Die Tadschik*innen sind eine ethnische Gruppe, die mit etwa 8,5 Millionen Menschen das Staatsvolk der zentralasiatischen Republik Tadschikistan bildet. Im benachbarten ((Afghanistan)) leben mit etwa 11 Millionen Angehörigen mehr Tadschik*innen als in Tadschikistan selbst. Sie machen dort etwa 25 bis 30 Prozent der Gesamtbevölkerung aus.
Tadschikische Minderheit in Usbekistan, Russland und China
In Usbekistan sind die Tadschik*innen eine Minderheit und werden verfolgt. Die mindestens zwei Millionen Tadschik*innen in Usbekistan leben überwiegend in den historischen Städten Samarkand und Buchar. Auch in ((Russland)) und ((China)) gibt es kleine tadschikische Minderheiten. Viele sind als Arbeitsmigrant*innen dorthin gezogen. Weltweit wird die Zahl der Tadschik*innen auf maximal 25 Millionen geschätzt.
Wie viele Tadschik*innen in Deutschland leben, ist schwer zu ermitteln. In der Bundesrepublik leben etwa 8.000 Menschen, die aus Tadschikistan stammen (Stand: 2026), sowie einige Tadschik*innen aus Afghanistan.
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Enge Verbindung zur persischen und kurdischen Kultur und Sprache
Die tadschikische Kultur und Sprache sind eng mit denen der Perser*innen und ((Kurd*innen)) verwandt. Die tadschikische Sprache gehört zur iranischen Gruppe der indogermanischen Großfamiliensprache.
Die Republik Tadschikistan gehörte lange Zeit zur Sowjetunion – zuerst als Teilrepublik in Usbekistan von 1924 bis 1929, dann von 1929 bis zum Zerfall der Sowjetunion 1991 als eigenständige Unionsrepublik. Daher wird die tadschikische Sprache in Tadschikistan und Usbekistan im kyrillischen Alphabet geschrieben. In Afghanistan hingegen wird das arabisch-persische Alphabet verwendet.
Menschenrechtslage in Tadschikistan besorgniserregend
Tadschikistan erklärte 1991 seine Unabhängigkeit. Die Menschenrechtslage ist besorgniserregend. Es kommt zu Menschenrechtsverletzungen, Folter und häuslicher Gewalt gegen Frauen. Zudem gibt es keine Meinungs- und Pressefreiheit. Der Staat kontrolliert Religionspraktiken und geht stark gegen radikale islamistische Gruppen vor. Die GfbV fordert Minderheitenschutz, wie die Anerkennung der tadschikischen Sprache in Usbekistan.
Stand: Mai 2026
Autorin: Mirjam Kobold Redaktion: Sarah Neumeyer
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Völkermord verhindern & Menschen schützen: Wir erkennen Risiken frühzeitig, warnen vor Eskalationen und setzen uns entschlossen für den Schutz der Zivilbevölkerung ein. Gewalt beenden, für Gerechtigkeit und Versöhnung.
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Sturzflut in Tibet: GfbV prangert Chinas Zensur an und fordert ungehinderten Zugang
Mit Nachdruck kritisiert die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) die anhaltende Informationsblockade der chinesischen Führung nach der verheerenden Sturzflut im Grenzgebiet zwischen Tibet und Nepal und gedenkt der Opfer. Die Menschenrechtsorganisation fordert ungehinderten Zugang für unabhängige Medien und humanitäre Organisationen zur betroffenen Region. Zudem müssen Betroffene frei über die Katastrophe berichten können, so die GfbV.
Einladung zur Veranstaltung in Heidelberg (12.9.): Krimtataren – Kultur, Geschichte, Politik
35 Jahre nach der Unterzeichnung des Städtepartnerschaftsvertrags zwischen Heidelberg und Simferopol auf der Krim richtet eine Veranstaltung den Blick auf…
Tod von Ratko Mladić: Verherrlichung des verurteilten Kriegsverbrechers verhöhnt die Opfer
Die Gesellschaft für bedrohte Völker verurteilt die Ankündigung des serbischen Justizministers Nenad Vujić, Ratko Mladić mit höchsten staatlichen Ehren beizusetzen, aufs Schärfste. „Ein rechtskräftig wegen Völkermords, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen verurteilter Mann darf nicht durch staatliche Ehren nachträglich zum Vorbild und Helden stilisiert werden. Dies ist eine erneute Verhöhnung seiner Opfer und ihrer Familien“, sagt Belma Zulčić, Direktorin der GfbV in Bosnien und Herzegowina.
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) korrigiert ihre Meldung über den Tod des Asháninka-Anführers Américo Pascual Tumisha in Peru. Der 57-Jährige wurde am Mittwoch, 26. August, lebend angetroffen. Gleichzeitig betont die Menschenrechtsorganisation: Die Bedrohung indigener Gemeinschaften im Grenzgebiet zwischen Peru und Brasilien bleibt akut.
Kritik an Besuch deutscher Delegation in Tansania: Maasai fordern unabhängige Untersuchung deutscher Naturschutzförderung
Die Menschenrechtsorganisationen Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) und FIAN Deutschland fordern die Bundesregierung auf, die menschenrechtlichen Auswirkungen deutscher Naturschutz- und Entwicklungsprojekte in Tansania unabhängig untersuchen zu lassen und die diesbezüglichen Beschwerden von Maasai-Gemeinschaften ernst zu nehmen. Anlass ist der Besuch einer deutschen Regierungs- und Entwicklungsdelegation am 17. August 2026 in Loliondo, Tansania. An der Delegation waren Vertreter des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), der Zoologischen Gesellschaft Frankfurt (ZGF) sowie der deutschen Botschaft in Daressalam beteiligt.
Neun Jahre nach dem Völkermord: GfbV fordert Gerechtigkeit und humanitäre Hilfe für die Rohingya
Neun Jahre nach Beginn der schwersten Gewaltwelle gegen die Rohingya in Myanmar gedenkt die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) der Opfer des Völkermords und fordert humanitäre Hilfe für die Vertriebenen. Am 25. August 2017 begann die Tatmadaw, das myanmarische Militär, mit systematischen Massakern, Massenvergewaltigungen und der Zerstörung hunderter Dörfer in Rakhine State. Zehntausende Menschen wurden getötet, mehr als 700.000 flohen nach Bangladesch. Die GfbV und andere Menschenrechtsorganisationen sprechen seit Jahren von einem Völkermord an den Rohingya.