Algerien ist das größte Land Afrikas. Mit fast 2,4 Millionen Quadratkilometern ist es mehr als sechsmal so groß wie Deutschland. Rund 80 Prozent der Landfläche sind Wüstengebiet der Sahara und nur dünn besiedelt. In Algerien leben etwa 47 Millionen Menschen (Stand 2025).
Algerien: Minderheit der indigenen Amazigh
Die meisten Algerier*innen sollen von den ((Amazigh)), der indigenen Bevölkerung Nordafrikas, abstammen. 70 Prozent der Bevölkerung bezeichnen sich allerdings als Araber*innen. Die restlichen 30 Prozent gehören offiziell verschiedenen Amazigh-Gemeinschaften an.
Die Staatsreligion ist der sunnitische Islam, zu dem sich zwischen 98 und 99 Prozent der Bevölkerung bekennen. Es gibt jedoch sowohl eine kleine christliche als auch eine jüdische Minderheit. In Deutschland leben etwa 25.000 Menschen mit algerischer Staatsbürgerschaft (Stand 2023).
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Die Menschenrechtslage in Algerien ist trotz einiger Gesetzesänderungen, wie beispielsweise dem Verbot der Zwangsheirat im Jahr 2005 und der offiziellen Anerkennung der Amazigh-Sprache Tamazight im Jahr 2016, schlecht. Eine Einhaltung internationaler Mindeststandards für Menschen- und Minderheitenrechte ist nicht gegeben. Das algerische Familienrecht diskriminiert Frauen weiterhin systematisch, beispielsweise bei einer Erbschaft oder Scheidung. Minderheiten wie die indigenen Amazigh werden kriminalisiert. Seit 2019 ist das Zeigen der Amazigh-Flagge bei öffentlichen Protesten verboten.
Das Recht auf Versammlungsfreiheit wird immer wieder stark eingeschränkt. Zum Beispiel durch das Verbot von Symbolen der Demokratisierungsbewegung. Auch die Religionsfreiheit und das Recht auf Vereinigungsfreiheit werden immer wieder eingeschränkt. Gegen oppositionelle und zivilgesellschaftliche Gruppen wird hart vorgegangen, Kirchen werden geschlossen. Auch der Umgang mit politischen Gefangenen ist besorgniserregend. 2019 starb der bekannte Menschenrechtler Dr. Kamel Eddine Fekhar nach einem Hungerstreik in Haft.
Die GfbV macht immer wieder auf die Missstände in Algerien aufmerksam und setzt sich für die Rechte der verschiedenen Amazigh-Gemeinschaften ein.
Stand: März 2026
Autor: Dr. Kamal Sido Redaktion: Sarah Neumeyer
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Am 9. Oktober 2019 griff das NATO-Mitglied Türkei die die kurdische Region Serekaniye (arabisch: Ras al Ain) an. Den völkerrechtswidrigen Angriff nannte das türkische Militär „Quelle des Friedens“. „Auch sechs Jahre nach der Invasion und ein Jahr nach dem Sturz des Diktators Assad dürfen Kurden, die in weiter östlich gelegenen Regionen Zuflucht gefunden haben, nicht in ihre Heimat zurückkehren. 70.000 Menschen harren in Gebieten aus, die von den Syrischen Demokratischen Kräften kontrolliert werden. Diejenigen, die dennoch eine Rückkehr versuchten, fanden ihre Häuser und Ländereien von radikalen arabisch-sunnitischen Siedlern besetzt, die die türkische Besatzungsmacht dort angesiedelt hat“, berichtete Dr. Kamal Sido, Nahostreferent der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV), heute in Göttingen.
Waldbrände in Bolivien zerstören Millionen Hektar Tropenwald
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