Die Belutsch*innen sind ein Volk mit historischer Präsenz im südwestlichen Asien. Sie sprechen belutschisch, eine westiranische Sprache, und gehören überwiegend dem sunnitischen Islam an. Ihre Kultur ist stark durch Gemeinschaftsstrukturen geprägt, die über viele Jahrhunderte gewachsen sind. Traditionell lebten sie als Viehhirt*innen, Händler*innen oder sesshafte Bäuer*innen in weitgehend autonomen Gemeinschaften in einem Gebiet, das heute als Belutschistan bekannt ist, was wörtlich „Land der Belutschen“ bedeutet.
Siedlungsgebiete der Belutsch*innen
Das traditionelle Siedlungsgebiet der Belutsch*innen erstreckt sich über mehrere Staaten: vorwiegend in der südwestlichen Provinz Belutschistan in Pakistan, im Südosten des Iran sowie im südwestlichen Afghanistanentlang der Grenze zum Iran und Pakistan.
Die genaue Zahl der Belutsch*innen ist schwer zu beziffern, da Volkszählungen oft ungenaue oder politisch umstrittene Daten liefern. In Pakistan, dem Kerngebiet ihrer Verbreitung, machen Belutsch*innen etwa 3,5 Prozent der Gesamtbevölkerung aus. Etwa 50 Prozent der pakistanischen Belutsch*innen leben in der Provinz Belutschistan. In Iran wird die Zahl der Belutsch*innen auf etwa 2,5 bis vier Millionen geschätzt. In Afghanistan leben schätzungsweise bis zu rund eine Million Belutsch*innen (Stand: 2026).
Pakistan: 8,6 Millionen
Iran: 2,5 bis 4 Millionen
Afghanistan: 1 Millionen
Strukturelle Benachteiligung in Pakistan
Die Belutsch*innen sehen sich in mehreren ihrer Heimatstaaten erheblichen politischen und strukturellen Herausforderungen gegenüber. In Pakistan, wo die Provinz Baluchistan flächenmäßig die größte des Lbethandes ist, sind die Belutsch*innen politisch marginalisiert und in staatlichen Institutionen unterrepräsentiert. Immer wieder wurden Forderungen nach größerer Autonomie und sogar nach Unabhängigkeit laut, da die Belutsch*innen nicht angemessen an politischen Entscheidungsprozessen und an der Verteilung regionaler Ressourcen beteiligt werden.
Hinzu kommt eine ausgeprägte wirtschaftliche Benachteiligung. Obwohl die Region Belutschistan reich an natürlichen Ressourcen wie Erdgas und Mineralien ist, zählen die Gebiete sowohl in Pakistan als auch im Iran zu den wirtschaftlich schwächsten. Mangelnde Infrastruktur, geringe Investitionen, hohe Arbeitslosigkeit und ein eingeschränkter Zugang zu Bildungs- und Gesundheitsangeboten prägen vielerorts die Lebensrealität der Bevölkerung.
Schwere Menschenrechtsverletzungen an Belutsch*innen
Die politische Spannung hat in Pakistan wiederholt zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen politischen Organisationen der Belutsch*innen und staatlichen Sicherheitskräften geführt. Diese Konflikte forderten zahlreiche Opfer und haben zu einer anhaltenden Destabilisierung der Region beigetragen. Im Zusammenhang mit diesen Unruhen kommt es immer wieder zu schweren Menschenrechtsverletzungen. Dazu zählen willkürliche Festnahmen, Folter, das gewaltsame Verschwindenlassen von Personen sowie außergerichtliche Tötungen von Aktivist*innen und politischen Akteur*innen, die sich für die Rechte der Belutsch*innen einsetzen
Lage der Belutsch*innen im Iran
Auch im Iran bestehen strukturelle Spannungen. Viele Belutsch*innen gehören dort dem sunnitischen Islam an und unterscheiden sich damit religiös von der schiitischen Mehrheitsbevölkerung. In den Provinzen Sistan und Belutschistan kommt es immer wieder zu Diskriminierungen im Hinblick auf religiöse Gleichberechtigung, politische Teilhabe und wirtschaftliche Entwicklung. Insgesamt sind die Belutsch*innen in mehreren Staaten mit einer Kombination aus politischer Marginalisierung, wirtschaftlicher Benachteiligung und sicherheitspolitischer Repression konfrontiert, was ihre gesellschaftliche Teilhabe nachhaltig erschwert.
