AktuellesPublikationenVölkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit ahnden – Der Internationale Strafgerichtshof
Memorandum zieht Bilanz zwanzig Jahre nach der Annahme des Römischen Statuts
Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit ahnden – Der Internationale Strafgerichtshof
Der IStGH hat seinen Sitz in Den Haag. Er ermittelt in seinen Vertragsstaaten oder gegen Täter aus diesen Ländern, wenn deren nationale Justiz gegen mutmaßliche Verbrecher nicht tätig wird. Bild: OSeveno via Wikimedia Commons CC BY-SA 4.0
# Infomaterial# Menschenrechtsreport# Syrien
Zwanzig Jahre nach der Annahme des Römischen Statuts steht der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) mehr denn je zuvor in der Kritik. Die Aufhebung des Urteils gegen den kongolesischen Milizenführer und Oppositionspolitiker Jean-Pierre Bemba hat die Glaubwürdigkeit des IStGH bei Menschenrechtsorganisationen und Opferverbänden in der Zentralafrikanischen Republik Entsetzen hervorgerufen. Der frühere Vizepräsident des Kongo war im Jahr 2016 wegen Kriegsverbrechen in der Zentralafrikanischen Republik zu 18 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Überraschend hob im Juni 2018 eine Berufungskammer des IStGH das Urteil auf. Es hatte lange als einer der größten Erfolge des Gerichts gegolten.
Weltweit werden viel zu wenig Verbrechen gegen die Menschlichkeit geahndet, weil China, Russland oder die USA ihr Vetorecht missbrauchen und so die Einschaltung des IStGH verhindern. Deshalb konnte der IStGH in schwersten Menschenrechtskrisen wie den Kriegen in Syrien oder im Yemen nicht ermitteln. Das schwächt den Kampf gegen Straflosigkeit und erstickt die Hoffnungen überlebender Opfer, Gerechtigkeit durchsetzen zu können. Um in Zukunft Gräueltaten zu verhindern, ist es dringend notwendig, Zeichen zu setzen und heutige Täter zu bestrafen.
Nach dem Zweiten Weltkrieg flohen Tausende Kinder aus dem nördlichen Ostpreußen vor Hunger und Gewalt ins benachbarte Litauen. Viele überlebten nur, weil sie sich als sogenannte „Wolfskinder“ allein durchschlugen. Ihr Leid wurde lange marginalisiert. Wir präsentierrn eine neue, dreisprachige Publikation (deutsch, englisch, litauisch), die den aktuellen Forschungs- und Rezeptionsstand erstmals vergleichend im europäischen Kontext zugänglich macht.
Die GfbV engagiert sich seit 2011 für die Wolfskinder. Mit ihrer Kampagne trug sie dazu bei, dass die Bundesregierung den Betroffenen 2017 ein besonderes Kriegsfolgenschicksal attestierte und Anerkennungsleistungen beantragt werden konnten. Diese Publikation soll das Bewusstsein für die langfristigen Folgen von Krieg und Vertreibung schärfen und eine Brücke zu gegenwärtigen Debatten über Kinderrechte, humanitären Schutz und gesellschaftliche Verantwortung schlagen.
Ein Jahr nach den Massakern an den Alawiten in Syrien (7.3.) – Humanitäre Lage alarmierend
Zum ersten Jahrestag der Massaker an Syriens alawitischer Bevölkerung am 7. März veröffentlicht die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) einen Reisebericht ihres Nahostreferenten Dr. Kamal Sido. Er besuchte im April 2025 alawitische Städte und Dörfer, etwa einen Monat nach Beginn der Angriffe des neuen sunnitisch-islamistischen Regimes auf die Alawiten.