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Bosnien-Herzegowina

Blauer Pfeil

Bosnien und Herzegowina ist bis heute von den Folgen des Zerfalls Jugoslawiens und des Bosnienkriegs (1992–1995) geprägt. Ethnische Spannungen, nationalistische Politik und die ungelöste Aufarbeitung der Kriegsverbrechen belasten Staat und Gesellschaft weiterhin. Die politische Führung der Republika Srpska stellt die staatliche Einheit Bosniens offen infrage und leugnet den Völkermord von Srebrenica.

Osmanische und habsburgische Periode

Bereits im Mittelalter entstand mit der Bosnischen Kirche eine eigenständige religiöse Gemeinschaft. Diese religiöse Sonderstellung ermöglichte es den bosnischen Herrschern, eine relative Unabhängigkeit gegenüber äußeren Mächten zu bewahren. Im 14. Jahrhundert erreichte der bosnische Staat unter Tvrtko I. seine größte Ausdehnung und entwickelte sich zu einer regionalen Macht Südosteuropas.

Mit der osmanischen Eroberung im 15. Jahrhundert wurde Bosnien Teil des Osmanischen Reiches. In dieser Phase entwickelte sich eine multiethnische und multireligiöse Gesellschaft, in der muslimische, orthodoxe und katholische Gemeinschaften sowie die jüdische Minderheit nebeneinander existierten. Besonders prägend war die Ansiedlung sephardischer Jüdinnen*Juden im 16. Jahrhundert, die nach ihrer Vertreibung aus Spanien (1492) in Bosnien Zuflucht fanden. Städte wie Sarajevo entwickelten sich zu bedeutenden Zentren sephardischer Kultur.

Mit dem Berliner Kongress von 1878 übernahm die Habsburgermonarchie die Verwaltung Bosniens und leitete Modernisierungsprozesse ein. Das Attentat von Sarajevo im Jahr 1914, bei dem der österreichisch-ungarische Thronfolger Franz Ferdinand getötet wurde, markierte schließlich den Beginn des Ersten Weltkriegs.

Zweiter Weltkrieg und Gewaltkonstellationen

Während des Zweiten Weltkriegs wurde Bosnien in den faschistischen „Unabhängigen Staat Kroatien“ integriert. Das Ustaša-Regime unter Ante Pavelić verfolgte Serb*innen, Jüdinnen*Juden und Rom*nja systematisch. Massenmorde, Deportationen und Konzentrationslager wie Jasenovac stehen exemplarisch für diese Gewaltpolitik. Gleichzeitig verübten die serbisch-nationalistischen, monarchistischen Tschetnik-Verbände Gewalt gegen muslimische und kroatische Zivilist*innen, während die Partisanenbewegung unter Josip Broz Tito als antifaschistische Kraft agierte. 

Sozialistisches Jugoslawien

Nach 1945 wurde Bosnien und Herzegowina eine der sechs Republiken der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien. Die jugoslawische Führung unter Josip Bros Tito versuchte, ethnische Konflikte durch die Ideologie der „Brüderlichkeit und Einheit“ zu überdecken.

Nach Titos Tod im Jahr 1980 erodierte das politische Gleichgewicht Jugoslawiens zunehmend. Wirtschaftliche Probleme, steigende Verschuldung und wachsende nationale Bewegungen in verschiedenen Republiken führten zu politischen Konflikten. Der Zerfall Jugoslawiens führte Anfang der 1990er Jahre zu mehreren Kriegen.

Bosnienkrieg 1992 bis 1995

Der schwerste Konflikt unter den Jugoslawien-Kriegen entwickelte sich in Bosnien und Herzegowina. Die heterogene Bevölkerung Bosniens hatte unterschiedliche Vorstellungen über die Zukunft des Landes. Unmittelbar nach dem Referendum und der Unabhängigkeitserklärung 1992 begann der Bosnienkrieg. Dieser war geprägt von ethnischen Vertreibungen, Belagerungen und schweren Menschenrechtsverletzungen. Die inzwischen aus Slowenien und Kroatien abgezogene Jugoslawische Volksarmee unterstützte die separatistischen serbischen Milizen und Freischärler, die vor allem in den ersten Kriegsmonaten weite Teile des Nordwestens und des Ostens des Landes ethnisch säuberten, indem sie Massaker an der Zivilbevölkerung begingen und Hunderttausende Menschen vertrieben. 

