In der Autonomen Region Kurdistan im Nordirak leben rund 7,2 Millionen Menschen. NebenKurd*innen, die die Mehrheit der Bevölkerung bilden, leben im Nordirak zahlreiche ethnische und religiöse Minderheiten. Dazu zählen ((Yezid*innen)), Christ*innen, Assyrer/Aramäer/Chaldäer*innen, ((Turkmen*innen)), ((Armenier*innen)) und Araber*innen.
Die Amtssprachen sind Kurdisch und Arabisch. Zudem ist Kurdistan Zufluchtsort für viele Geflüchtete aus anderen Teilen des Iraks und aus den Nachbarländern geworden.
Die Kurd*innen bezeichnen ihre Region als Südkurdistan, da weitere Gebiete Kurdistans in den Nachbarländern Iran (Ostkurdistan), Syrien (Westkurdistan) und der Türkei (Nordkurdistan) liegen.
Autonomes Gebiet Kurdistans innerhalb des Irak
Die Autonome Region Kurdistan umfasst eine Fläche von rund 46.861 km² und besteht aus den Provinzen Erbil, Dohuk und Sulaymaniyah. Auch die Region Halabja, die 1988 Ziel eines Giftgasangriffs durch das Regime von Saddam Hussein wurde, soll eine Provinz werden. Kurdistan ist ein autonomes Gebiet innerhalb des irakischen Staates und durch die irakische Verfassung anerkannt. Es verfügt über ein eigenes Parlament und eigene Sicherheitskräfte, die „Peschmerga“.
Die heutige Autonomie geht auf die kurdischen Aufstände gegen das Regime Saddam Husseins zurück. Während der sogenannten Anfal-Offensive wurden 1988 rund 180.000 Kurd*innen getötet, unter anderem durch Giftgasangriffe. Nach dem Irakkrieg 2003 festigte sich der autonome Status der Region.
Die ethnischen und religiösen Minderheiten besitzen teilweise eigene kulturelle und sprachliche Rechte. Dennoch ist ihr Schutz insbesondere in den umstrittenen Gebieten zwischen der kurdischen Regionalregierung und der Zentralregierung in Bagdad unzureichend. Übergriffe gegen Minderheiten werden dort nur selten strafrechtlich verfolgt.
Auch andere gesellschaftliche Minderheiten sind gefährdet. Mitglieder der LGBTQIA+-Community sind häufig Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt. Bewaffnete Gruppen verüben Entführungen, Misshandlungen und Tötungen oft ohne strafrechtliche Konsequenzen.
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Die politische Lage wird zusätzlich durch Konflikte mit der irakischen Zentralregierung belastet. Mehrere mehrheitlich kurdische Gebiete wie die Region um Kirkuk stehen weiterhin unter Kontrolle Bagdads, obwohl ihre Zugehörigkeit zur Autonomen Region Kurdistan ungeklärt ist. Der in der irakischen Verfassung vorgesehene Mechanismus zur Klärung dieser Frage wurde bislang nicht umgesetzt.
Die Sicherheitslage wird zudem durch völkerrechtswidrige Angriffe der ((Türkei)) im Grenzgebiet verschärft. Türkische Luft- und Drohnenangriffe treffen immer wieder zivile Ziele und gefährden die kurdische Bevölkerung.
Einsatz der GfbV für Kurd*innen und andere Minderheiten
Die Gesellschaft für bedrohte Völker setzt sich seit Jahrzehnten für die Rechte der Kurd*innen und anderer Minderheiten im Nordirak ein. Die GfbV fordert einen besseren Schutz religiöser und ethnischer Minderheiten, insbesondere in den umstrittenen Gebieten zwischen Bagdad und der kurdischen Regionalregierung. Zudem kritisiert die GfbV die unzureichende Strafverfolgung von Gewalt gegen Minderheiten sowie die Angriffe der Türkei und des Irans auf kurdische Gebiete im Irak.
Stand: Mai 2026
Autor: Dr. Kamal Sido Redaktion: Sarah Neumeyer
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„A Children’s Emergency – Report on children affected by and conceived in the genocide against the Rohingya“
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• „A Children’s Emergency – Report on children affected by and conceived in the genocide against the Rohingya“
• Beleuchtet die Lage von Kindern, die im Genozid Verbrechen erlebt haben
• Berichtet über tausende Babys, die infolge von Vergewaltigungen geboren wurden
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