Im Jemen leben circa 32 Millionen Menschen. Über 95 Prozent der Bevölkerung sind arabischer Herkunft. 99 Prozent der Einwohner*innen sind Muslim*innen. Die Mehrheit ist sunnitisch (rund 65 Prozent) und 30 bis 45 Prozent sind schiitische Zaidit*innen.
Minderheiten im Jemen
Neben der arabischen Bevölkerungsmehrheit leben im Jemen mehrere ethnische und religiöse Minderheiten. Zu den größten zählt die ethno-kulturelle Minderheit der Al-Muhamaschin (auch Al-Akhdam), deren Zahl auf etwa eine Million Menschen geschätzt wird. Diese Bevölkerungsgruppe ist historisch von sozialer Ausgrenzung betroffen und lebt in Armut und gesellschaftlicher Isolation. Die abwertende Fremdbezeichnung „Al-Akhdam“ („die Diener“) spiegelt ihre anhaltende Diskriminierung wider.
Zu den religiösen Minderheiten gehören außerdemJüdinnen*Juden, Christ*innen, Ismailit*innen und Bahá’í. Die Bahá’í bilden eine kleine religiöse Minderheit von mehreren Tausend Angehörigen, die besonders in den von den schiitisch geprägten Huthi-Rebellen kontrollierten Gebieten verfolgt wird. Extremistische Gruppen betrachten Bahá’í als Anhänger*innen und Agent*innen Israels. Angehörige der Gemeinschaft und Bahá’í-Organisationen berichten von Diskriminierung, Inhaftierungen und dem Versuch, Bahá’í-Anhänger*innen unter Druck dazu zu bringen, ihrem Glauben abzuschwören.
Bürgerkrieg im Jemen seit 2015
Die Republik Jemen ist formell ein Staat mit republikanischem Regierungssystem, doch seit dem Ausbruch des Bürgerkrieges im Jahr 2015 ist das Land politisch zersplittert. Die international anerkannte Regierung kontrolliert nur noch Teile des Landes, während die vom Iran unterstützten Huthi-Rebellen große Gebiete im Norden und Westen des Landes einschließlich der Hauptstadt Sanaa beherrschen. De facto existieren im Jemen mehrere Machtzentren und parallele Verwaltungsstrukturen.
Zusätzlich erschwert die Einmischung regionaler Akteure eine Lösung des Konflikts und trägt zu dessen Fortdauer bei. Saudi-Arabien unterstützt die international anerkannte Regierung im Kampf gegen die Huthi-Rebellen, um den Einfluss Irans einzudämmen. Iran wiederum unterstützt die Huthi-Rebellen mit dem Ziel, seinen regionalen Einfluss auszubauen.
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Der seit 2015 tobende Bürgerkrieg hat zu einer der größten humanitären Krisen weltweit geführt. Von den 32 Millionen Einwohner*innen sind 19,5 Millionen Menschen auf humanitäre Hilfe angewiesen, davon sind über 50 Prozent Kinder (Stand: 2025). Die Zahl der Binnenvertriebenen liegt bei etwa 4,5 Millionen Menschen.
Die Menschenrechtslage hat sich seit Beginn des Bürgerkriegs deutlich verschlechtert. Minderheiten sind besonders betroffen. Bewaffnete Gruppen handeln oft ohne rechtliche Kontrolle. Hunger, Vertreibung und Gewalt prägen den Alltag vieler Menschen.
GfbV kitisiert Verfolgung von Minderheiten
Die Gesellschaft für bedrohte Völker kritisiert insbesondere die Verfolgung religiöser und ethno-kultureller Minderheiten im Jemen. Wir machen darauf aufmerksam, dass Bahá’í, Al-Muhamaschin und andere Minderheiten häufig Opfer von Diskriminierung, willkürlichen Festnahmen und politischer Verfolgung werden. Die GfbV fordert einen wirksameren Schutz von Minderheiten sowie ein Ende der Straflosigkeit bei Menschenrechtsverletzungen.
Stand: Mai 2026
Autor: Dr. Kamal Sido Redaktion: Sarah Neumeyer
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Völkermord verhindern & Menschen schützen: Wir erkennen Risiken frühzeitig, warnen vor Eskalationen und setzen uns entschlossen für den Schutz der Zivilbevölkerung ein. Gewalt beenden, für Gerechtigkeit und Versöhnung.
Menschenrechte für alle durchsetzen: Wir sind solidarisch mit Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen und stärken sie. Wir arbeiten für eine Politik ohne Doppelmoral, die Menschenrechte für alle garantiert. Solidarität und klare Haltung für Menschenrechte weltweit!
