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Indigene Völker

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Angehörige Indigene Völker leben auf allen Kontinenten – in Regenwäldern, Gebirgsregionen und zunehmend auch in Städten. Weltweit identifizieren sich rund 476 Millionen Menschen als Teil eines Indigenen Volkes. Sie sprechen Tausende Sprachen, verfügen über vielfältige soziale Strukturen und prägen die kulturelle Vielfalt weltweit.

Was sie verbindet, ist nicht eine einheitliche Lebensweise, sondern eine gemeinsame historische Erfahrung: die bis heute fortwirkenden Folgen von ((Kolonialismus)), Enteignung und Ausgrenzung. In vielen Ländern wurden indigene Gemeinschaften von ihren Territorien verdrängt, politisch marginalisiert und kulturell abgewertet. Bis heute kämpfen indigene Gemeinschaften weiter für ihre Rechte und Selbstbestimmung. Gleichzeitig wächst der Druck auf ihre Territorien durch wirtschaftliche Interessen. Der Umgang mit Indigenen Völkern ist daher längst keine Randfrage mehr, sondern zentral für globale Gerechtigkeit, Klimaschutz und eine nachhaltige Zukunft.

Wie wird definiert, welche Gemeinschaften indigen sind?

Indigene Völker lassen sich nicht durch eine einheitliche, weltweit gültige Definition bestimmen. Auch die Vereinten Nationen verzichten bewusst auf eine starre Festlegung. Stattdessen haben sich Kriterien etabliert, die gemeinsam betrachtet werden. Entscheidend ist dabei vor allem das Recht auf Selbstidentifikation.

Zu den zentralen Merkmalen zählen:

  • Historische Kontinuität mit Gesellschaften, die vor Kolonialisierung oder staatlicher Grenzziehung in einem Gebiet lebten
  • Enge Verbindung zu Land, Territorien und natürlichen Ressourcen
  • Eigene soziale, kulturelle, wirtschaftliche und politische Institutionen
  • Erfahrung von Marginalisierung, Diskriminierung oder Ausgrenzung innerhalb dominanter Gesellschaften

Diese Kriterien verdeutlichen: „Indigen“ beschreibt keine bestimmte Lebensweise, sondern eine historisch und politisch geprägte Position innerhalb moderner Nationalstaaten.

Eine Charakterisierung wer „indigen“ ist, ist auch für die Staaten eine Herausforderung. Mit der neuen Verfassung von ((Bolivien)) aus dem Jahr 2009 wurde zum Beispiel ein ethnisch-linguistischer Ansatz gewählt: Ein Indigenes Volk muss nachweisen, dass es über eine eigene Sprache verfügt, um als solches anerkannt zu werden. Personen, die sich zum Volk zugehörig fühlen, müssen diese allerdings nicht zwingend sprechen. Eine Selbstidentifikation reicht aus.

Indigene Lebensweisen – mehr als Klischees

Indigene Lebensrealitäten sind komplex und vielfältig. Viele indigene Menschen leben heute in urbanen Räumen, arbeiten in verschiedenen Berufen und engagieren sich politisch, wissenschaftlich oder kulturell. Sie gestalten öffentliche Debatten und vertreten die Interessen ihrer Gemeinschaften auf nationaler und internationaler Ebene. Andere indigene Gemeinschaften leben bewusst abgeschieden und pflegen traditionelle Lebensweisen.

Der öffentliche Diskurs ist jedoch von stereotypen Vorstellungen geprägt. Indigene Völker werden oft als „Hüter der Natur“ oder im Sinne des Klischees des „edlen Wilden“ dargestellt. Solche Zuschreibungen greifen zu kurz: Sie romantisieren indigene Lebensrealitäten und blenden Konflikte, politische Forderungen und soziale Unterschiede aus.

