Mauretanien ist ein Wüstenstaat im Nordwesten Afrikas mit rund 4,7 Millionen Einwohner*innen. Trotz der formellen Abschaffung der Leibeigenschaft vor mehr als 30 Jahren besteht moderne Sklaverei in Mauretanien weiterhin fort. Viele Betroffene verrichten unentgeltlich Hausarbeit, hüten Vieh oder arbeiten auf Feldern – oft unter Zwang und ohne Aussicht auf eigene Rechte.
Mauretanien: Warum Sklaverei weiterbesteht
Die Haratin sind historisch in einem gesellschaftlichen System verankert, das sie gegenüber den politisch und wirtschaftlich dominanten Bidhan strukturell benachteiligt. Schätzungen gehen von bis zu 600.000 Menschen in sklavereiähnlichen Verhältnissen aus; rund 90 Prozent davon sind Frauen und Kinder. Kinder von versklavten Müttern gelten weiterhin als Eigentum der „Herren“, sodass sich moderne Sklaverei über Generationen fortsetzt.
Obwohl der offene Handel mit Sklav*innen nicht mehr existiert und Sklaverei seit 2007 strafbar ist, bleibt die erblich weitergegebene Leibeigenschaft in vielen Regionen verbreitet. Die mauretanische Gesellschaft ist von einem ethnischen Pluralismus geprägt, der einer doppelten Logik folgt: Vielfalt einerseits und monolithische Herrschaft andererseits.
Staat und Tradition in Mauretanien: Ein verflochtenes System
In Mauretanien sind Staat und traditionelle Gemeinschaftsstrukturen eng miteinander verflochten. Es besteht eine Verbindung aus Macht, die sich auf traditionelle Strukturen stützen, und religiösem Scheichtum, da diese sozialen Normen selbst nach der Einführung staatlicher Institutionen ihre Autorität bewahrt haben. Dadurch sind staatliche Institutionen oft zu bloßem Dekor ohne tatsächlichen Einfluss geworden. Sie agieren weder fair noch neutral, da Ämter und Positionen so vergeben werden, dass sie die bestehende traditionelle Hierarchie festigen.
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Initiativen zur Befreiung von Menschen aus sklavereiähnlichen Abhängigkeiten scheitern oft an der mangelnden Umsetzung der Anti-Sklaverei-Gesetze. Viele Betroffene bleiben daher weiterhin ohne rechtliche Unterstützung. Menschen, die sich gegen Sklaverei einsetzen, leben in Mauretanien gefährlich. Behörden behindern ihre Arbeit, verweigern die Registrierung von Nichtregierungsorganisationen (NGOs). Es werden immer wieder Verhaftungen und Razzien durchgeführt. Einigen Aktivist*innen wurde mit dem Tod gedroht, viele sind daher ins Exil geflohen.
Menschenrechtsaktivist Biram Dah Abeid: Eine Stimme gegen die Sklaverei
Der mauretanische Menschenrechtsaktivist Biram Dah Abeid ist Gründer und Präsident der Anti-Sklaverei-Organisation IRA (Initiative pour la Résurgence du Mouvement Abolitionniste, deutsch: Initiative zur Wiederbelebung der Abschaffungsbewegung). Die Organisation wurde 2008 gegründet und kämpft gegen die religiöse Rechtfertigung der Sklaverei. Sie hat sich seitdem an Sitzstreiks vor dem Justizministerium, Hungerstreiks und Demonstrationen in ganz Mauretanien beteiligt.
Biram Dah Abeid ist eine der prominentesten Stimmen im Kampf gegen moderne Sklaverei. Er will Sklav*innen, die durch Analphabetismus, Armut und geografische Abgeschiedenheit isoliert sind, auf die Möglichkeit eines Lebens außerhalb der Knechtschaft aufmerksam machen. Wegen seines Engagements wird er stark verfolgt. Er wurde mehrfach verhaftet und zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Internationaler Druck führte zu seiner Freilassung im Mai 2016. Immer wieder begleiten europäische Botschafter*innen seine öffentlichen Auftritte, um ihn vor Übergriffen zu schützen. Die GfbV nominierte Biram Dah Abeid 2011 für den Weimarer Menschenrechtspreis und 2013 für den Menschenrechtspreis der Vereinten Nationen. Beide Auszeichnungen wurden ihm verliehen und würdigen sein herausragendes Engagement.
Stand: März 2026
Autorin: Laura Mahler Redaktion: Sarah Neumeyer
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Pressekonferenz mit Vertretern der sudanesischen Zivilgesellschaft (15.4.)
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Besuch von Donald Trump Jr. in der Republika Srpska
Die Gesellschaft für bedrohte Völker bewertet den heutigen Besuch von Donald Trump Jr. in der Republika Srpska in Bosnien und Herzegowina als politisch hochproblematisches Signal und fordert konkrete Konsequenzen seitens der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten.
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) trauert um den CDU-Politiker Christian Schwarz-Schilling und würdigt seinen konsequenten und glaubwürdigen Einsatz für Menschenrechte, ethnische und religiöse Minderheiten sowie politisch Verfolgte. Die Menschenrechtsorganisation hebt besonders seinen außerordentlichen Einsatz für das Ende des Kriegs in Bosnien und Herzegowina und die Opfer des Genozids an der Seite ihres Gründers Tilman Zülch hervor.
Der IStGH hat seinen Sitz in Den Haag. Er ermittelt in seinen Vertragsstaaten oder gegen Täter aus diesen Ländern, wenn deren nationale Justiz gegen mutmaßliche Verbrecher nicht tätig wird. Bild: OSeveno via Wikimedia Commons CC BY-SA 4.0
Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit ahnden – Der Internationale Strafgerichtshof
Zwanzig Jahre nach der Annahme des Römischen Statuts steht der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) mehr denn je zuvor in der Kritik.
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Memorandum: Aleviten in der Türkei ringen um Anerkennung
Bis heute wird das Alevitentum in der Türkei nicht als Glaubensgemeinschaft anerkannt, sondern vom Präsidium für Religionsangelegenheiten (DIYANET) als anatolische Variante des Islam eingestuft. Als nichtsunnitische Gemeinschaft werden die Aleviten deshalb diskriminiert, unterdrückt und verfolgt.