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Irak

Blauer Pfeil

Der Irak ist ein Vielvölkerstaat in Vorderasien, der durch die Ströme Euphrat und Tigris (Mesopotamien) geprägt wird. Derzeit leben schätzungsweise 47 bis 48 Millionen Menschen (Stand: 2026) im Irak. 

Ethnische und religiöse Minderheiten im Irak

Die irakische Gesellschaft setzt sich aus verschiedenen ethnischen Gruppen zusammen. Die Araber*innen bilden mit etwa 75 Prozent die Mehrheit der Bevölkerung. Die zweitgrößte Bevölkerungsgruppe sind die Kurd*innen, die überwiegend in Irakisch-Kurdistan im Norden des Landes leben und etwa 20 Prozent der Bevölkerung ausmachen. Im Irak leben außerdem Turkmen*innen, Assyrer/Aramäer/Chaldäer*innen, Armenier*innen und Rom*nja (Dom)

Es gibt außerdem religiöse Minderheiten wie Yezid*innen, Christ*innen, Shabak*innen, Mandäer*innen und einige wenige Bahá’í. Etwa 97 Prozent der Bevölkerung sind Muslim*innen, davon sind rund 60 Prozent schiitisch und etwa 37 Prozent sunnitisch. 

Im Irak gibt es zwei Amtssprachen: Arabisch und Kurdisch. Auch andere Sprachen wie Aramäisch und Turkmenisch werden gefördert. Das Land ist laut Verfassung ein föderaler Staat. Vor allem die Kurd*innen setzen sich weiterhin für echte föderale Rechte ein und wollen den föderalen Status ihrer Region Kurdistan im Nordirak weiter festigen.

Menschenrechtslage im Irak besorgniserregend

Auch nach dem Sturz der Diktatur Saddam Husseins durch den Einmarsch der USA im Jahr 2003 bleibt die Menschenrechtslage im Irak besorgniserregend. Trotz einer verbesserten allgemeinen Sicherheitslage und Fortschritten bei der Rückkehr von Binnenvertriebenen gibt es erhebliche Defizite, etwa was die Lage der Frauen oder die Rechte von LGBTIQ+-Personen betrifft. Auch die Meinungsfreiheit wird eingeschränkt. Zivilgesellschaftliche Freiräume schrumpfen und Journalist*innen sowie Aktivist*innen werden zunehmend eingeschüchtert. Die Todesstrafe wird weiterhin häufig vollstreckt, oft nach unfairen Gerichtsprozesse.

Minderheiten werden diskriminiert, obwohl die Verfassung ihnen eindeutig Rechte zuspricht. Die gesetzlichen Bestimmungen werden oft nicht umgesetzt oder sie werden aufgrund fehlender Eindeutigkeit nicht zugunsten der Minderheiten ausgelegt. Die Zweideutigkeit bestimmter Artikel der Verfassung, insbesondere der Bestimmungen des islamischen Scharia-Rechts, führt zur Verabschiedung von Gesetzen, die sich nachteilig auf religiöse Minderheiten auswirken. 

Kurd*innen im Irak

1969 wurden kurdische Dörfer im Irak von der irakischen Armee mit Napalm bombardiert. Auch Deutschland lieferte damals Waffen an Bagdad. Mit diesen Waffen wurde die kurdische Freiheitsbewegung bekämpft. Sowohl die Sowjetunion als auch die NATO, insbesondere Deutschland, wollten das Regime in Bagdad für ihre geopolitischen Interessen anspannen. Dabei fielen die Kurden, aber auch die Menschenrechte insgesamt, zum Opfer. 

Der irakische Diktator Saddam Hussein bombardierte 1988 unter anderem die kurdische Stadt Halabja mit Giftgas. 

Völkermord an den Yezid*innen 2014

2014 verübte der IS einen Völkermord an der yezidischen Gemeinschaft in Sinjar. Weder die irakische Armee mit ihren Befehlshabern in Bagdad noch die kurdischen Einheiten waren willens oder in der Lage, die Yeziden vor dem IS zu schützen.

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Einsatz der GfbV für Menschenrechte im Irak

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) setzt sich seit 1969 für die verfolgten ethnischen und religiösen Minderheiten im Nahen Osten ein. 

