Aserbaidschan liegt im Südkaukasus zwischen dem Kaspischen Meer, Russland, Georgien, Armenien und dem Iran. Insgesamt leben 10,5 Millionen Menschen in Aserbaidschan (Stand: 2014), wobei rund 91 Prozent der Bevölkerung Aserbaidschaner*innen sind. Es gibt bedeutende Minderheiten, darunter Lesgier*innen (2 Prozent), ((Armenier*innen)) (1,3 Prozent) und Russ*innen (1,3 Prozent) sowie kleine ethnische Minderheiten wie Talysch*innen, Georgier*innen, Awar*innen, Türk*innen, Tatar*innen, Ukrainer*innen, Kurd*innen und Tat*innen.
Das heutige Staatsgebiet war über Jahrhunderte Teil persischer, osmanischer und russischer Herrschaftsbereiche. Als rohstoffreiche Region – insbesondere durch Erdölfunde im 19. Jahrhundert – besaß das Land früh erhebliche geopolitische Bedeutung. Nach dem Zerfall des Russischen Zarenreiches bestand Aserbaidschan kurzzeitig als unabhängige Demokratische Republik (1918–1920), bevor es 1920 in die Sowjetunion eingegliedert wurde.
Die späte Sowjetzeit war von massiver staatlicher Gewalt geprägt: Der militärische Einsatz sowjetischer Truppen in Baku im Januar 1990 („Schwarzer Januar“) mit über hundert Toten verstärkte das Misstrauen gegenüber externer Einmischung und prägt bis heute staatliche Narrative von Souveränität, Sicherheit und politischer Härte. 1991 erklärte Aserbaidschan erneut seine Unabhängigkeit.
Die ersten Jahre staatlicher Eigenständigkeit waren von politischer Instabilität, wirtschaftlichem Umbruch und dem eskalierenden Konflikt um Arzach/Bergkarabach geprägt.
Der Arzach-/Bergkarabach-Konflikt
Arzach/Bergkarabach, eine mehrheitlich von Armenier*innen (94,4 Prozent) bewohnte Enklave, war 1921 entgegen früherer Zusagen an Sowjetarmenien angeschlossen worden. Nur ein Drittel des von Armenier*innen beanspruchten historischen Karabach erhielt den Status eines autonomen Gebiets, dessen Grenzen 1923 festgelegt wurden.
Nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion reklamierten Armenien und die Vertreter*innen Arzachs/Bergkarabachs das Recht der armenischen Mehrheitsbevölkerung in Bergkarabach auf nationale Selbstbestimmung.
Aserbaidschan bestand jedoch auf der Wiederherstellung seiner territorialen Integrität durch die Eingliederung Bergkarabachs in sein Staatsgebiet. In den bewaffneten Kämpfen und teils massiven gewaltsamen Übergriffen gegen die Zivilbevölkerungen zwischen 1988 und 1994 starben auf beiden Seiten zwischen 30.000 und 50.000 Kämpfer paramilitärischer Verbände, Soldaten und Zivilist*innen. Mehr als 1,2 Mio. Menschen, davon etwa 724.000 Aserbaidschaner*innen, wurden vertrieben.
Nach zahlreichen vergeblichen Verhandlungsversuchen, insbesondere im Rahmen der OSZE, und immer wieder aufflammenden Kämpfen an der Waffenstillstandslinie eskalierten die Auseinandersetzungen im September 2020 zu einer großangelegten aserbaidschanischen Offensive gegen Bergkarabach. Dabei besetzte Aserbaidschan etwa ein Drittel des Territoriums.
Nach einer neunmonatigen Belagerung und Aushungerung der noch unbesetzten Teile Bergkarabachs griff die aserbaidschanische Armee am 19. September 2023 erneut an, diesmal unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung. Über 100.000 Armenier*innen wurden binnen weniger Tage vertrieben. Die Blockade Arzachs/Bergkarabachs, die Aushungerung und dann massenhafte Vertreibung seiner Bevölkerung wird von der Gesellschaft für bedrohte Völker sowie weiteren Menschenrechtsorganisationen und Völkerrechtler*innen als Völkermordverbrechen eingestuft.
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Autoritäre Konsolidierung unter Heydar und Ilham Alijew
Seit 1993 wird Aserbaidschan faktisch von der Familie Alijew regiert – zunächst durch Heydar Alijew, seit 2003 durch seinen Sohn Ilham Alijew. Diese personelle Kontinuität bildet das Fundament eines stark zentralisierten, autoritär geführten Staates, in dem politische Macht, Sicherheitsapparate und wirtschaftliche Schlüsselressourcen eng verflochten sind. Korruption und klientelistische Netzwerke gelten als strukturelle Bestandteile des Systems und verstärken soziale Ungleichverteilung.