„Unsere Sicht auf traditionelle Lebensweisen und der Wunsch, diese zu konservieren, können bisweilen schon neokoloniale Züge annehmen…“
Wir sprachen mit Dr. Matin Qaim, dem Direktor des Zentrums für Entwicklungsforschung (ZEF), über die Chancen von Cash Crops, malthusianische Untergangsszenarien und die Frage, wie wir zehn Milliarden Menschen gesund und nachhaltig ernähren können.
Historische Debatte im Bundestag: Forderungen der Ovaherero und Nama nach Gerechtigkeit müssen umgesetzt werden
Die gestrige Debatte im Deutschen Bundestag über die vollumfängliche Anerkennung der Völkermorde an den Ovaherero und Nama war ein historischer Tag für die Nachkommen der Opfer des Genozids und das Bündnis „No Amnesty on Genocide! / Völkermord verjährt nicht!“. Ein Antrag der Fraktion Die Linke, entstanden in enger Zusammenarbeit mit Vertreter*innen der Ovaherero und Nama, rückte die Forderungen der Nachkommen der Opfer nach Anerkennung, Entschuldigung und Wiedergutmachung erneut ins Zentrum der parlamentarischen Auseinandersetzung. Das Bündnis begrüßt, dass diese Forderungen im Bundestag Gehör fanden und die deutsche Kolonialvergangenheit sowie die daraus erwachsende Verantwortung Deutschlands parlamentarisch verhandelt werden. Ein weiterer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Entschuldigung für die Völkermorde unabhängig von der zwischen der deutschen und namibischen Regierungen ausgehandelten Gemeinsamen Erklärung und unter anderem eine deutsch-namibische parlamentarische Untersuchungskommission.
Genozid-Nachkommen fordern Gerechtigkeit im Bundestag
In der heutigen Plenarsitzung debattiert der Deutsche Bundestag über die vollumfängliche Anerkennung der deutschen Völkermorde an den OvaHerero und Nama im heutigen Namibia von 1904 bis 1908. Die Völkermorde waren die ersten des 20. Jahrhunderts.
Jeweils zwei Vertreter der Ovaherero Traditional Authority (OTA) und der Nama Traditional Leaders Association (NTLA), der beiden wichtigsten Vertreterorganisationen dieser Völker, wohnen auf Einladung der Bundestagsfraktion Die Linke der Plenardebatte bei. Der Parlamentsantrag wurde in direkter Abstimmung mit OTA und NTLA erarbeitet.
Tag des indigenen Widerstands (12.10.): COP17: Indigene Völker brauchen Entscheidungsmacht beim Biodiversitätsschutz
Zum Tag des indigenen Widerstands am 12. Oktober fordert die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) indigene Völker als gleichberechtigte Akteure des Biodiversitätsschutzes anzuerkennen. „Ihre Territorien sind Hotspots der Biodiversität, weil Indigene Völker sie tagtäglich unter größten Risiken gegen Raubbau verteidigen. Darum müssen sie über den Schutz dieser Gebiete auch auf der UN-Biodiversitätskonferenz gleichberechtigt mitentscheiden dürfen“, erklärt Jan Königshause, Referent für Indigene Völker bei der GfbV.
Verbindungen zwischen Trump-Umfeld und Dodik: GfbV fordert EU-Sanktionen und Aufklärung wirtschaftlicher Verflechtungen
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) fordert die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten auf, angesichts wachsender politischer und wirtschaftlicher Verflechtungen zwischen dem Umfeld von US-Präsident Donald Trump und der zu Bosnien und Herzegowina gehörenden Republika Srpska entschlossen zu handeln. Besonders brisant sind die wahlbezogene Beratung der politischen Führung der Republika Srpska durch enge politische Berater Trumps, wirtschaftliche Interessen rund um ein milliardenschweres Gasprojekt und die Aufhebung der US-Sanktionen gegen den früheren Präsidenten der RS, Milorad Dodik.
Pressekonferenz am 14.10.: Genozid-Nachkommen aus Namibia fordern Gerechtigkeit
Der Deutsche Bundestag verhandelt am Mittwochabend, 14. Oktober, (Stand: 8. Oktober) in seiner Plenardebatte über die Anerkennung der Völkermorde des deutschen Kaiserreiches an den Ovaherero und Nama im heutigen Namibia. Jeweils zwei Vertreter der Ovaherero Traditional Authority (OTA) und der Nama Traditional Leaders Association (NTLA), die zwei wichtigsten Vertreterorganisationen beider Völker, werden der Sitzung beiwohnen. Sie fordern unter anderem finanzielle Wiedergutmachung, die Rückführung aller geraubten menschlichen Gebeine und Kulturgüter aus deutschen Institutionen sowie eine offizielle Entschuldigung der Bundesregierung.