Zugleich stellen viele indigene Gemeinschaften dominante gesellschaftliche Normen infrage – etwa in Bezug auf Geschlechterrollen und soziale Beziehungen. In verschiedenen kulturellen Kontexten existieren seit Langem vielfältige Vorstellungen von Geschlecht jenseits einer binären Ordnung sowie unterschiedliche Formen des Zusammenlebens. Auch heute tragen indigene Akteur*innen dazu bei, stereotype Bilder aufzubrechen: Sie verbinden Tradition mit zeitgenössischen Ausdrucksformen, fordern gesellschaftliche Teilhabe ein und schaffen neue Sichtbarkeit – etwa das Engagement indigener Frauen in Umwelt- und Menschenrechtsbewegungen weltweit.

Land: Für Indigene Völker mehr als ihre Lebensgrundlage

Für viele Indigene Völker ist ihr Territorium Lebensgrundlage, kultureller Bezugspunkt und Teil der kollektiven Identität. Dieses Verhältnis prägt ihren Umgang mit natürlichen Ressourcen.

Indigene Gemeinschaften verwalten und schützen einen großen Teil der globalen Biodiversität. Ein erheblicher Teil der weltweit erhaltenen Ökosysteme liegt in indigen verwalteten Gebieten. Ihr Wissen über ihre Umwelt, nachhaltige Landnutzung, den Schutz von Wasserquellen und -ressourcen sowie über klimatische Veränderungen hat das Potenzial, einen zentralen Beitrag zur Eindämmung der Klimakrise zu leisten.

Gleichzeitig stehen diese Lebensgrundlagen massiv unter Druck. Bergbau, industrielle Landwirtschaft, Infrastrukturprojekte und Abholzung greifen in indigene Territorien ein. Staatliche Stellen und internationale Unternehmen umgehen und ignorieren dabei indigene Rechte. In vielen Fällen kommt es zu Landraub, Umweltzerstörung und Vertreibung.

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Indigene Rechte unter Druck

Staaten tragen die primäre Verantwortung, Menschenrechte zu achten, zu schützen und zu gewährleisten. Dazu gehört insbesondere, die Rechte indigener Gemeinschaften rechtlich abzusichern, wirksame Beteiligungsverfahren zu garantieren und Projekte ohne Konsultation betroffener Gemeinschaften nicht zu genehmigen.

Mit der ILO-Konvention 169 wurde 1989 erstmals ein völkerrechtlich verbindliches Instrument geschaffen, das die Rechte Indigener Völker anerkennt und schützt. Die Konvention ist das Ergebnis jahrzehntelanger Kämpfe indigener Bewegungen und verpflichtet die ratifizierenden Staaten unter anderem dazu, Landrechte zu schützen sowie das Recht auf freie, vorherige und informierte Zustimmung (FPIC – Free, Prior and Informed Consent) zu gewährleisten. 24 Staaten haben die Konvention ratifiziert. Trotzdem setzen selbst viele dieser Staaten die zentralen Verpflichtungen nicht um, vor allem wenn wirtschaftliche Großprojekte betroffen sind.

Rohstoffe für digitale Technologien, Energiegewinnung oder industrielle Produktion stammen häufig aus indigenen Territorien. Auch Projekte der sogenannten „grünen Transformation“ führen zunehmend zu Konflikten. In vielen Fällen werden diese Projekte von staatlichen Institutionen genehmigt und durchgesetzt. Schutzmechanismen wie das Mitspracherecht der betroffenen indigenen Gemeinschaften werden umgangen oder ignoriert. Unser Konsum und unsere Lebensweise im Globalen Norden haben so direkten Einfluss auf Indigener Völker und gefährden die Zukunft indigenen Lebens.

Menschenrechte entlang der Lieferketten

Auch Unternehmen müssen Sorgfaltspflichten erfüllen und menschenrechtliche Risiken angemessen berücksichtigen. Internationale Standards wie die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen sowie die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte konkretisieren diese Verantwortung. Auch wenn diese Instrumente rechtlich nicht bindend sind, setzen sie international anerkannte Maßstäbe für unternehmerisches Handeln. Sie verlangen insbesondere, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken entlang der gesamten Liefer- und Wertschöpfungsketten zu identifizieren und zu bewerten, die Rechte auf Land und Wasser zu achten, betroffene Gemeinschaften frühzeitig einzubeziehen sowie ihre Beteiligungsrechte – einschließlich des Rechts auf freie, vorherige und informierte Zustimmung – zu respektieren.

