Ägypten ist mit einer Fläche von rund einer Million Quadratkilometern fast dreimal so groß wie Deutschland. 90 Prozent der Landfläche bestehen aus Wüste und sind nur dünn besiedelt. In Ägypten leben etwa 117 Millionen Menschen (Stand: 2024).
Seit 1980 ist der Islam Staatsreligion. Die überwiegende Mehrheit der Ägypter*innen ist sunnitisch. Die größte religiöse Minderheit sind die christlichen ((Kopt*innen)), diedas nordafrikanische Land seit fast 2.000 Jahren prägen. In Ägypten leben etwa acht bis zehn Millionen Kopt*innen. Die meisten gehören der altorientalischen-orthodoxen Kirche an.
Ägypten: Terror gegen christliche Minderheit der Kopt*innen
Die Lage der ägyptischen Christ*innen hat sich in den vergangenen Jahren verbessert. Das berichtet auch der in Ägypten lebende koptische Priester und Theologe Kamil Samaan. Trotzdem gibt es Missstände, Diskriminierung und Gewalt gegen die Minderheit.
Besonders in Oberägypten sind die Kopt*innen immer wieder Ziel von Terror, Schutzgelderpressung und gezielten Übergriffen durch radikale Muslim*innen – häufig mit Wissen und Billigung der lokalen Behörden. Bei diesen Verbrechen wird nur selten ernsthaft ermittelt und die religiösen Motive der Täter*innen werden vor Gericht ignoriert. Meist enden die Prozesse ohne Verurteilung. Zudem kommt es immer wieder zu Entführungen koptischer Mädchen. Diese werden gezwungen, zum Islam überzutreten, und dann zwangsverheiratet. Die Versuche von Angehörigen und Anwält*innen, dagegen anzukämpfen, werden von den Behörden oft aktiv behindert.
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Die Kopt*innen in Ägypten sind auch durch den Islamischen Staat bedroht. Koptische Kirchen sind immer wieder Ziel von Anschlägen, zu denen sich der IS bekennt. IS-Anhänger verübten mehrere Selbstmordanschläge auf Kirchen und ermordeten Kopt*innen auf brutale Weise. Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) macht immer wieder auf die großen Missstände und die Diskriminierung der Kopt*innen in Ägypten aufmerksam.
Die Menschenrechtslage in Ägypten ist insgesamt kritisch. Die Regierung geht systematisch gegen Dissident*innen, Menschenrechtsverteidiger*innen und Journalist*innen vor. Auch friedliche Kritiker*innen werden unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung verhaftet. Inhaftierte werden teils gefoltert. Auch Menschen, die in Ägypten Zuflucht gefunden haben, werden oft diskriminiert oder misshandelt. Die Arbeit der Zivilgesellschaft sowie die freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit werden eingeschränkt.
Unsere Forderungen:
Die Bundesregierung muss sich stärker für den Schutz der Kopt*innen einsetzen.
Koptische Christ*innen dürfen nicht als Bürger zweiter Klasse angesehen werden. Sie brauchen wirksamen Schutz vor Terror und Verfolgung, um ihre Religion frei ausüben zu können.
Die Anti-Terror-Gesetzgebung muss abgeschafft oder grundlegend geändert werden.
Stand: Mai 2026
Autor: Dr. Kamal Sido Redaktion: Sarah Neumeyer
Wofür wir uns einsetzen
Minderheiten & Indigene Völker stärken: Wir setzen uns weltweit für bedrohte Gemeinschaften ein – für Selbstbestimmung, Schutz und Teilhabe.
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Völkermord verhindern & Menschen schützen: Wir erkennen Risiken frühzeitig, warnen vor Eskalationen und setzen uns entschlossen für den Schutz der Zivilbevölkerung ein. Gewalt beenden, für Gerechtigkeit und Versöhnung.
Menschenrechte für alle durchsetzen: Wir sind solidarisch mit Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen und stärken sie. Wir arbeiten für eine Politik ohne Doppelmoral, die Menschenrechte für alle garantiert. Solidarität und klare Haltung für Menschenrechte weltweit!
