Die Mandäer*innen sind eine kleine religiöse Minderheit im Nahen Osten, deren Ursprünge vermutlich in die Zeit zwischen der Geburt Christi und etwa dem 3. Jahrhundert n. Chr. zurückreichen. Ihre Religion, das Mandäertum, gilt als die älteste noch existierende gnostische Religion und ist monotheistisch geprägt.
Eine zentrale religiöse Figur ist Johannes der Täufer, der im Mandäertum als wichtiger Prophet verehrt wird. Die mandäische Religion legt großen Wert auf rituelle Reinheit; daher spielt die Taufe in fließendem Wasser eine zentrale Rolle im religiösen Leben der Gemeinschaft und wird mehrfach im Leben durchgeführt. Die Gebetshäuser der Mandäer*innen befinden sich deshalb traditionell in der Nähe von Flüssen.
Heimat der Mandäer*innen im Irak und Iran
Das traditionelle Siedlungsgebiet der Mandäer*innen liegt im Süden des Irak, insbesondere in den Regionen um Basra, Amarah und Nasiriyah, sowie im angrenzenden Südwesten des Iran, vor allem in der Provinz Chuzestan. Weltweit gibt es schätzungsweise 60.000 bis 100.000 Mandäer*innen, wobei nur noch ein kleiner Teil von ihnen in ihrer ursprünglichen Heimat lebt.
Viele Angehörige der Gemeinschaft sind in den vergangenen Jahrzehnten nach Europa, Nordamerika oder Australien ausgewandert und bilden dort eine wachsende Diaspora. In Deutschland leben schätzungsweise 2.500 Mandäer*innen. Die größten Gemeinden befinden sich in München (ca. 850 Personen) und Nürnberg (ca. 800 Personen).
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Die Mandäer*innen sehen sich seit Jahrhunderten immer wieder Diskriminierung und Verfolgung ausgesetzt. Obwohl sie in einigen islamischen Traditionen als Angehörige einer „Buchreligion“ betrachtet werden, werden sie von extremistischen Gruppen häufig als Ungläubige angesehen. Immer wieder kommt es zu Übergriffen wie Entführungen, Vergewaltigungen, Zwangskonversionen und Plünderungen. Viele Mandäer*innen leben daher in ständiger Angst. Viele sehen sich gezwungen, ihre Heimat zu verlassen oder ihren Glauben zu verbergen.
Verschlechterung der Lage seit Irak-Krieg 2003
Im Irak hat sich ihre Situation seit dem Irak-Krieg 2003 drastisch verschlechtert. Während zuvor noch mehrere Zehntausend Mandäer*innen im Irak lebten, ist ihre Zahl durch Gewalt, Entführungen und religiöse Verfolgung stark zurückgegangen. Viele Familien sind geflohen, sodass heute nur noch wenige Tausend Angehörige dieser Gemeinschaft im Land leben.
GfbV fordert internationalen Schutz
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) macht regelmäßig auf die prekäre Lage der Mandäer*innen aufmerksam und fordert stärkeren internationalen Schutz für diese Minderheit. Mandäer*innen gehören zu den besonders gefährdeten religiösen Gemeinschaften im Nahen Osten. Ohne internationale Unterstützung ist ihre kulturelle und religiöse Existenz in ihrer historischen Heimat langfristig gefährdet.
Stand: Juni 2026
Autor: Dr. Kamal Sido Redaktion: Sarah Neumeyer
Wofür wir uns einsetzen
Minderheiten & Indigene Völker stärken: Wir setzen uns weltweit für bedrohte Gemeinschaften ein – für Selbstbestimmung, Schutz und Teilhabe.
Menschenrechtsverletzungen sichtbar machen: Wir dokumentieren Unrecht, benennen es klar und bringen es in Öffentlichkeit, Politik und Medien. Sichtbarkeit schafft Schutz.
Völkermord verhindern & Menschen schützen: Wir erkennen Risiken frühzeitig, warnen vor Eskalationen und setzen uns entschlossen für den Schutz der Zivilbevölkerung ein. Gewalt beenden, für Gerechtigkeit und Versöhnung.
Menschenrechte für alle durchsetzen: Wir sind solidarisch mit Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen und stärken sie. Wir arbeiten für eine Politik ohne Doppelmoral, die Menschenrechte für alle garantiert. Solidarität und klare Haltung für Menschenrechte weltweit!