Zunehmend werden diese Standards auch in verbindliches Recht überführt, etwa durch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Deutschland oder die Corporate Sustainability Due Diligence Directive auf EU-Ebene. Entscheidend bleibt jedoch ihre konsequente Umsetzung in der Praxis.

Repression gegen indigene Aktivist*innen

Indigene Gemeinschaften sind überproportional von Armut, schlechter Gesundheitsversorgung und politischer Ausgrenzung betroffen. Indigene Aktivist*innen, die sich für Landrechte oder Umweltschutz einsetzen, werden besonders häufig bedroht. Ihr Einsatz wird oft kriminalisiert und durch staatliche Stellen wie Polizei und Armee verfolgt. Immer wieder haben Regierungen dafür auch mit paramilitärischen Gruppen zusammengearbeitet, die wie in Kolumbien oftmals zur Verfolgung indigener Gruppen genutzt werden.

Besonders betroffen sind indigene Frauen und junge Menschen, die häufig mehrfacher Diskriminierung ausgesetzt sind und eingeschränkten Zugang zu Bildung, Gesundheit und politischer Teilhabe haben.

Ein globaler Kampf um Gerechtigkeit

Indigene Völker organisieren sich weltweit, um ihre Rechte einzufordern. Sie dokumentieren Menschenrechtsverletzungen, nutzen internationale Mechanismen und entwickeln eigene Ansätze für nachhaltige Entwicklung. Dabei treten sie zunehmend auch als politische Akteur*innen auf internationaler Ebene auf – etwa bei UN-Prozessen oder Klimaverhandlungen. So wächst auch ihre Präsenz bei internationalen Klimakonferenzen wie der UN-Weltklimakonferenz COP. Bei der COP30 in Belém in Brasilien erreichten sie, dass indigene Perspektiven stärker in Verhandlungen einbezogen wurden – etwa durch eigene Foren, direkte Beteiligung an Entscheidungsprozessen und zunehmende internationale Sichtbarkeit. Indigene Delegationen machen deutlich: Klimaschutz funktioniert nur, wenn ihrer Rechte und Territorien anerkannt werden.

Der Schutz indigener Rechte ist nicht nur eine Frage historischer Gerechtigkeit. Er ist eng verbunden mit dem Schutz von Biodiversität, dem Umgang mit der Klimakrise und der Suche nach gerechteren Formen des Zusammenlebens. Ohne indigenes Wissen und indigene Rechte ist eine nachhaltige Zukunft nicht möglich.

Warum schreiben wir „Indigene Völker“ groß?

Wir schreiben das „Indigen“ in „Indigene Völker“ groß, um den kulturellen und historischen Kontext dieser Bezeichnung zu würdigen. Die Großschreibung betont den spezifische Status der Völker, ihre Einzigartigkeit sowie ihre kollektiven Rechte. Im Gegensatz zur kleingeschriebenen Form, die „indigen“ als allgemeines Adjektiv für „einheimisch“ oder „ursprünglich“ nutzt, verweist die Großschreibung auf das Selbstverständnis dieser Gemeinschaften als Völker mit besonderen kulturellen Identitäten und Rechten, wie sie in internationalen Abkommen, wie der UN-Deklaration über die Rechte der Indigenen Völker, festgelegt sind.

Stand: Mai 2026

Autor: Jan Königshausen
Redaktion: Sarah Neumeyer

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Ihr Ansprechpartner

Jan Königshausen

Jan Königshausen

Referent für Indigene Völker

E-Mail: j.koenigshausen@gfbv.de 

Telefon: +49 551 49 906 14

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