Einsatz der GfbV für die Rechte der Belutsch*innen
Die Gesellschaft für bedrohte Völker setzt sich unter anderem für die Belutsch*innen im Zusammenhang mit den 1998 in Pakistan durchgeführten Atomtests ein. Wir fordern insbesondere eine angemessene medizinische Versorgung und Unterstützung für die betroffene Bevölkerung. Noch heute leiden viele Menschen in der Region unter gesundheitlichen Langzeitfolgen der Atomversuche. Berichtet wird unter anderem von einer erhöhten Kindersterblichkeitsrate sowie einem auffälligen Anstieg von Krebserkrankungen, darunter Tumore und Leukämie. Die GfbV mahnt daher eine umfassende gesundheitliche Aufarbeitung sowie konkrete Hilfsmaßnahmen für die Betroffenen an.
Stand: Juni 2026
Autor: Dr. Kamal Sido Redaktion: Sarah Neumeyer
Ohne starke Verbündete ist unsere Arbeit nicht möglich!
Ihre Spende sorgt dafür, dass wir Betroffene vor Ort stärken, Missstände dokumentieren und politischen Druck aufbauen können – konsequent, unabhängig und solidarisch.
Minderheiten & Indigene Völker stärken: Wir setzen uns weltweit für bedrohte Gemeinschaften ein – für Selbstbestimmung, Schutz und Teilhabe.
Menschenrechtsverletzungen sichtbar machen: Wir dokumentieren Unrecht, benennen es klar und bringen es in Öffentlichkeit, Politik und Medien. Sichtbarkeit schafft Schutz.
Völkermord verhindern & Menschen schützen: Wir erkennen Risiken frühzeitig, warnen vor Eskalationen und setzen uns entschlossen für den Schutz der Zivilbevölkerung ein. Gewalt beenden, für Gerechtigkeit und Versöhnung.
Menschenrechte für alle durchsetzen: Wir sind solidarisch mit Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen und stärken sie. Wir arbeiten für eine Politik ohne Doppelmoral, die Menschenrechte für alle garantiert. Solidarität und klare Haltung für Menschenrechte weltweit!
Religiöse Unterdrückung in Syrien: Priester verhaftet, Erzbischof zurückgerudert
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) appelliert an die beiden großen christlichen Kirchen, die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und die Römisch-Katholische Kirche, sowie an den Beauftragten der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe, Lars Castellucci, Glaubensfreiheit in Syrien als Menschenrecht ernst zu nehmen und sich dafür einzusetzen. Hintergrund ist der Verhaftung des kurdisch-christlichen Priesters Nihad Hasan (46) in Afrin am 20. Juli. Die Region wird seit 2018 von der Türkei besetzt. Inzwischen gibt es Berichte, dass Nihad Hassan nach fast drei Wochen Haft wieder freigelassen wurde.
Berichte über Zwangsrückführungen: Keine Sicherheit für Rohingya in Myanmar
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) warnt eindringlich vor der drohenden Zwangsrückführung tausender Rohingya aus Malaysia nach Myanmar: „Für die Rohingya gibt es keinen sicheren Ort. Sie fliehen vor Verfolgung durch das Militär und die De-facto-Herrschaft der Arakan Army im Bundesstaat Rakhine in Myanmar. In Malaysia wüten Hetzkampagnen und Inhaftierungswellen gegen sie”, berichtet Mirjam Kobold, GfbV-Referentin für Asien. „Die Zurückdrängung in die weiterhin gefährliche Lage in Myanmar verletzt eindeutig das völkerrechtliche Refoulement-Verbot, das auch für Malaysia gilt.” Neben den mehr als eine Million Rohingya, die seit Jahrzehnten – in immer neuen Fluchtwellen – ohne Perspektive in den Lagern von Cox’s Bazar in Bangladesch festsitzen, registriert das UNHCR rund 126.000 geflüchtete Rohingya in Malaysia. Das Land hat die Genfer Flüchtlingskonvention nicht unterzeichnet.