UN-Sonderberichterstatter: Deutschland muss indigene Rechte in Namibia achten
Das Bündnis „Völkermord verjährt nicht“ fordert die Bundesregierung auf, die Forderungen des UN-Sonderberichterstatters für das Recht auf Entwicklung, Surya Deva, umzusetzen. In seinem aktuellen Länderbericht, der anlässlich seines Deutschlandbesuchs 2025 entstanden ist, fordert er von der Bundesregierung, die indigenen Rechte in Namibia sowohl bei aktuellen Energieprojekten als auch im Umgang mit der deutschen Kolonialgeschichte zu respektieren. Der Länderbericht wird heute (11. September 2026) bei der 63. Sitzung des Menschenrechtsrats in Genf vorgestellt.
Erneuter Angriff auf diesjährige Weimarer Menschenrechtspreisträgerin Olivia Bisa Tirko – GfbV und Stadt fordern Peru zu sofortigem Schutz auf
Nach einem Angriff auf die indigene Menschenrechtsverteidigerin und Präsidentin der autonomen Territorialregierung der Nación Chapra, Olivia Bisa Tirko, fordern die Stadt Weimar und die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) wirksamen Schutz. Die Menschenrechtsorganisation appelliert an die peruanischen Behörden, Schutzmaßnahmen für Bisa und ihre Familie zu ergreifen und den Angriff auf sie aufzuklären. Olivia Bisa Tirko wird in diesem Jahr auf Vorschlag der GfbV mit dem Weimarer Menschenrechtspreis ausgezeichnet.
Olivia Bisa Tirko war am Sonntag, den 6. September 2026, angegriffen und bedroht worden, wie die indigene Gemeinschaft Nación Chapra veröffentlichte.
Kritik an Besuch des Präsidenten der Vereinigten Arabischen Emirate: Merz muss Ende der Unterstützung für RSF-Miliz fordern
Zum Besuch von Scheich Mohammed bin Zayed Al Nahyan am 10. und 11. September in Berlin erklärt Sarah Reinke, Geschäftsleiterin Menschenrechte der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV): „Wir verurteilen den Empfang von Scheich Mohammed bin Zayed Al Nahyan durch Bundespräsident Steinmeier und Bundeskanzler Merz. Deutschland hofiert ein Regime, das im Sudan die RSF-Miliz finanziert und mit Waffen ausstattet.“
Menschenrechtsaktion in Berlin (10.9.): Sudan – Keine Deals mit Kriegstreibern, Herr Bundeskanzler!
Anlässlich des Besuchs von Scheich Mohamed bin Zayed Al Nahyan, Präsident der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE), veranstaltet die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) eine Kundgebung in Berlin. Dazu laden wir Sie herzlich ein:
Am Donnerstag, 10. September 2026, ab 14.30 Uhr, vor dem Hauptbahnhof, Washingtonplatz, Berlin.
UN-Menschenrechtsrat schränkt NGO-Beteiligung ein: „Menschenrechte sind kein Sparposten“
Zum Start der 63. Sitzung des UN-Menschenrechtsrats am 7. September kritisiert die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV), dass dieser die Beteiligung der Zivilgesellschaft immer weiter einschränkt. Nichtregierungsorganisationen mit Konsultativstatus dürfen erneut höchstens drei schriftliche Stellungnahmen einreichen. Zuvor waren bis zu fünf möglich.
„Die Finanzkrise der Vereinten Nationen darf nicht zu einer Beteiligungskrise werden. Menschenrechte sind kein Sparposten“, erklärt Gerrit Hofert, UN-Koordinator der GfbV.
Keine Staatsehren für Ratko Mladić! GfbV appelliert an EU: Serbien darf verurteilten Kriegsverbrecher nicht staatlich ehren
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) fordert die Europäische Union auf, die serbische Regierung unmissverständlich zum Verzicht auf staatliche und militärische Ehren für Ratko Mladić aufzufordern. Der wegen Völkermords, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zu lebenslanger Haft verurteilte ehemalige bosnisch-serbische Armeechef soll am 7. September in Belgrad beigesetzt werden. Die GfbV hat deshalb einen Appell an führende Vertreterinnen und Vertreter der EU gerichtet.