Einsatz der GfbV gegen Krieg und Völkermord in Bosnien

Die Gesellschaft für bedrohte Völker gehörte während des Krieges in Bosnien und Herzegowina zu den wenigen Stimmen in Deutschland, die früh und unmissverständlich vor Völkermord, Massengewalt und Vertreibung warnten. 1993 organisierte die GfbV vor der Neuen Wache in Berlin einen Hungerstreik von zehn Bosnierinnen, die in serbischen Lagern gefangen gehalten worden waren. Zudem initiierte sie Demonstrationen ehemaliger bosnischer KZ-Häftlinge vor den Gedenkstätten Dachau, Neuengamme und Buchenwald sowie auf Kirchentagen. Im April 1994 folgten rund 30.000 Bosnier*innen einem GfbV-Aufruf zu einer Großkundgebung in Bonn gegen Völkermord und Vertreibung. Im Juli 1994 appellierte die GfbV vor dem Reichstag mit einem riesigen Transparent an US-Präsident Bill Clinton: „Don’t divide Bosnia!“ Zudem bündelte die Gesellschaft für bedrohte Völker unter dem Dach des „Europäischen Forums für Bosnien-Herzegowina“ rund 100 bosnische Exilverbände in Mitteleuropa und organisierte im Sommer 1995 in Bonn einen Weltkongress über den Genozid in Srebrenica

Die Kernforderungen der GfbV waren

  • die Anerkennung der Verbrechen als Völkermord und ethnische Vertreibung; 
  • der Schutz der bedrohten Zivilbevölkerung; 
  • die Aufhebung des faktisch einseitig wirkenden Waffenembargos, das sich im Grunde nur gegen die unbewaffnete Armee Bosnien und Herzegowinas richtete; 
  • ein konsequentes internationales Eingreifen gegen Belagerung, Lager, Massenvergewaltigungen und Vertreibungen; 
  • die Strafverfolgung der Täter*innen und Einrichtung internationaler juristischer Ermittlungen; 
  • keine Teilung Bosnien und Herzegowinas entlang ethnischer Linien und ein Rückkehrrecht für Geflüchtete und Vertriebene.

Belagerung von Sarajevo & Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Prijedor

Die fast vierjährige Belagerung von Sarajevo (1992 bis 1996) gilt als eine der längsten Belagerungen einer Hauptstadt in der modernen Kriegsgeschichte. In der Region Prijedor im Nordwesten des Landes übernahmen im Frühjahr 1992 serbische politische und militärische Kräfte die Kontrolle über die lokalen Behörden. Sie vertrieben die nichtserbische Bevölkerung aus ihren Häusern, verhafteten insbesondere Bosniak*innen und Kroat*innen und brachten viele in Konzentrations-, Internierungs- oder Vergewaltigungslager. In den Lagern Omarska, Keraterm und Trnopolje wurden Gefangene unter grauenvollen Bedingungen festgehalten, misshandelt und getötet. Internationale Untersuchungen und Prozesse vor dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) stellten fest, dass in dieser Region schwerste Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen wurden.

Massaker von Višegrad 1992

Im Drina-Tal im Osten des Landes wurden Städte und Gemeinden entlang des Flusses Drina, darunter Višegrad, Foča, Zvornik und Bijeljina, zu Schauplätzen von Massakern, Vertreibungen und systematischer Gewalt gegen die bosniakische Bevölkerung. In Višegrad wurden im Sommer 1992 zahlreiche Zivilist*innen ermordet. Bei den Massakern in der Pionirska-Straße und im Ortsteil Bikavac wurden Menschen in Häusern eingeschlossen und verbrannt. Frauen und Mädchen wurden Opfer systematischer Vergewaltigungen. Die sexualisierte Gewalt wurde später in internationalen Gerichtsverfahren dokumentiert und erstmals juristisch als Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Bestandteil von Völkermord anerkannt.

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Angriffe Kroatiens auf Bosnien und Herzegowina 1993

1993 kam es zusätzlich zu Angriffen kroatischer Kräfte auf Bosnien. 1992 arbeiteten kroatische und bosniakische Kräfte zunächst gemeinsam gegen serbische Einheiten. Ab 1993 griff die kroatische Miliz HVO (Hrvatsko vijeće odbrane, Kroatischer Verteidigungsrat), unterstützt durch die Armee Kroatiens, die Armee Bosnien-Herzegowinas an. Hintergrund waren unter anderem Bestrebungen, die Kontrolle über bosnische Gebiete zu übernehmen. In diesem Zusammenhang wurde die selbsternannte „Herceg-Bosna“ ausgerufen, ein politisches Gebilde, das enge Verbindungen zur kroatischen Regierung in Zagreb hatte. Internationale Gerichte, insbesondere das ICTY, stellten in mehreren Urteilen fest, dass führende Vertreter dieser Struktur an einem gemeinsamen politischen und militärischen Projekt beteiligt waren, das auf die Kontrolle von bosnischen Territorien und die Vertreibung der nichtkroatischen Bevölkerung abzielte. Besonders bekannt wurde die Zerstörung der historischen Brücke von Mostar im Jahr 1993 sowie Gewaltakte gegen die Zivilbevölkerung, darunter Vertreibungen, Internierungen und die Einrichtung von Lagern. Das ICTY dokumentierte in seinen Urteilen, dass kroatische Kräfte Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen begingen. Beendet wurde dieser Konflikt 1994 mit dem Washington-Abkommen.

