Die Tadschik*innen sind eine ethnische Gruppe, die mit etwa 8,5 Millionen Menschen das Staatsvolk der zentralasiatischen Republik Tadschikistan bildet. Im benachbarten ((Afghanistan)) leben mit etwa 11 Millionen Angehörigen mehr Tadschik*innen als in Tadschikistan selbst. Sie machen dort etwa 25 bis 30 Prozent der Gesamtbevölkerung aus.
Tadschikische Minderheit in Usbekistan, Russland und China
In Usbekistan sind die Tadschik*innen eine Minderheit und werden verfolgt. Die mindestens zwei Millionen Tadschik*innen in Usbekistan leben überwiegend in den historischen Städten Samarkand und Buchar. Auch in ((Russland)) und ((China)) gibt es kleine tadschikische Minderheiten. Viele sind als Arbeitsmigrant*innen dorthin gezogen. Weltweit wird die Zahl der Tadschik*innen auf maximal 25 Millionen geschätzt.
Wie viele Tadschik*innen in Deutschland leben, ist schwer zu ermitteln. In der Bundesrepublik leben etwa 8.000 Menschen, die aus Tadschikistan stammen (Stand: 2026), sowie einige Tadschik*innen aus Afghanistan.
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Enge Verbindung zur persischen und kurdischen Kultur und Sprache
Die tadschikische Kultur und Sprache sind eng mit denen der Perser*innen und ((Kurd*innen)) verwandt. Die tadschikische Sprache gehört zur iranischen Gruppe der indogermanischen Großfamiliensprache.
Die Republik Tadschikistan gehörte lange Zeit zur Sowjetunion – zuerst als Teilrepublik in Usbekistan von 1924 bis 1929, dann von 1929 bis zum Zerfall der Sowjetunion 1991 als eigenständige Unionsrepublik. Daher wird die tadschikische Sprache in Tadschikistan und Usbekistan im kyrillischen Alphabet geschrieben. In Afghanistan hingegen wird das arabisch-persische Alphabet verwendet.
Menschenrechtslage in Tadschikistan besorgniserregend
Tadschikistan erklärte 1991 seine Unabhängigkeit. Die Menschenrechtslage ist besorgniserregend. Es kommt zu Menschenrechtsverletzungen, Folter und häuslicher Gewalt gegen Frauen. Zudem gibt es keine Meinungs- und Pressefreiheit. Der Staat kontrolliert Religionspraktiken und geht stark gegen radikale islamistische Gruppen vor. Die GfbV fordert Minderheitenschutz, wie die Anerkennung der tadschikischen Sprache in Usbekistan.
Stand: Mai 2026
Autorin: Mirjam Kobold Redaktion: Sarah Neumeyer
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Minderheiten & Indigene Völker stärken: Wir setzen uns weltweit für bedrohte Gemeinschaften ein – für Selbstbestimmung, Schutz und Teilhabe.
Menschenrechtsverletzungen sichtbar machen: Wir dokumentieren Unrecht, benennen es klar und bringen es in Öffentlichkeit, Politik und Medien. Sichtbarkeit schafft Schutz.
Völkermord verhindern & Menschen schützen: Wir erkennen Risiken frühzeitig, warnen vor Eskalationen und setzen uns entschlossen für den Schutz der Zivilbevölkerung ein. Gewalt beenden, für Gerechtigkeit und Versöhnung.
Menschenrechte für alle durchsetzen: Wir sind solidarisch mit Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen und stärken sie. Wir arbeiten für eine Politik ohne Doppelmoral, die Menschenrechte für alle garantiert. Solidarität und klare Haltung für Menschenrechte weltweit!
Historische Debatte im Bundestag: Forderungen der Ovaherero und Nama nach Gerechtigkeit müssen umgesetzt werden
Die gestrige Debatte im Deutschen Bundestag über die vollumfängliche Anerkennung der Völkermorde an den Ovaherero und Nama war ein historischer Tag für die Nachkommen der Opfer des Genozids und das Bündnis „No Amnesty on Genocide! / Völkermord verjährt nicht!“. Ein Antrag der Fraktion Die Linke, entstanden in enger Zusammenarbeit mit Vertreter*innen der Ovaherero und Nama, rückte die Forderungen der Nachkommen der Opfer nach Anerkennung, Entschuldigung und Wiedergutmachung erneut ins Zentrum der parlamentarischen Auseinandersetzung. Das Bündnis begrüßt, dass diese Forderungen im Bundestag Gehör fanden und die deutsche Kolonialvergangenheit sowie die daraus erwachsende Verantwortung Deutschlands parlamentarisch verhandelt werden. Ein weiterer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Entschuldigung für die Völkermorde unabhängig von der zwischen der deutschen und namibischen Regierungen ausgehandelten Gemeinsamen Erklärung und unter anderem eine deutsch-namibische parlamentarische Untersuchungskommission.