Der Konflikt um Bergkarabach ist prägend für die innen- und außenpolitische Entwicklung Aserbaidschans. Heydar Alijew übernahm 1993 die Präsidentschaft und machte die Wiederherstellung der territorialen Integrität zum staatlichen Leitmotiv. Er konsolidierte seine Macht und etablierte ein autoritär geprägtes Regierungssystem. Unter seinem Sohn Ilham Alijew konzentrierten sich staatliche Institutionen, Sicherheitsapparate und große Teile der Wirtschaft weiter. Einnahmen aus Erdöl und Gas ermöglichten Modernisierungen und sicherten zugleich die politische Macht.
Der Bergkarabach-Konflikt prägte das innenpolitische System grundlegend. Im Namen der nationalen Sicherheit delegitimierte die Regierung oppositionelle Stimmen, normalisierte die gesellschaftliche Militarisierung und etablierte eine dauerhafte Ausnahme- und Sicherheitslogik. Verfassungsänderungen hoben Amtszeitbegrenzungen auf und verlängerten präsidiale Vollmachten im Kontext militärischer Operationen.
Menschenrechte und politische Repression
Aserbaidschan ist ein autoritär geführter Staat mit eingeschränkten Freiheitsrechten und starken Defiziten in rechtsstaatlichen Garantien. Die Menschenrechtslage hat sich in den letzten Jahren weiter verschärft. Menschenrechtsverletzungen sind nicht die Ausnahme, sondern ein strukturelles Instrument staatlicher Machtausübung. Wahlen gelten als weder frei noch fair; tatsächliche Machtwechsel finden nicht statt. Die Regierung schüchtert oppositionelle Parteien, unabhängige Medien und zivilgesellschaftliche Organisationen ein und schränkt sie ein. Auch ethnische und religiöse Minderheiten berichten von Überwachung und Diskriminierung.
Hunderte politische Gefangene
Besonders gravierend ist die Lage politischer Gefangener. Lokale und internationale NGOs schätzen, dass mehrere Hundert Personen wegen friedlicher politischer, journalistischer oder zivilgesellschaftlicher Tätigkeit in Haft sind. Die Repression richtet sich nicht nur gegen Oppositionelle, sondern auch gegen Wissenschaftler*innen, Intellektuelle und Gewerkschafter*innen. Die juristischen Verfahren verstoßen vielfach gegen elementare rechtsstaatliche Mindeststandards: Es gibt Berichte über willkürliche Festnahmen, konstruierte Anklagen, erzwungene Geständnisse, eingeschränkten Zugang zur Verteidigung und Prozesse vor Militärgerichten gegen Zivilpersonen. Die Haftbedingungen sind häufig von Misshandlungen, systemischer Folter und der Verweigerung medizinischer Versorgung geprägt.
Besonders gefährdet sind armenische Gefangene aus Bergkarabach, darunter Zivilist*innen und ehemalige politische Vertreter*innen der Region. Wie andere politische Gefangene berichten sie von Folter, Misshandlungen und unfairen Prozessen. Öffentliche Vorverurteilungen durch Regierung und staatliche Medien untergraben zusätzlich die Unabhängigkeit der Justiz.
Ressourcenreichtum und internationale Rolle
Aserbaidschan ist ein rohstoffreicher Staat: Erdöl und Erdgas bilden das wirtschaftliche Fundament und sichern der Regierung erhebliche finanzielle und außenpolitische Handlungsspielräume. Über Pipelinekorridore ist das Land eng in die europäische Energieversorgung eingebunden. Diese strategische Bedeutung trägt dazu bei, dass Menschenrechtsverletzungen international häufig zurückhaltend thematisiert werden.
Enge politische, militärische und wirtschaftliche Beziehungen bestehen insbesondere zur Türkei. Darüber hinaus pflegt Aserbaidschan strategische Partnerschaften mit Israel, vor allem im Bereich Rüstung und Energie. Gegenüber Russland und Iran verfolgt das Land eine pragmatische Balancepolitik.
Nach den militärischen Erfolgen der Jahre 2020 und 2023 sieht sich Aserbaidschan als gestärkten regionalen Akteur. Die Regierung verfolgt eine selbstbewusste außenpolitische Agenda, die auf territoriale Kontrolle, den Ausbau regionalen Einflusses und die Kontrolle strategischer Transitwege abzielt. Zugleich bleiben die Beziehungen zu Armenien angespannt. Innenpolitisch bleibt das System stark repressiv; gesellschaftliche Partizipation und politische Öffnung sind nicht absehbar. Angehörige der Minderheit der Talysch*innen haben gegenüber der GfbV immer wieder über willkürliche Verhaftungen und Schikane berichtet. Obwohl die EU ein wichtiger Akteur in der Region ist und Öl und Gas aus Aserbaidschan bezieht, hat sie es versäumt, den notwendigen Druck auszuüben, um Rechtsstaatlichkeit, die Einhaltung von Bürger- und Menschenrechten sowie den Schutz von Minderheiten konsequent einzufordern. Die GfbV fordert die deutsche Bundesregierung auf, sich für für politische Gefangene, insbesondere die inhaftieren Arzach-Armenier, einzusetzen.
Stand: März 2026
Autor: Sarah Reinke
Redaktion: Sarah Neumeyer
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