Völkermord von Srebrenica 1995

Große internationale Aufmerksamkeit erregte der Völkermord von Srebrenica im Juli 1995, bei dem mindestens 8.372 Menschen – vor allem bosniakische Jungen und Männer – von bosnisch-serbischen Einheiten ermordet wurden. Ihre Leichen wurden als Vertuschungsversuch mehrmals umgegraben und verlegt. Srebrenica stand zu diesem Zeitpunkt unter UN-Schutz. Die dort stationierten holländischen UN-Soldat*innen leisteten keinen Widerstand und lieferten die wehrlosen Menschen an die unter General Ratko Mladić  stehenden serbischen Truppen aus. Obwohl sich die Massenerschießungen vor allem gegen die Männer richteten, wurden auch Frauen gezielt Opfer schwerster Gewalt. Sie wurden nicht nur gewaltsam von ihren Ehemännern, Söhnen, Vätern und Brüdern getrennt und vertrieben, sondern vor der Vertreibung geschlagen, bedroht, gedemütigt, sexualisierter Gewalt ausgesetzt und auch getötet. Zahlreiche Zeug*innen und Überlebende berichten von Vergewaltigungen und anderen Formen geschlechtsspezifischer Gewalt. Die Täter nutzten diese Gewalt gezielt, um Frauen zu terrorisieren, Familienstrukturen zu zerstören und die bosniakische Gemeinschaft dauerhaft zu demütigen und zu vertreiben. 

NATO-Intervention ab August 1995

Gerade dieses Verbrechen war Anlass für eine militärische Intervention. Im August 1995 begann die NATO unter Führung der USA die Luftoperation „Deliberate Force“ mit dem Ziel, die militärischen Fähigkeiten der bosnisch-serbischen Streitkräfte zu schwächen und sie zu Verhandlungen zu zwingen. Innerhalb weniger Wochen wurden zahlreiche militärische Ziele, Kommunikationszentren und Waffenstellungen bombardiert.

Aufarbeitung des Genozids

Internationale Gerichte – darunter der Internationale Gerichtshof (IGH) und der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) – haben das Verbrechen in Srebrenica als Völkermord eingestuft. Dieses Verbrechen gilt bis heute als das größte Verbrechen in Europa nach dem Zweiten Weltkrieg. Für Verbrechen im ganzen Lande wurden durch das ICTY insgesamt 74 Täter und Verantwortliche verurteilt, davon 51 Serben, 18 Kroaten und 5 Bosniaken. Lokale Gerichte haben weitere Hunderte Urteile gesprochen. Dennoch blieben vermutlich Tausende Täter*innen straflos.

Wissenschaftliche Untersuchungen gehen davon aus, dass durch den Angriffskrieg und Genozid in Bosnien und Herzegowina mindestens 100.000 Menschen getötet wurden, davon etwa 70.000 Bosniak*innen. Über zwei Millionen Menschen wurden vertrieben. Ein großer Teil von ihnen konnte bis heute nicht in ihre Heimatorte zurückkehren. Viele der Vertriebenen und ihrer Nachkommen leben heute in Westeuropa sowie in den USA, Kanada und Australien.

Kriegsende und Nachkriegsordnung

Das Dayton-Abkommen von 1995 beendete den Krieg und etablierte ein hochkomplexes politisches System mit zwei Entitäten (Föderation von Bosnien und Herzegowina (FBiH) und Republika Srpska) und dem Distrikt Brčko.

Ethnische Zugehörigkeit bleibt ein zentrales Organisationsprinzip des Staates. Viele politische Entscheidungen erfordern komplexe Abstimmungen zwischen verschiedenen Ebenen und ethnischen Vertretungen. Diese Struktur gewährleistet Stabilität, führt jedoch zu institutionellen Blockaden und politischer Fragmentierung. Die aktuelle politische Führung der Republika Srpska arbeitet mittlerweile offen auf eine Abspaltung von Bosnien und Herzegowina und den Anschluss der Republika Srpska an Serbien hin und wird dabei vielfach von der politischen Führung Serbiens unterstützt.

EU-Beitritt von Bosnien und Herzegowina

Bosnien und Herzegowina erhielt 2022 den EU-Kandidatenstatus, steht jedoch weiterhin vor erheblichen Herausforderungen: wirtschaftliche Schwäche, Korruption, Abwanderung, politische Polarisierung und unzureichende Aufarbeitung der Kriegsvergangenheit.

Bosnien und Herzegowina ist auch mehr als 30 Jahre nach Ende des Krieges ein klassischer Post-Konflikt-Staat, in dem historische Brüche, institutionelle Fragmentierung und ungelöste Konfliktfolgen eng miteinander verwoben sind. Die zentrale Herausforderung besteht darin, aus einer ethnisch fragmentierten Nachkriegsordnung einen funktionalen Staat zu entwickeln. Fragen der Erinnerungskultur, der Aufarbeitung von Kriegsverbrechen und der Versöhnung zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen prägen die Gesellschaft. Dieser Prozess wird stark durch eine Politik der Leugnung und Minimierung der Verbrechen durch die politische Führung der Republika Srpska und Serbiens erschwert. 

Stand: Mai 2026

Autorin: Belma Zulčić
Redaktion: Sarah Neumeyer

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