Die Amtssprachen sind Kurdisch und Arabisch. Zudem ist Kurdistan Zufluchtsort für viele Geflüchtete aus anderen Teilen des Iraks und aus den Nachbarländern geworden.
Die Kurd*innen bezeichnen ihre Region als Südkurdistan, da weitere Gebiete Kurdistans in den Nachbarländern Iran (Ostkurdistan), Syrien (Westkurdistan) und der Türkei (Nordkurdistan) liegen.
Autonomes Gebiet Kurdistans innerhalb des Irak
Die Autonome Region Kurdistan umfasst eine Fläche von rund 46.861 km² und besteht aus den Provinzen Erbil, Dohuk und Sulaymaniyah. Auch die Region Halabja, die 1988 Ziel eines Giftgasangriffs durch das Regime von Saddam Hussein wurde, soll eine Provinz werden. Kurdistan ist ein autonomes Gebiet innerhalb des irakischen Staates und durch die irakische Verfassung anerkannt. Es verfügt über ein eigenes Parlament und eigene Sicherheitskräfte, die „Peschmerga“.
Die heutige Autonomie geht auf die kurdischen Aufstände gegen das Regime Saddam Husseins zurück. Während der sogenannten Anfal-Offensive wurden 1988 rund 180.000 Kurd*innen getötet, unter anderem durch Giftgasangriffe. Nach dem Irakkrieg 2003 festigte sich der autonome Status der Region.
Die ethnischen und religiösen Minderheiten besitzen teilweise eigene kulturelle und sprachliche Rechte. Dennoch ist ihr Schutz insbesondere in den umstrittenen Gebieten zwischen der kurdischen Regionalregierung und der Zentralregierung in Bagdad unzureichend. Übergriffe gegen Minderheiten werden dort nur selten strafrechtlich verfolgt.
Auch andere gesellschaftliche Minderheiten sind gefährdet. Mitglieder der LGBTQIA+-Community sind häufig Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt. Bewaffnete Gruppen verüben Entführungen, Misshandlungen und Tötungen oft ohne strafrechtliche Konsequenzen.
Ohne starke Verbündete ist unsere Arbeit nicht möglich!
Ihre Spende sorgt dafür, dass wir Betroffene vor Ort stärken, Missstände dokumentieren und politischen Druck aufbauen können – konsequent, unabhängig und solidarisch.
Die politische Lage wird zusätzlich durch Konflikte mit der irakischen Zentralregierung belastet. Mehrere mehrheitlich kurdische Gebiete wie die Region um Kirkuk stehen weiterhin unter Kontrolle Bagdads, obwohl ihre Zugehörigkeit zur Autonomen Region Kurdistan ungeklärt ist. Der in der irakischen Verfassung vorgesehene Mechanismus zur Klärung dieser Frage wurde bislang nicht umgesetzt.
Die Sicherheitslage wird zudem durch völkerrechtswidrige Angriffe der ((Türkei)) im Grenzgebiet verschärft. Türkische Luft- und Drohnenangriffe treffen immer wieder zivile Ziele und gefährden die kurdische Bevölkerung.
Einsatz der GfbV für Kurd*innen und andere Minderheiten
Die Gesellschaft für bedrohte Völker setzt sich seit Jahrzehnten für die Rechte der Kurd*innen und anderer Minderheiten im Nordirak ein. Die GfbV fordert einen besseren Schutz religiöser und ethnischer Minderheiten, insbesondere in den umstrittenen Gebieten zwischen Bagdad und der kurdischen Regionalregierung. Zudem kritisiert die GfbV die unzureichende Strafverfolgung von Gewalt gegen Minderheiten sowie die Angriffe der Türkei und des Irans auf kurdische Gebiete im Irak.
Stand: Mai 2026
Autor: Dr. Kamal Sido Redaktion: Sarah Neumeyer
Wofür wir uns einsetzen
Minderheiten & Indigene Völker stärken: Wir setzen uns weltweit für bedrohte Gemeinschaften ein – für Selbstbestimmung, Schutz und Teilhabe.
Menschenrechtsverletzungen sichtbar machen: Wir dokumentieren Unrecht, benennen es klar und bringen es in Öffentlichkeit, Politik und Medien. Sichtbarkeit schafft Schutz.
Völkermord verhindern & Menschen schützen: Wir erkennen Risiken frühzeitig, warnen vor Eskalationen und setzen uns entschlossen für den Schutz der Zivilbevölkerung ein. Gewalt beenden, für Gerechtigkeit und Versöhnung.
Menschenrechte für alle durchsetzen: Wir sind solidarisch mit Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen und stärken sie. Wir arbeiten für eine Politik ohne Doppelmoral, die Menschenrechte für alle garantiert. Solidarität und klare Haltung für Menschenrechte weltweit!
