Die Mandäer*innen sind eine kleine religiöse Minderheit im Nahen Osten, deren Ursprünge vermutlich in die Zeit zwischen der Geburt Christi und etwa dem 3. Jahrhundert n. Chr. zurückreichen. Ihre Religion, das Mandäertum, gilt als die älteste noch existierende gnostische Religion und ist monotheistisch geprägt.
Eine zentrale religiöse Figur ist Johannes der Täufer, der im Mandäertum als wichtiger Prophet verehrt wird. Die mandäische Religion legt großen Wert auf rituelle Reinheit; daher spielt die Taufe in fließendem Wasser eine zentrale Rolle im religiösen Leben der Gemeinschaft und wird mehrfach im Leben durchgeführt. Die Gebetshäuser der Mandäer*innen befinden sich deshalb traditionell in der Nähe von Flüssen.
Heimat der Mandäer*innen im Irak und Iran
Das traditionelle Siedlungsgebiet der Mandäer*innen liegt im Süden des Irak, insbesondere in den Regionen um Basra, Amarah und Nasiriyah, sowie im angrenzenden Südwesten des Iran, vor allem in der Provinz Chuzestan. Weltweit gibt es schätzungsweise 60.000 bis 100.000 Mandäer*innen, wobei nur noch ein kleiner Teil von ihnen in ihrer ursprünglichen Heimat lebt.
Viele Angehörige der Gemeinschaft sind in den vergangenen Jahrzehnten nach Europa, Nordamerika oder Australien ausgewandert und bilden dort eine wachsende Diaspora. In Deutschland leben schätzungsweise 2.500 Mandäer*innen. Die größten Gemeinden befinden sich in München (ca. 850 Personen) und Nürnberg (ca. 800 Personen).
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Die Mandäer*innen sehen sich seit Jahrhunderten immer wieder Diskriminierung und Verfolgung ausgesetzt. Obwohl sie in einigen islamischen Traditionen als Angehörige einer „Buchreligion“ betrachtet werden, werden sie von extremistischen Gruppen häufig als Ungläubige angesehen. Immer wieder kommt es zu Übergriffen wie Entführungen, Vergewaltigungen, Zwangskonversionen und Plünderungen. Viele Mandäer*innen leben daher in ständiger Angst. Viele sehen sich gezwungen, ihre Heimat zu verlassen oder ihren Glauben zu verbergen.
Verschlechterung der Lage seit Irak-Krieg 2003
Im Irak hat sich ihre Situation seit dem Irak-Krieg 2003 drastisch verschlechtert. Während zuvor noch mehrere Zehntausend Mandäer*innen im Irak lebten, ist ihre Zahl durch Gewalt, Entführungen und religiöse Verfolgung stark zurückgegangen. Viele Familien sind geflohen, sodass heute nur noch wenige Tausend Angehörige dieser Gemeinschaft im Land leben.
GfbV fordert internationalen Schutz
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) macht regelmäßig auf die prekäre Lage der Mandäer*innen aufmerksam und fordert stärkeren internationalen Schutz für diese Minderheit. Mandäer*innen gehören zu den besonders gefährdeten religiösen Gemeinschaften im Nahen Osten. Ohne internationale Unterstützung ist ihre kulturelle und religiöse Existenz in ihrer historischen Heimat langfristig gefährdet.
Stand: Juni 2026
Autor: Dr. Kamal Sido Redaktion: Sarah Neumeyer
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Sudan: Ein Jahr nach dem Fall von El Fasher – Terror gegen die Zivilbevölkerung dauert an
„Ein Jahr nach dem Völkermord in El Fasher führen die RSF, die für die Massaker verantwortlich sind, einen brutalen Drohnenkrieg gegen die Zivilbevölkerung. Der Terror nimmt kein Ende. Und niemand scheint ihn effektiv stoppen zu wollen! Im Gegenteil, die deutsche Zusammenarbeit mit den Vereinigten Arabischen Emiraten, dem Hauptlieferanten der tödlichen Drohnen, ist in den vergangenen Wochen noch enger geworden“, kritisiert Sarah Reinke, Leiterin der Menschenrechtsarbeit der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV).
