Die Rohingya sind eine überwiegend muslimische Minderheit in Myanmar . Viele von ihnen leben seit Generationen im Bundesstaat Rakhine im Westen des Landes und sind eng mit der Geschichte dieser Region verbunden. Der myanmarische Staat erkennt sie jedoch nicht als eine der offiziellen ethnischen Gruppen des Landes an. Stattdessen werden sie häufig als „Bengali“ bezeichnet und als angeblich irreguläre Migrant*innen aus Bangladesch dargestellt. Indem der Staat ihnen die Zugehörigkeit abspricht, entzieht er ihnen ihre grundlegende Rechte. Die Rohingya zählen deshalb zu den am stärksten verfolgten und größten staatenlosen Gemeinschaften der Welt.
Rakhine ist eine der ärmsten und konfliktreichsten Regionen Myanmars. Dort überlagern sich ethnische, religiöse, soziale und politische Konfliktlinien. Die muslimischen Rohingya unterscheiden sich sprachlich, religiös und kulturell von der buddhistischen Mehrheitsgesellschaft des Landes. Ihre Sprache, Rohingya, gehört zur indoarischen Sprachfamilie und ist eng mit dem Chittagonian-Dialekt im benachbarten Bangladesch verwandt. In Rakhine schränken buddhistisch-nationalistische Bewegungen, staatliche Diskriminierung und militärische Gewalt die Rechte der Rohingya seit Jahrzehnten ein. Die Geschichte der Rohingya ist von wiederkehrenden Massenvertreibungen geprägt: Bereits 1978 vertrieb die Militärjunta rund 200.000 Rohingya nach Bangladesch, 1991/92 wurden erneut rund 250.000 vertrieben. 2012 wurden nach kommunalen Ausschreitungen rund 140.000 Menschen in Lager für Binnenvertriebene gedrängt, aus denen viele bis heute nicht zurückkehren konnten. 2017 erreichte die Gewalt ihren bisherigen Höhepunkt als 700.000 Rohingya vor dem an ihnen begangenen Genozid flohen.
Staatenlosigkeit und strukturelle Diskriminierung
Die Grundlage der Ausgrenzung der Rohingya ist das Staatsangehörigkeitsgesetz von 1982, das ihnen faktisch die Staatsbürgerschaft verweigert. Allerdings wurden sie auch schon vorher systematisch ausgegrenzt. Das Gesetz erkennt 135 ethnische Gruppen an, die Rohingya zählen nicht dazu. Dadurch verlieren sie den Zugang zu grundlegenden Rechten.
Seit Jahrzehnten sind sie massiver Diskriminierung ausgesetzt: Sie besitzen keinen myanmarischen Pass und dürfen weder wählen noch politische Ämter innehaben. Ihre Bewegungsfreiheit wird eingeschränkt. Viele Rohingya haben nur stark begrenzten Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung und Arbeit.
Diese strukturelle Entrechtung schafft die Grundlage für wiederkehrende Gewalt. Rohingya sind nicht nur Opfer einzelner Übergriffe, sondern einer staatlich und gesellschaftlich verankerten Diskriminierung, die ihnen ihre Zugehörigkeit zu Myanmnar abspricht. Sie gelten in ihrem eigenen Herkunftsland als „fremd“ und werden zugleich systematisch daran gehindert, ihre Rechte einzufordern.
Massenvertreibung und Völkermord 2017
Im August 2017 eskalierte die Gewalt gegen die Rohingya massiv. Nach Angriffen einer bewaffneten Rohingya-Gruppe gegen Mitglieder der myanmarischen Sicherheitskräfte begann das Militär groß angelegte “Säuberungsoperationen” unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung im Bundesstaat Rakhine. Dabei kam es zu Massentötungen, sexualisierter Gewalt, Brandstiftungen und der gezielten Zerstörung ganzer Dörfer. Mehr als 700.000 Rohingya flohen innerhalb weniger Monate nach Bangladesch. Der Völkermord an den Rohingya war nicht der Beginn der Verfolgung, sondern der brutalste Ausdruck einer lange gewachsenen Politik der Entrechtung und Ausgrenzung. Internationale Organisationen sprechen von einer der größten und schnellsten Fluchtbewegungen der letzten Jahrzehnte.
Internationale Verfahren
Die Verbrechen an den Rohingya sind Gegenstand mehrerer internationaler Verfahren. Seit 2019 prüft der Internationalen Gerichtshof (IGH) im Fall The Gambia v. Myanmar, ob Myanmar gegen die UN-Völkermordkonvention verstoßen hat. 2020 ordnete das Gericht vorläufige Schutzmaßnahmen an. Ein finales Urteil steht noch aus. Die Gfbv sowie viele weitere Organisationen stufen die Verbrechen an den Rohingya als Genozid ein. Mehrere Staaten, darunter Deutschland, Kanada, Frankreich, die Niederlande und das Vereinigte Königreich, haben sich dem IGH-Verfahren unterstützend angeschlossen.