  • 2017 unterstützen wir eine Demonstration vor dem türkischen Konsulat gegen die türkischen Luftangriffe auf Sinjar und organisierten eine Mahnwache zum Gedenken an die Opfer des Völkermordes an den Yeziden im Irak.
  • Als 1969 kurdische Dörfer im Irak mit Napalm bombardiert wurden, protestierten wir gegen deutsche Waffenlieferungen an Bagdad. Damals waren die Kurd*innen in Deutschland kaum bekannt. 
  • 1974 veröffentlichten wir die erste Dokumentation über den kurdischen Freiheitskampf. 
  • Schon 1976 riefen wir zu Demonstrationen gegen das Regime auf, das Oppositionelle, Schiit*innen und Kurd*innen foltern und hinrichten ließ.
  • Trotz gerichtlich angedrohter hoher Geldbußen beschuldigte die GfbV, die beiden hessischen Firmen Karl Kolb und Pilot Plant, dem irakischen Diktator Saddam Hussein die Produktion von Giftgas ermöglicht zu haben, mit dem 1988 unter anderem die kurdische Stadt Halabja bombardiert wurde. 
  • 1990 deckten GfbV-Mitarbeiter Alexander Sternberg und Tilman Zülch vor laufender Kamera auf, dass der deutsche Rüstungsproduzent MBB das Waffenembargo gegen den Irak missachtete
  • GfbV-Vorstandsmitglied Irina Wießner organisierte 1991 eine Kolonne LKWs mit Hilfsgütern für Tausende kurdische Flüchtlinge. 
  • Auf Pressekonferenzen in Jerusalem und Bonn informierte die GfbV über den Genozid an den Kurden
  • Auf Druck der GfbV trugen die Bundesregierung sowie der Kirchliche Entwicklungsdienst mit 50 Millionen DM zum Wiederaufbau der 5.000 zerstörten kurdischen und assyrischen Dörfer bei. Mit 300.000 DM aus Nordrhein-Westfalen wurden auf Initiative der GfbV 100 Häuser in drei kurdischen Dörfern errichtet. GfbV-Vorstandsmitglied Maria Sido begleitete den Wiederaufbau vor Ort.
  • Mit Hilfe der GfbV fanden viele verfolgte Mandäer*innen Zuflucht in Deutschland. 
  • Wir organisierten internationale Konferenzen und politische Gespräche für Christ*innen, Turkmen*innen, Yezid*innen, Shabak*innen, Armenier*innwn, Feili-Kurd*innen und Mandäer*innen. 
  • 2007 begann unsere Kampagne für die Rettung der irakischen Christ*innen. 
  • Mit Memoranden und der Verteilung von Zehntausenden Hintergrundblättern informierten wir über die verzweifelte Lage der Yezid*innen. 2014 begrüßten mit einer Mahnwache am Brandenburger Tor die Entscheidung der Bundesregierung, Irakisch-Kurdistan gegen den IS-Terror zu unterstützen.
  • Weiterhin beschäftigte sich die GfbV intensiv mit dem 2014 an den Yezid*innen verübten Völkermord durch den IS. Durch Pressekonferenzen, Vorträge, Kundgebungen und zahlreiche Interviews konnten wir die Öffentlichkeit über die katastrophale Situation der Yezid*innen informieren und Unterstützung für die Opfer mobilisieren. 
  • Wir initiierten eine Kampagne für die Aufnahme von traumatisierten Yezidinnen und Christinnen aus dem Nordirak, die vom IS verschleppt und missbraucht worden waren. Dabei appellierten wir an die Bundesländer, ein Kontingent dieser hilfsbedürftigen Frauen aufzunehmen. 
  • Die GfbV startete 2015 außerdem eine Unterschriftenkampagne für die Unterstützung der christlichen und yezidischen Geflüchtete und verfasste einen detaillierten Bericht über die Lage in den Geflüchtetenlager in Irakisch-Kurdistan.

Stand: Mai 2026

Autor: Dr. Kamal Sido
Redaktion: Sarah Neumeyer

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Wir setzen uns weltweit für bedrohte Gemeinschaften ein – für Selbstbestimmung, Schutz und Teilhabe.

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Wir dokumentieren Unrecht, benennen es klar und bringen es in Öffentlichkeit, Politik und Medien. Sichtbarkeit schafft Schutz.

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Wir erkennen Risiken frühzeitig, warnen vor Eskalationen und setzen uns entschlossen für den Schutz der Zivilbevölkerung ein. Gewalt beenden, für Gerechtigkeit und Versöhnung.

Menschenrechte für alle durchsetzen: Wir sind solidarisch mit Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen und stärken sie. Wir arbeiten für eine Politik ohne Doppelmoral, die Menschenrechte für alle garantiert. Solidarität und klare Haltung für Menschenrechte weltweit!

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Kamal Sido

Dr. Kamal Sido

Referent für Nahost

E-Mail: k.sido@gfbv.de

Telefon: +49 551 / 49906-18

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