Genozid-Nachkommen fordern Gerechtigkeit im Bundestag
In der heutigen Plenarsitzung debattiert der Deutsche Bundestag über die vollumfängliche Anerkennung der deutschen Völkermorde an den OvaHerero und Nama im heutigen Namibia von 1904 bis 1908. Die Völkermorde waren die ersten des 20. Jahrhunderts.
Jeweils zwei Vertreter der Ovaherero Traditional Authority (OTA) und der Nama Traditional Leaders Association (NTLA), der beiden wichtigsten Vertreterorganisationen dieser Völker, wohnen auf Einladung der Bundestagsfraktion Die Linke der Plenardebatte bei. Der Parlamentsantrag wurde in direkter Abstimmung mit OTA und NTLA erarbeitet.
Tag des indigenen Widerstands (12.10.): COP17: Indigene Völker brauchen Entscheidungsmacht beim Biodiversitätsschutz
Zum Tag des indigenen Widerstands am 12. Oktober fordert die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) indigene Völker als gleichberechtigte Akteure des Biodiversitätsschutzes anzuerkennen. „Ihre Territorien sind Hotspots der Biodiversität, weil Indigene Völker sie tagtäglich unter größten Risiken gegen Raubbau verteidigen. Darum müssen sie über den Schutz dieser Gebiete auch auf der UN-Biodiversitätskonferenz gleichberechtigt mitentscheiden dürfen“, erklärt Jan Königshause, Referent für Indigene Völker bei der GfbV.
Verbindungen zwischen Trump-Umfeld und Dodik: GfbV fordert EU-Sanktionen und Aufklärung wirtschaftlicher Verflechtungen
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) fordert die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten auf, angesichts wachsender politischer und wirtschaftlicher Verflechtungen zwischen dem Umfeld von US-Präsident Donald Trump und der zu Bosnien und Herzegowina gehörenden Republika Srpska entschlossen zu handeln. Besonders brisant sind die wahlbezogene Beratung der politischen Führung der Republika Srpska durch enge politische Berater Trumps, wirtschaftliche Interessen rund um ein milliardenschweres Gasprojekt und die Aufhebung der US-Sanktionen gegen den früheren Präsidenten der RS, Milorad Dodik.
Pressekonferenz am 14.10.: Genozid-Nachkommen aus Namibia fordern Gerechtigkeit
Der Deutsche Bundestag verhandelt am Mittwochabend, 14. Oktober, (Stand: 8. Oktober) in seiner Plenardebatte über die Anerkennung der Völkermorde des deutschen Kaiserreiches an den Ovaherero und Nama im heutigen Namibia. Jeweils zwei Vertreter der Ovaherero Traditional Authority (OTA) und der Nama Traditional Leaders Association (NTLA), die zwei wichtigsten Vertreterorganisationen beider Völker, werden der Sitzung beiwohnen. Sie fordern unter anderem finanzielle Wiedergutmachung, die Rückführung aller geraubten menschlichen Gebeine und Kulturgüter aus deutschen Institutionen sowie eine offizielle Entschuldigung der Bundesregierung.
Maasai in Tansania: GfbV und FIAN verurteilen willkürliche Verhaftungen scharf
Die Menschenrechtsorganisationen Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) und FIAN Deutschland reagieren besorgt auf die willkürliche Verhaftung von fünf Angehörigen der Maasai. Die Männer waren am Abend des 6. Oktober in Arusha, Tansania, festgenommen worden und sind mittlerweile wieder frei. Was ihnen vorgeworfen wird, ist bislang nicht bekannt. Sie waren unter einem Vorwand in ein Krankenhaus gelockt und dort von der Polizei verhaftet worden.