Afghanistan ist ein gebirgiger Binnenstaat in Zentralasien, der seit der Machtübernahme der Taliban im August 2021 als Islamisches Emirat geführt wird. Das Hindukusch-Gebirge bedeckt große Teile des Landes. Schätzungsweise leben dort etwa 45 Millionen Menschen (Stand: 2026). Die Taliban-Regierung wird international nur von wenigen Staaten anerkannt.
Das Land steht vor massiven Herausforderungen. Unter der De-facto-Regierung der Taliban sind Grundrechte, insbesondere für Frauen und Mädchen, stark eingeschränkt. Für Mädchen führten die Taliban kurz nach ihrer Machtübernahme ein Bildungsverbot ab der Sekundarstufe ein.
Ethnische Minderheiten in Afghanistan
Im Land leben etwa 45 Millionen Menschen, wobei die Paschtun*innen die größte ethnische Gruppe bilden, gefolgt von ((Tadschik*innen)), ((Hazara)) und Usbek*innen. Die beiden offiziellen Sprachen des Landes sind Dari (eine Variante des Persischen) und Paschtu. In den Regionen, in denen die Menschen mehrheitlich Usbekisch oder Turkmenisch sprechen, gelten diese Sprachen teils ebenfalls als Amtssprachen.
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Afghanistan war jahrelang Schauplatz von Stellvertreterkriegen zwischen West und Ost. Ausländische Militäreingriffe wie der Einmarsch der Sowjetunion 1979 und der Einmarsch der USA 2001 sowie ausländische Einmischungen haben die Entwicklung des Landes maßgeblich beeinflusst. Sowohl die Sowjets als auch die NATO hatten den Menschen ein besseres Leben versprochen, hinterließen nach ihrem Abzug jedoch nur verwüstete Landschaften.
Afghanistan leidet unter einer der weltweit schwersten humanitären Krisen. Weite Teile der Bevölkerung sind auf Nahrungsmittelhilfe angewiesen. Hinzu kommt, dass das Hindukusch-Gebirge vielerorts Landwirtschaft und den Aufbau von Infrastruktur erschwert. Im Jahr 2026 benötigen etwa 21,9 Millionen Menschen (45 Prozent der Bevölkerung) lebensnotwendige Hilfe. Millionen von Menschen leben als Binnenvertriebene im eigenen Land oder sind nach ihrer Flucht unter Druck aus Nachbarländern wie dem ((Iran)) und Pakistan zurückgekehrt.
Auch wenn die offenen Kriegshandlungen weitgehend beendet sind, besteht weiterhin eine Gefahr durch Anschläge – insbesondere durch die sunnitisch-islamistische Gruppe „Islamischer Staat Provinz Khorasan“ (IS-KP) – sowie durch willkürliche Gewalt.
Katastrophale Menschenrechtslage für Frauen und Minderheiten
All diese Faktoren verschärfen die Menschenrechtslage. Frauen werden systematisch aus dem öffentlichen Leben ausgegrenzt. Es gelten strenge Kleidungsvorschriften und es bestehen Reiseverbote für Frauen ohne männliche Begleitung. Öffentliche Hinrichtungen und körperliche Strafen wie Auspeitschungen wurden wieder eingeführt.
Minderheiten, insbesondere die schiitischen Hazara, werden von den Taliban diskriminiert und gezieltet Angriffen. Die sunnitischen Taliban betrachten die schiitischen Hazara als Abtrünnige.
Die GfbV fordert Minderheitenschutz, insbesondere für die Hazara, sowie Gleichberechtigung für Frauen.
Stand: Mai 2026
Autor: Dr. Kamal Sido Redaktion: Sarah Neumeyer
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Pressekonferenz mit Vertretern der sudanesischen Zivilgesellschaft (15.4.)
Zum dritten Jahrestag des Kriegsausbruchs im Sudan und im Vorfeld der internationalen Sudan-Konferenz in Berlin laden sudanesische zivilgesellschaftliche Organisationen zu einer Pressekonferenz ein, auf der sie Forderungen an Entscheidungsträger der Europäischen Union, nationale Regierungen und andere Teilnehmer der Sudan-Konferenz präsentieren. Die Veranstaltung wird vom Center for Environmental and Social Studies (CESS Sudan), weiteren sudanesischen zivilgesellschaftlichen Organisationen und der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) ausgerichtet.
Besuch von Donald Trump Jr. in der Republika Srpska
Die Gesellschaft für bedrohte Völker bewertet den heutigen Besuch von Donald Trump Jr. in der Republika Srpska in Bosnien und Herzegowina als politisch hochproblematisches Signal und fordert konkrete Konsequenzen seitens der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten.
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) trauert um den CDU-Politiker Christian Schwarz-Schilling und würdigt seinen konsequenten und glaubwürdigen Einsatz für Menschenrechte, ethnische und religiöse Minderheiten sowie politisch Verfolgte. Die Menschenrechtsorganisation hebt besonders seinen außerordentlichen Einsatz für das Ende des Kriegs in Bosnien und Herzegowina und die Opfer des Genozids an der Seite ihres Gründers Tilman Zülch hervor.
Der IStGH hat seinen Sitz in Den Haag. Er ermittelt in seinen Vertragsstaaten oder gegen Täter aus diesen Ländern, wenn deren nationale Justiz gegen mutmaßliche Verbrecher nicht tätig wird. Bild: OSeveno via Wikimedia Commons CC BY-SA 4.0
Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit ahnden – Der Internationale Strafgerichtshof
Zwanzig Jahre nach der Annahme des Römischen Statuts steht der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) mehr denn je zuvor in der Kritik.
Grün stellt die türkische Armee dar, Rot Assads Truppen und Gelb kurdische Kämpfergruppen. Vor dem Beginn der Operation Olivenzweig im Januar 2018 befand sich Afrin im gelben Einflussbereich. Bild: MrPenguin20 via Wikimedia Commons CC BY-SA 4.0
Nordsyrien: Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg der Türkei gegen Afrin
Am 20. Januar 2018 leitete die türkische Armee die „Operation Olivenzweig“ gegen die syrisch-kurdische Region Afrin ein. Dieser Angriff in dem seit 2011 laufenden Bürgerkrieg bedeutete neues Leid, besonders für die Zivilbevölkerung.
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Memorandum: Aleviten in der Türkei ringen um Anerkennung
Bis heute wird das Alevitentum in der Türkei nicht als Glaubensgemeinschaft anerkannt, sondern vom Präsidium für Religionsangelegenheiten (DIYANET) als anatolische Variante des Islam eingestuft. Als nichtsunnitische Gemeinschaft werden die Aleviten deshalb diskriminiert, unterdrückt und verfolgt.