Armenien liegt im Südkaukasus und ist ein Land mit jahrtausendealter Geschichte. Die moderne armenische Staatlichkeit entstand vor dem Hintergrund wiederkehrender Fremdherrschaft, der Zerstörung historischer Siedlungsgebiete und tiefgreifender Gewalt. Insbesondere der Genozid im Osmanischen Reich von 1915–1917, bei dem über eine Million Armenier*innen getötet wurden, prägt die Geschichte des Landes. Die daraus resultierenden Vertreibungen und Enteignungen führten zu einer weltweiten Diaspora, die Armeniens Politik und Wirtschaft bis heute beeinflusst.
Nach einer kurzen Phase der staatlichen Unabhängigkeit (1918–1920) wurde Armenien Teil der Sowjetunion. Die mehrheitlich armenische Region Bergkarabach wurde dabei der Aserbaidschanischen Sozialistischen Sowjetrepublik zugeordnet. Mit dem Zerfall der Sowjetunion erlangte das Land 1991 erneut die Unabhängigkeit, stand jedoch vor enormen Herausforderungen: Ein wirtschaftlicher Zusammenbruch, die Folgen des Erdbebens von 1988 und der eskalierende Konflikt um Bergkarabach prägen die junge Republik bis heute.
Der Konflikt um Arzach/Bergkarabach
Die Spannungen zwischen Armenien und Aserbaidschan bestehen seit dem frühen 20. Jahrhundert, verschärften sich jedoch Ende der 1980er Jahre, als die armenische Bevölkerung Bergkarabachs ihre Loslösung von Aserbaidschan forderte. Das Selbstbestimmungsrecht der armenischen Mehrheit in Bergkarabach und das von Aserbaidschan betonte Prinzip territorialer Integrität prallten unvereinbar aufeinander.
Nach einem Referendum erklärte Bergkarabach 1991 seine Unabhängigkeit. Diese wurde jedoch international nicht anerkannt. Der Konflikt eskalierte zu einem ersten Krieg (1992–1994), danach stand das Gebiet de facto unter armenischer Kontrolle. Der zweite Krieg im Jahr 2020 veränderte das Machtgefüge grundlegend: Aserbaidschan eroberte große Teile der Region zurück, nachdem das Land stark aufgerüstet und sich eng mit der Türkei abgestimmt hatte. Ein von Russland vermittelter Waffenstillstand stabilisierte die Lage nur kurzzeitig.
Völkermord und Vertreibung der Armenier*innen
Ab Dezember 2022 blockierte Aserbaidschan den Latschin-Korridor – die einzige Landverbindung zwischen Armenien und Arzach/Bergkarabach – und löste damit eine schwere humanitäre Krise aus. Nach einer weiteren Offensive im September 2023 übernahm Aserbaidschan die vollständige Kontrolle über Arzach/Bergkarabach. Binnen weniger Tage wurde nahezu die gesamte armenische Bevölkerung nach Armenien vertrieben: insgesamt mehr als 100.000 Menschen. Bis heute wird ihnen eine Rückkehr verwehrt. Die Gesellschaft für bedrohte Völker sowie weitere Menschenrechtsorganisationen und Völkerrechtler*innen werfen Aserbaidschan Verstöße gegen humanitäres Völkerrecht und die UN-Völkermordkonvention vor.
Armenische Zivilpersonen und frühere politische Repräsentanten Arzachs/Bergkarabachs werden widerrechtlich und aus politischen Gründen in Aserbaidschan festgehalten. Die GfbV stuft diese Häftlinge als gewaltlose politische Gefangene ein und kritisiert die unfairen Verfahren sowie die mangelnde medizinische Versorgung.
