliban hat sich die Situation der Hazara deutlich verschlechtert. Die GfbV berichtet regelmäßig von Diskriminierung, wirtschaftlicher Ausgrenzung, Vertreibungen und der Beschlagnahmung von Land. Hazara-Gemeinden sind zudem wiederholt Ziel extremistischer Anschläge, insbesondere durch Gruppen wie den „Islamischen Staat“ (IS). Viele Angehörige der Minderheit sehen sich deshalb gezwungen, ihre Heimat zu verlassen oder ins Ausland zu fliehen.
Insgesamt zählen die Hazara heute zu den am stärksten gefährdeten Minderheiten in Afghanistan. Die GfbV und andere Menschenrechtsorganisationen warnen, dass ohne wirksame internationale Aufmerksamkeit und Schutzmaßnahmen die Gefahr weiterer Übergriffe gegen diese Gemeinschaft bestehen bleibt.
Keine Abschiebung von Hazara-Geflüchteten nach Afghanistan
Angesichts der Verfolgung fordert die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) einen besseren internationalen Schutz für die Hazara. Die GfbV ruft dazu auf, gezielte Gewalt gegen die schiitische Minderheit stärker zu dokumentieren und politische Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung zu ergreifen. Zudem kritisiert sie Abschiebungen von Hazara-Geflüchteten nach Afghanistan, da ihre Sicherheitslage aufgrund der anhaltenden Gewalt und Diskriminierung weiterhin äußerst kritisch ist.
Stand: Mai 2026
Autor: Dr. Kamal Sido Redaktion: Sarah Neumeyer
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Uiguren droht in China Folter – GfbV und WUC verurteilen Abschiebung aus Deutschland
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) und der Weltkongress der Uiguren (WUC) verurteilen die Abschiebung des 21-jährigen Uiguren Arafat Adil aus Deutschland nach China. Die Abschiebung verstößt gegen das Verbot von Abschiebungen in Folterstaaten, betonen die Organisationen. Die Verfolgung der Uiguren in der Region Ostturkestan/Xinjiang wird von den USA als Völkermord und vom Europäischen Parlament als Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft. Aus dem Ausland rückkehrende Uiguren gelten als besonders gefährdet.
Jahrestag der Gründung der kurdischen Universität Afrîn (26.7.): Zerstörung kurdischen Lebens in Nordsyrien dauert an
Vor elf Jahren wurde in der kurdischen Region Afrîn die erste kurdische Universität Syriens gegründet. Zu ihrem Gründungstag am 26. Juli erinnert die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) an ihre Zerstörung durch den türkischen Staat und dessen andauernde Verbrechen in Nordsyrien. „Nur drei Jahre nach ihrer Gründung wurde die Universität nach der völkerrechtswidrigen Besatzung Afrîns durch die Türkei geschlossen und zum Teil zerstört. Ihr Schicksal steht symbolisch für die Zerstörung und Verdrängung der kurdischen Kultur und Sprache in Afrin unter türkischer Besatzung“, sagt Dr. Kamal Sido, Nahostreferent der GfbV.
27 Jahre Verfolgung von Falun Gong: GfbV verurteilt Ausweitung chinesischer Repression ins Ausland
Seit dem 20. Juli 1999 werden Falun-Gong-Praktizierende in China systematisch verfolgt, inhaftiert, gefoltert sowie zu Zwangsarbeit und Umerziehung gezwungen. Zudem bestehen seit Jahren belastbare Hinweise für staatlich organisierten Organraub an inhaftierten Falun-Gong-Praktizierenden.
Schiffskatastrophen vor Myanmar: GfbV fordert Schutz für Rohingya
Die mutmaßlich mehr als 500 Toten und Vermissten nach zwei Schiffskatastrophen vor Myanmar zeigen nach Einschätzung der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) das Versagen der internationalen Gemeinschaft beim Schutz der Rohingya. Die Menschenrechtsorganisation fordert die Bundesregierung auf, ihre Kürzungen der humanitären Hilfe zurückzunehmen und sich stärker für den Schutz der Rohingya einzusetzen.
Iran: Militärische Eskalation verschärft die Lage der Minderheiten
Das erneute Aufflammen der Angriffe der USA auf das brutale Mullah-Regime im Iran verschärft nach Einschätzung der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) die ohnehin schwierige Lage der Minderheiten im Iran. „In den letzten Wochen hat das Regime seine militärische Präsenz in den kurdischen und belutschischen Gebieten mindestens verdoppelt. Das Ziel der verstärkten Militärpräsenz ist es, den Widerstand der Kurden und Belutschen zu brechen und einen möglichen Aufstand im Keim zu ersticken“, sagt Dr. Kamal Sido, Nahostreferent der GfbV.
Ein Jahr nach den Massakern: Drusen in Syrien bleiben akut bedroht
Ein Jahr nach dem Beginn der genozidalen Massaker an der drusischen Bevölkerung in Syrien am 13. Juli 2025 warnt die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) vor neuen Angriffen auf die Religionsgemeinschaft und fordert einen Abschiebestopp für Drusen und andere Minderheiten. „Das Drusengebiet im Süden des Landes wird weiterhin angegriffen, Menschen werden entführt und eingeschüchtert. Die Region ist weitgehend abgeriegelt“, berichtete der GfbV-Nahostreferent Dr. Kamal Sido heute in Göttingen.
Memorandum – Türkei: Das Vorgehen gegen Exilant*innen
Die transnationale Verfolgung durch den türkischen Staat hat die GfbV in einem neuen Memorandum aufgearbeitet: „Türkei: Das Vorgehen gegen Exilant*innen: Transnationale Unterdrückung in Deutschland…
„A Children’s Emergency – Report on children affected by and conceived in the genocide against the Rohingya“
GfbV-Report zum Jahrestag des Genozids an den Rohingya (25.8.):
• „A Children’s Emergency – Report on children affected by and conceived in the genocide against the Rohingya“
• Beleuchtet die Lage von Kindern, die im Genozid Verbrechen erlebt haben
• Berichtet über tausende Babys, die infolge von Vergewaltigungen geboren wurden
• Hunderttausende Kinder in überfüllten Flüchtlingslagern