Die Haratin bilden eine soziale Klasse innerhalb der mauretanischen Gesellschaft. Ihre Identität ist eng mit der Geschichte von Versklavung und Abhängigkeitsverhältnissen in der westlichen Sahara-Region verbunden. Die größte Gemeinschaft lebt in Mauretanien. Dort leiden sie bis heute unter struktureller Diskriminierung und sklavereiähnlichen Abhängigkeiten.
Haratin in Mauretanien: Die nachträglich Befreiten
Kleinere Haratin-Gemeinschaften leben in der Westsahara, in Marokko, Algerien, Mali und im Senegal. Der Begriff Haratin wird häufig mit dem arabischen Wort für „Freiheit“ in Verbindung gebracht und bedeutet sinngemäß „die nachträglich Befreiten“, abgeleitet von ḥorr, „frei“ oder „Freie“ und ṯnān, „zwei“ oder ṯāni, „der Zweite“. Er beschreibt eine soziale Identität, die sich nach der ersten formellen Abschaffung der Sklaverei 1905 herausbildete.
Ethnisch geprägte Hierarchie
Die mauretanische Gesellschaft ist streng hierarchisch aufgebaut. Neben den Haratin gibt es die Klassen der Bidhan, Zawaya, Mu’allimin, Aznak und Ijawen, die sich alle in ihren spezifischen Rollen und Funktionen voneinander unterscheiden. Die Bidhan kontrollieren den Staat auf politischer, wirtschaftlicher und militärischer Ebene. Die Zawaya haben die religiöse Autorität und leiten die traditionellen religiösen Schulen. Diesen beiden Klassen dienen die Haratin bis heute als „Versklavte“. Die Mu’allimin sind für das traditionelle Handwerk zuständig, während die Ijawen Künstler*innen sind, die bei gesellschaftlichen Ereignissen auftreten.
Trotz mehrfacher formeller Verbote – zuletzt 1981 und 2007 – besteht moderne Sklaverei in Mauretanien bis heute fort. Die ethnisch geprägte Hierarchie folgt einem erblichen System von „Herren“ und „Versklavten“. Angehörige der Bidhan genießen Privilegien und politische Macht, während Menschen aus niedrigeren sozialen Schichten Diskriminierung, Ungleichheit, Rassismus und Unterdrückung erfahren.
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Das System geht auf eine jahrhundertealte Hierarchie zurück. Über Generationen hinweg arbeiteten Haratin als Sklav*innen in häuslichen oder landwirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnissen. Kinder versklavter Frauen wurden automatisch Teil derselben Abhängigkeit. Auch heute leben viele Haratin in sklavereiähnlichen Verhältnissen, denn trotz des Verbots werden diese Praktiken vielerorts fortgesetzt. Viele Kinder ehemaliger Versklavter wachsen ohne Rechte oder Schutz auf. Die Haratin sind gegenüber den politisch und wirtschaftlich dominanten Bidhan weiterhin strukturell benachteiligt. Sie haben deutlich schlechtere Chancen auf Bildung, politischen Einfluss und Wohlstand.
600.000 Menschen in Sklaverei
Schätzungen zufolge leben bis zu 600.000 Menschen in Mauretanien weiterhin in sklavereiähnlichen Abhängigkeiten. Rund 90 Prozent der Betroffenen sind Frauen und Kinder. Viele Haratin leben bis heute in den sogenannten Adwaba. Diese abgelegenen Siedlungen tragen den Namen der ethnischen Gruppe, der die versklavten Menschen zugeordnet sind. Die fortbestehende Sklaverei in Mauretanien ist Ausdruck tief verankerter ethnischer Ungleichheit und wird durch mehrere Faktoren aufrechterhalten, darunter extreme Armut, fehlende Bildungsmöglichkeiten und das Versagen staatlicher Institutionen.
Anhaltende Diskriminierung und politische Ausgrenzung
Bis heute sind die Haratin in nahezu allen gesellschaftlichen Bereichen benachteiligt. Selbst Menschen, die sich aus persönlichen Abhängigkeitsverhältnissen lösen konnten, bleiben häufig aufgrund wirtschaftlicher Not, fehlender sozialer Absicherung oder kultureller Bindungen abhängig von ihren früheren „Herren“ – ein Ergebnis tief verwurzelter sozialer Hierarchien. Kurzzeitig entstand zwischen 2007 und 2008 Hoffnung auf Veränderung: Die Regierung unter Präsident Sidi Ould Cheikh Abdallahi verabschiedete ein Gesetz, das Sklaverei erstmals strafrechtlich klar ahndete. Doch Abdallahi wurde 2008 durch einen Militärputsch entmachtet.
Stand: Mai 2026
Autorin: Laura Mahler Redaktion: Sarah Neumeyer
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Religiöse Unterdrückung in Syrien: Priester verhaftet, Erzbischof zurückgerudert
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12. Jahrestag des Völkermordes an den Yeziden (3.8.): Weiter unsichere Situation für Minderheiten im Irak
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Anschlag auf den CSD in Berlin: Wer Islamisten hofiert, stärkt sie
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Gefangenenaustausch mit Russland vor zwei Jahren (1.8.): Freiheit für indigene Aktivistinnen Daria Egereva und Natalia Leongardt gefordert
Zwei Jahre nach dem Gefangenenaustausch zwischen westlichen Staaten und Russland sowie Belarus am 1. August 2024, bei dem 16 politische Gefangene freigelassen wurden, fordert die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) einen verstärkten Einsatz für politische Gefangene in Russland: „Die indigenen Menschenrechtsverteidigerinnen Daria Egereva und Natalia Leongardt sitzen seit dem 17. Dezember 2025 in russischer Haft und sind wegen angeblichen Terrorismus angeklagt. Die Frauen sind unschuldig, das Verfahren politisch motiviert, die drohenden Haftstrafen drakonisch“, erklärt Sarah Reinke, Leiterin der Menschenrechtsarbeit der GfbV. „Die Bundesregierung muss sich mit Nachdruck für ihre Freilassung einsetzen. Denn der Gefangenenaustausch vor zwei Jahren hat gezeigt: Zähe Verhandlungen können Erfolg haben. Doch dafür braucht es öffentlichen Druck und politischen Willen. Am 5. August ist der nächste Verhandlungstermin in Moskau. Es geht um die Verlängerung der Untersuchungshaft. Die Tage davor sollten für verstärkte diplomatische Initiativen genutzt werden, fordert Reinke.