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Armenien: Zwischen Demokratisierung und Repression
Armenien hat seit der „Samtenen Revolution“ 2018, als im April 2018 landesweite Proteste gegen den neu gewählten Premierminister Sersch Sargsjan zu dessen Rücktritt führten, einen ehrgeizigen Demokratisierungsprozess eingeleitet. Dennoch bleibt die Menschenrechtslage widersprüchlich: Einschränkungen der Meinungs- und Versammlungsfreiheit, politisch motivierte Strafverfahren gegen Regierungskritiker*innen sowie staatliche Eingriffe in die Armenische Apostolische Kirche erschüttern das Vertrauen in die rechtsstaatlichen Institutionen. Journalist*innen und Aktivist*innen berichten von Einschüchterung. Im Ausland lebende Armenier*innen, die Kritik an der Regierung äußern, fürchten zunehmend Einreisebeschränkungen.
Armenien ist ethnisch weitgehend homogen. Minderheiten wie ((Yezid*innen)), ((Assyrer/Aramäer/Chaldäer*innen)), Russ*innen und ((Kurd*innen)) sind verfassungsrechtlich geschützt, berichten jedoch teils über fehlende Möglichkeiten zur gesellschaftlichen und politischen Teilhabe. Frauenrechte und Schutz vor Gewalt sind gesetzlich verankert. Dennoch bleibt die Umsetzung lückenhaft. LGBTQIA+-Personen kämpfen mit gesellschaftlicher Stigmatisierung und politischem Gegenwind.
Anhaltende Angriffe auf Armenien
Das gesellschaftliche Leben in Armenien wird auch durch die angespannte Sicherheitslage geprägt. Seit 2021 greifen aserbaidschanische Truppen regelmäßig das armenische Staatsgebiet an und besetzen zeitweise Grenzabschnitte. Wiederholter Beschuss, Drohnenangriffe und Einschüchterungen der Zivilbevölkerung schaffen eine anhaltende Bedrohungssituation. Die Integration der Geflüchteten aus Bergkarabach stellt das Land zudem vor erhebliche soziale und finanzielle Belastungen. Parallel verschärfen Abwanderung und demografischer Rückgang die strukturellen Herausforderungen. Innenpolitisch bleibt Armenien stark polarisiert; die Niederlage im Krieg 2020, der Verlust Bergkarabachs 2023, wirtschaftliche Unsicherheiten und die anhaltende Bedrohungslage erschüttern das Vertrauen in staatliche Institutionen.
Armenien und die EU: Geopolitische Neuorientierung
Gleichzeitig befindet sich Armenien außenpolitisch in einer Phase tiefgreifender Neuorientierung. Nachdem Moskau zugesagte Schutzgarantien im Konflikt mit Aserbaidschan nicht erfüllte, hat sich die zuvor enge sicherheitspolitische Bindung an Russland seit 2020 gelockert. Vor diesem Hintergrund rückt Europa zunehmend in den Vordergrund: Armenien intensiviert seine politische und wirtschaftliche Zusammenarbeit mit der EU. Seit 2024 ist der mögliche Beginn eines EU-Beitrittsprozesses ausdrücklich Teil der innenpolitischen Agenda. Noch gibt es keinen formalen Beitrittsantrag. Dieser hängt von inneren Reformfortschritten, politischer Stabilität und der Bereitschaft der EU ab, Armenien geopolitisch stärker zu integrieren.
Friedensverhandlungen mit AserbaidschanVor diesem Kontext erhalten auch die Friedensverhandlungen mit Aserbaidschan besondere Bedeutung. Ob Armenien langfristig Stabilität und Sicherheit erreichen kann, hängt wesentlich von belastbaren Vereinbarungen zu Grenzziehung und Sicherheitsgarantien ab – ebenso jedoch von der Klärung des Schicksals der Vertriebenen, einschließlich eines möglichen Rückkehrrechts, sowie der Freilassung oder rechtsstaatlichen Behandlung der in Aserbaidschan festgehaltenen Armenier*innen. Nur wenn diese Fragen Teil einer umfassenden Lösung werden, besteht Aussicht auf einen tragfähigen und gerechten Frieden.
Stand: Mai 2026
Autorin: Sarah Reinke
Redaktion: Sarah Neumeyer
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