Sieben Jahre nach dem türkischen Angriff auf Nordsyrien: Vertriebene Kurden können weiterhin nicht in ihre Heimat zurückkehren
Trotz entgegengesetzter Versprechen des islamistischen Regimes in Syrien können vertriebene Kurden weiterhin nicht in ihre Heimatregion Serêkaniyê (Ras al-Ain) zurückkehren, weil ihre Sicherheit und ihre Eigentumsrechte nicht gewährleistet sind, kritisiert die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV). Am 9. Oktober 2019 hatte die Türkei die kurdische Region Serêkaniyê angegriffen und eingenommen. Die türkischen Truppen und verbündete islamistische Milizen vertrieben Hunderttausende Menschen.
Syrien ist für Minderheiten weiterhin nicht sicher: Wunschdenken darf keine Grundlage für Asylentscheidungen sein
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) warnt die deutsche Bundesregierung sowie die Landesregierungen vor massenhaften Abschiebungen nach Syrien. Insbesondere für Angehörige ethnischer und religiöser Minderheiten wie Drusen, Alawiten, Yeziden, Ismailiten, Christen und Kurden sei Syrien nach wie vor nicht sicher. Auch Menschen, die die neuen Machthaber kritisieren, seien gefährdet, unabhängig von ihrer ethnischen oder religiösen Zugehörigkeit.
Nordsyrien: Vertriebene Kurden fordern ihr Eigentum zurück
Die Rückkehr vertriebener Kurdinnen und Kurden nach Nordsyrien gestaltet sich laut der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) weiterhin schwierig. Seit der gewaltsamen Auflösung der kurdischen Autonomie in Nordsyrien durften vertriebene Kurden zwar in die bislang von der Türkei besetzte Region Afrîn zurückkehren, doch ihre Häuser und ihr Eigentum bleiben oft besetzt.
Jahrestag der Gründung der kurdischen Universität Afrîn (26.7.): Zerstörung kurdischen Lebens in Nordsyrien dauert an
Vor elf Jahren wurde in der kurdischen Region Afrîn die erste kurdische Universität Syriens gegründet. Zu ihrem Gründungstag am 26. Juli erinnert die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) an ihre Zerstörung durch den türkischen Staat und dessen andauernde Verbrechen in Nordsyrien. „Nur drei Jahre nach ihrer Gründung wurde die Universität nach der völkerrechtswidrigen Besatzung Afrîns durch die Türkei geschlossen und zum Teil zerstört. Ihr Schicksal steht symbolisch für die Zerstörung und Verdrängung der kurdischen Kultur und Sprache in Afrin unter türkischer Besatzung“, sagt Dr. Kamal Sido, Nahostreferent der GfbV.
Iran: Militärische Eskalation verschärft die Lage der Minderheiten
Das erneute Aufflammen der Angriffe der USA auf das brutale Mullah-Regime im Iran verschärft nach Einschätzung der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) die ohnehin schwierige Lage der Minderheiten im Iran. „In den letzten Wochen hat das Regime seine militärische Präsenz in den kurdischen und belutschischen Gebieten mindestens verdoppelt. Das Ziel der verstärkten Militärpräsenz ist es, den Widerstand der Kurden und Belutschen zu brechen und einen möglichen Aufstand im Keim zu ersticken“, sagt Dr. Kamal Sido, Nahostreferent der GfbV.
Krieg zwischen Syrien und Libanon hätte verheerende Auswirkungen auf Minderheiten
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) warnt vor einem neuen Krieg im Nahen Osten zwischen Syrien und Libanon. „Syriens Machthaber al-Scharaa hat Trumps Vorschlag zwar zurückgewiesen, vieles spricht jedoch dafür, dass der Anführer der syrischen Islamisten gerne gegen die verhassten Schiiten im Libanon kämpfen würde. Sollte er grünes Licht von den USA, der Türkei und Katar erhalten und sollte Israel nicht widersprechen, droht ein neuer Krieg“, sagt der GfbV-Nahostreferent Dr. Kamal Sido
Menschenrechtsreport Nr. 83: Irakisch-Kurdistan – 30 Jahre Halabja
Am 16. und 17. März 1988 bombardierte die Luftwaffe des damaligen Diktators Saddam Hussein Halabja mit Giftgas. Mindestens 5.000 Menschen starben innerhalb weniger Stunden.
Rojava – „Schutzzone“ für religiöse und ethnische Minderheiten in Nordsyrien?
Der Nahostreferent der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV), Dr. Kamal Sido, fuhr vom 12. März bis zum 3. April 2016 nach Rojava-Nordsyrien, um sich ein eigenes Bild von der Lage in dem Gebiet zu machen.
Strategiepapier über die regionale Autonomie Sindschar
Die Situation im Irak ist politisch unübersichtlich, das Land gespalten und die Regierung war bislang nicht in der Lage, den Genozid des IS („Islamischer Staat“) an den Eziden und anderen Gruppen zu stoppen. Die Irak-Krise mit den weiterhin ungelösten Konflikten zwischen den Kurden, Schiiten und Sunniten ist selbst zu einer Katastrophe für die Außen- und Sicherheitspolitik im Nahen und Mittleren Osten und der westlichen Welt geworden. Auf Grund der zunehmenden politischen und gesellschaftlichen Veränderungen im Nahen und Mittleren Osten, vor allem in Syrien und im Irak, sind neue Ansätze, auch für den Schutz der Minderheitenreligionen im Irak notwendig.