Europäischer Völkermord-Gedenktag für Sinti und Roma (2.8.): Roma in der Ukraine fordern gleichberechtigtes Gedenken und Unterstützung in der Kriegssituation
Anlässlich des europäischen Völkermord-Gedenktages für Sinti und Roma am 2. August fordern Roma in der Ukraine, dass der Genozid an ihren Vorfahren stärker in das nationale Bewusstsein und in die Erinnerungskultur der Ukraine integriert wird, wie die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) berichtet: „In den von ihnen besetzten Gebieten ermordeten die Nationalsozialisten unsere Vorfahren systematisch: im Distrikt Galizien, im Reichskommissariat Ukraine und in der von der Wehrmacht kontrollierten Zone. Die Verbündeten der Nationalsozialisten – die Rumänen unter der Führung von Ion Antonescu – deportierten und ermordeten Roma im Gouvernement Transnistrien, das sie auf dem Gebiet der Ukraine eingerichtet hatten. Roma in Transkarpatien wurden von den Ungarn – einem weiteren deutschen Verbündeten unter der Führung von Miklós Horthy – ermordet“, erklärt Natalia Tomenko von der GfbV-Partnerorganisation Youth Agency for the Advocacy of Roma Culture (ARCA), deren Großmutter den Völkermord an den Roma der Ukraine überlebte.
12. Jahrestag des Völkermordes an den Yeziden (3.8.): Weiter unsichere Situation für Minderheiten im Irak
Anlässlich des 12. Jahrestags des Völkermords an der yezidischen Bevölkerung im Irak durch den sogenannten „Islamischen Staat“ (IS) wirft die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) der deutschen Bundesregierung vor, die Aufarbeitung verschleppt und keine wirksamen Konsequenzen gezogen zu haben. Mit der Anerkennung des Völkermordes durch den Deutsche Bundestag im Jahr 2023 wäre das erforderlich gewesen. „Auch wenn es noch nicht dazu gekommen ist, werden immer wieder Stimmen laut, Yeziden, die Opfer des Völkermordes geworden sind, in den unsicheren Staat Irak abzuschieben“, kritisierte Dr. Kamal Sido, Nahostreferent der GfbV, am heutigen Donnerstag in Göttingen. „Auch Angehörige christlicher und anderer Minderheiten sind im Irak und dem islamistisch regierten Syrien nicht sicher. Sie aus populistischen Motiven abzuschieben, würde ihr Leben unmittelbar gefährden.“
Anschlag auf den CSD in Berlin: Wer Islamisten hofiert, stärkt sie
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat heute in einem dringenden Appell an Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) die sofortige Beendigung der Zusammenarbeit mit islamistischen Regimen gefordert. Anlass ist der Anschlag auf den Berliner Christopher Street Day am 25. Juli 2026, der nach Einschätzung der Menschenrechtsorganisation ein Weckruf für die deutsche Außen- und Migrationspolitik sein muss: „Durch ihre laufende Kooperation mit islamistischen Regimen, zum Beispiel in der Türkei, Afghanistan, Katar oder Syrien macht die Bundesregierung den radikalen politischen Islam salonfähig. Ihre Außenpolitik legitimiert und stärkt damit militante Kräfte, die den gesamten Nahen Osten destabilisieren und auch unsere Sicherheit in Deutschland bedrohen“, betont Sarah Reinke, Leiterin der Menschenrechtsarbeit der GfbV.
Gefangenenaustausch mit Russland vor zwei Jahren (1.8.): Freiheit für indigene Aktivistinnen Daria Egereva und Natalia Leongardt gefordert
Zwei Jahre nach dem Gefangenenaustausch zwischen westlichen Staaten und Russland sowie Belarus am 1. August 2024, bei dem 16 politische Gefangene freigelassen wurden, fordert die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) einen verstärkten Einsatz für politische Gefangene in Russland: „Die indigenen Menschenrechtsverteidigerinnen Daria Egereva und Natalia Leongardt sitzen seit dem 17. Dezember 2025 in russischer Haft und sind wegen angeblichen Terrorismus angeklagt. Die Frauen sind unschuldig, das Verfahren politisch motiviert, die drohenden Haftstrafen drakonisch“, erklärt Sarah Reinke, Leiterin der Menschenrechtsarbeit der GfbV. „Die Bundesregierung muss sich mit Nachdruck für ihre Freilassung einsetzen. Denn der Gefangenenaustausch vor zwei Jahren hat gezeigt: Zähe Verhandlungen können Erfolg haben. Doch dafür braucht es öffentlichen Druck und politischen Willen. Am 5. August ist der nächste Verhandlungstermin in Moskau. Es geht um die Verlängerung der Untersuchungshaft. Die Tage davor sollten für verstärkte diplomatische Initiativen genutzt werden, fordert Reinke.