Freie Wahlen in Serbien? Ausschaltung unabhängiger Medien gefährdet freie Wahlentscheidung
Vor der Parlamentswahl in Serbien am Sonntag, 25. Oktober, fordert die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) einen Kurswechsel der deutschen und europäischen Serbienpolitik. Die Menschenrechtsorganisation warnt, dass die systematische Ausschaltung unabhängiger Medien unter Aleksandar Vučić und seiner Serbischen Fortschrittspartei (SNS) die Freiheit der Wahlen gefährdet. Wahlbeobachter und Regierungskritiker warnen zudem vor gezielter Wahlmanipulation.
„Unsere Sicht auf traditionelle Lebensweisen und der Wunsch, diese zu konservieren, können bisweilen schon neokoloniale Züge annehmen…“
Wir sprachen mit Dr. Matin Qaim, dem Direktor des Zentrums für Entwicklungsforschung (ZEF), über die Chancen von Cash Crops, malthusianische Untergangsszenarien und die Frage, wie wir zehn Milliarden Menschen gesund und nachhaltig ernähren können.
Historische Debatte im Bundestag: Forderungen der Ovaherero und Nama nach Gerechtigkeit müssen umgesetzt werden
Die gestrige Debatte im Deutschen Bundestag über die vollumfängliche Anerkennung der Völkermorde an den Ovaherero und Nama war ein historischer Tag für die Nachkommen der Opfer des Genozids und das Bündnis „No Amnesty on Genocide! / Völkermord verjährt nicht!“. Ein Antrag der Fraktion Die Linke, entstanden in enger Zusammenarbeit mit Vertreter*innen der Ovaherero und Nama, rückte die Forderungen der Nachkommen der Opfer nach Anerkennung, Entschuldigung und Wiedergutmachung erneut ins Zentrum der parlamentarischen Auseinandersetzung. Das Bündnis begrüßt, dass diese Forderungen im Bundestag Gehör fanden und die deutsche Kolonialvergangenheit sowie die daraus erwachsende Verantwortung Deutschlands parlamentarisch verhandelt werden. Ein weiterer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Entschuldigung für die Völkermorde unabhängig von der zwischen der deutschen und namibischen Regierungen ausgehandelten Gemeinsamen Erklärung und unter anderem eine deutsch-namibische parlamentarische Untersuchungskommission.
Genozid-Nachkommen fordern Gerechtigkeit im Bundestag
In der heutigen Plenarsitzung debattiert der Deutsche Bundestag über die vollumfängliche Anerkennung der deutschen Völkermorde an den OvaHerero und Nama im heutigen Namibia von 1904 bis 1908. Die Völkermorde waren die ersten des 20. Jahrhunderts.
Jeweils zwei Vertreter der Ovaherero Traditional Authority (OTA) und der Nama Traditional Leaders Association (NTLA), der beiden wichtigsten Vertreterorganisationen dieser Völker, wohnen auf Einladung der Bundestagsfraktion Die Linke der Plenardebatte bei. Der Parlamentsantrag wurde in direkter Abstimmung mit OTA und NTLA erarbeitet.
Tag des indigenen Widerstands (12.10.): COP17: Indigene Völker brauchen Entscheidungsmacht beim Biodiversitätsschutz
Zum Tag des indigenen Widerstands am 12. Oktober fordert die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) indigene Völker als gleichberechtigte Akteure des Biodiversitätsschutzes anzuerkennen. „Ihre Territorien sind Hotspots der Biodiversität, weil Indigene Völker sie tagtäglich unter größten Risiken gegen Raubbau verteidigen. Darum müssen sie über den Schutz dieser Gebiete auch auf der UN-Biodiversitätskonferenz gleichberechtigt mitentscheiden dürfen“, erklärt Jan Königshause, Referent für Indigene Völker bei der GfbV.