Nach dem russischen Angriffskrieg hat Deutschland im Rekordtempo zwei LNG-Terminals in Betrieb genommen, um unabhängig vom russischen Gas zu werden. Hier zu sehen ist die „Hoegh Gannet“ in Brunsbüttel im Juli 2023, die bis zum Betriebsbeginn des Terminals an Land das Flüssiggas aus den Tankschiffen umwandelt und ins Netz einspeist. Foto: HenSti/Wikipedia BY-SA 4.0
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Die Verabschiedung eines neuen Agrar-Gesetzes in Bolivien könnte nach Einschätzung der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) und indigener Organisationen zu mehr Landkonflikten führen und indigene Rechte erheblich schwächen. Das „Ley 157“, das die Umwandlung kleinbäuerlicher in mittlere und größere landwirtschaftliche Betriebe erleichtert, stärkt vor allem agrarindustrielle Interessen.
Pressekonferenz mit Vertretern der sudanesischen Zivilgesellschaft (15.4.)
Zum dritten Jahrestag des Kriegsausbruchs im Sudan und im Vorfeld der internationalen Sudan-Konferenz in Berlin laden sudanesische zivilgesellschaftliche Organisationen zu einer Pressekonferenz ein, auf der sie Forderungen an Entscheidungsträger der Europäischen Union, nationale Regierungen und andere Teilnehmer der Sudan-Konferenz präsentieren. Die Veranstaltung wird vom Center for Environmental and Social Studies (CESS Sudan), weiteren sudanesischen zivilgesellschaftlichen Organisationen und der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) ausgerichtet.
Besuch von Donald Trump Jr. in der Republika Srpska
Die Gesellschaft für bedrohte Völker bewertet den heutigen Besuch von Donald Trump Jr. in der Republika Srpska in Bosnien und Herzegowina als politisch hochproblematisches Signal und fordert konkrete Konsequenzen seitens der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten.
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) trauert um den CDU-Politiker Christian Schwarz-Schilling und würdigt seinen konsequenten und glaubwürdigen Einsatz für Menschenrechte, ethnische und religiöse Minderheiten sowie politisch Verfolgte. Die Menschenrechtsorganisation hebt besonders seinen außerordentlichen Einsatz für das Ende des Kriegs in Bosnien und Herzegowina und die Opfer des Genozids an der Seite ihres Gründers Tilman Zülch hervor.
Der IStGH hat seinen Sitz in Den Haag. Er ermittelt in seinen Vertragsstaaten oder gegen Täter aus diesen Ländern, wenn deren nationale Justiz gegen mutmaßliche Verbrecher nicht tätig wird. Bild: OSeveno via Wikimedia Commons CC BY-SA 4.0
Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit ahnden – Der Internationale Strafgerichtshof
Zwanzig Jahre nach der Annahme des Römischen Statuts steht der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) mehr denn je zuvor in der Kritik.
Grün stellt die türkische Armee dar, Rot Assads Truppen und Gelb kurdische Kämpfergruppen. Vor dem Beginn der Operation Olivenzweig im Januar 2018 befand sich Afrin im gelben Einflussbereich. Bild: MrPenguin20 via Wikimedia Commons CC BY-SA 4.0
Nordsyrien: Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg der Türkei gegen Afrin
Am 20. Januar 2018 leitete die türkische Armee die „Operation Olivenzweig“ gegen die syrisch-kurdische Region Afrin ein. Dieser Angriff in dem seit 2011 laufenden Bürgerkrieg bedeutete neues Leid, besonders für die Zivilbevölkerung.
Im Alevitentum kann jeder Mensch frei bestimmen, wie er seinen Glauben ausübt. So ergeben sich individuelle Interpretationen und Betonungen der Religionslehre. Foto: Miriam Stanke
Memorandum: Aleviten in der Türkei ringen um Anerkennung
Bis heute wird das Alevitentum in der Türkei nicht als Glaubensgemeinschaft anerkannt, sondern vom Präsidium für Religionsangelegenheiten (DIYANET) als anatolische Variante des Islam eingestuft. Als nichtsunnitische Gemeinschaft werden die Aleviten deshalb diskriminiert, unterdrückt und verfolgt.