Parallel ermittelt der Internationale Strafgerichtshof (IStGh) zu Verbrechen im Zusammenhang mit der Vertreibung der Rohingya nach Bangladesch. Im November 2019 eröffnete der IStGH offiziell eine Voruntersuchung. Im November 2024 beantragte Chefankläger Karim Khan einen Haftbefehl gegen Myanmars Militärchef Min Aung Hlaing wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, darunter Deportation und Verfolgung der Rohingya. Der Unabhängige Untersuchungsmechanismus für Myanmar sammelt zudem Beweise für künftige Verfahren. Für die Rohingya bleibt internationale Strafverfolgung zentral für Anerkennung, Schutz und Gerechtigkeit.
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Rohingya in Myanmar heute
Heute leben noch etwa 500.000 bis 600.000 Rohingya in Myanmar, vor allem im nördlichen Rakhine State. Viele von ihnen sind weiterhin in ihrer Bewegungsfreiheit stark eingeschränkt oder leben in Lagern für Binnenvertriebene (IDPs).
Seit dem Militärputsch vom Februar 2021 hat sich die Lage zusätzlich verschärft. Myanmar befindet sich in einem landesweiten bewaffneten Konflikt zwischen der Militärjunta, prodemokratischen Kräften und ethnischen bewaffneten Organisationen.
Auch in Rakhine dauern die Kämpfe an. Dort kämpfen die myanmarische Armee und die Arakan Army um Kontrolle. Die Arakan Army ist eine bewaffnete ethnische Organisation der buddhistischen Rakhine-Bevölkerung, die im Westen Myanmars für mehr Autonomie kämpft. Sie zählt heute zu den wichtigsten Konfliktakteuren im Bundesstaat Rakhine. Gegenüber den Rohingya verfolgt die Arakan Army einen tödlichen Kurs: Sie wirft ihnen Kollaboration mit der Militärjunta vor und hat Rohingya-Zivilist*innen gezielt angegriffen, verschleppt und als menschliche Schutzschilde eingesetzt. 2024 eskalierte die Gewalt in einem Massaker mit über 170 Todesopfern. Berichte dokumentieren zudem Zwangsrekrutierungen von Rohingya-Männern durch beide Konfliktparteien. Im Konflikt zwischen Militärjunta, Arakan Army und weiteren bewaffneten Gruppen geraten die Rohingya zunehmend schutzlos zwischen die Fronten.
Die Europäische Kommission beschreibt die Rohingya-Krise als andauernde humanitäre und menschenrechtliche Krise, die durch Gewalt, Entrechtung und fehlenden Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen geprägt ist.
Exil in Bangladesch ohne Zukunftsperpektive
Die Mehrheit der Rohingya lebt heute im Exil außerhalb Myanmars. Rund eine Million Geflüchtete befinden sich in Bangladesch, vor allem im Distrikt Cox’s Bazar an der Grenze zu Myanmar. Dort entstand einer der größten Flüchtlingskomplexe der Welt. Die Lebensbedingungen in den überfüllten Camps sind extrem schwierig. Bangladesch ist kein Vertragsstaat der Genfer Flüchtlingskonvention und verfügt über kein umfassendes nationales Asylsystem, weswegen grundlegende Schutzmechanismen für Geflüchtete in Bangladesch nicht gelten. Der rechtliche Status der Rohingya bleibt deshalb extrem prekär.
In den Camps in Cox’s Bazar leben viele Familien seit Jahren ohne echte Zukunftsperspektive. Rohingya dürfen in Bangladesch in der Regel nicht regulär arbeiten, ihre Bewegungsfreiheit ist stark eingeschränkt, und der Zugang zu formaler Bildung bleibt begrenzt. Kinder und Jugendliche wachsen daher in einem Zustand dauerhafter Unsicherheit auf. Etwa eine halbe Million Rohingya-Kinder leben in Bangladesch im Exil. Viele von ihnen wurden bereits in den Camps geboren.
Seit 2021 hat Bagladesch zudem rund 35.000 Rohingya auf die Insel Bhasan Char im Distrikt Noakhali umgesiedelt, um die überfüllten Camps in Cox’s Bazar zu entlasten. Allerdings sind sie dort in ihrer Bewegungsfreiheit stark eingeschränkt und leben unter gefängnisähnlichen Bedingungen. Zusätzlich bedrohen Naturkatastrophen wie Überschwemmungen und Zyklone die Insel.
Die Kürzungen internationaler Hilfe verschärfen die humanitäre Lage zusätzlich. Ernährungsunsicherheit, fehlende Bildungsangebote und Lücken in der Gesundheitsversorgung nehmen weiter zu. Solche Einschnitte erhöhen das Risiko von Mangelernährung, Kinderarbeit, Ausbeutung, Menschenhandel und geschlechtsspezifischer Gewalt.
Gefährliche Fluchtrouten und Perspektivlosigkeit
Aus Mangel an Perspektiven versuchen viele Rohingya, Bangladesch auf dem Seeweg zu verlassen. Die Überfahrten über den Golf von Bengalen und die Andamanensee gehören zu den gefährlichsten Fluchtrouten weltweit. Immer wieder kommt es zu Bootsunglücken mit zahlreichen Todesopfern. Diese Entwicklung verdeutlicht die anhaltende Perspektivlosigkeit der Rohingya sowohl in Myanmar als auch im Exil.
Stand: Juni 2026
Autorin: Mirjam Kobold
Redaktion: Sarah Neumeyer







