Die Tadschik*innen sind eine ethnische Gruppe, die mit etwa 8,5 Millionen Menschen das Staatsvolk der zentralasiatischen Republik Tadschikistan bildet. Im benachbarten ((Afghanistan)) leben mit etwa 11 Millionen Angehörigen mehr Tadschik*innen als in Tadschikistan selbst. Sie machen dort etwa 25 bis 30 Prozent der Gesamtbevölkerung aus.
Tadschikische Minderheit in Usbekistan, Russland und China
In Usbekistan sind die Tadschik*innen eine Minderheit und werden verfolgt. Die mindestens zwei Millionen Tadschik*innen in Usbekistan leben überwiegend in den historischen Städten Samarkand und Buchar. Auch in ((Russland)) und ((China)) gibt es kleine tadschikische Minderheiten. Viele sind als Arbeitsmigrant*innen dorthin gezogen. Weltweit wird die Zahl der Tadschik*innen auf maximal 25 Millionen geschätzt.
Wie viele Tadschik*innen in Deutschland leben, ist schwer zu ermitteln. In der Bundesrepublik leben etwa 8.000 Menschen, die aus Tadschikistan stammen (Stand: 2026), sowie einige Tadschik*innen aus Afghanistan.
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Enge Verbindung zur persischen und kurdischen Kultur und Sprache
Die tadschikische Kultur und Sprache sind eng mit denen der Perser*innen und ((Kurd*innen)) verwandt. Die tadschikische Sprache gehört zur iranischen Gruppe der indogermanischen Großfamiliensprache.
Die Republik Tadschikistan gehörte lange Zeit zur Sowjetunion – zuerst als Teilrepublik in Usbekistan von 1924 bis 1929, dann von 1929 bis zum Zerfall der Sowjetunion 1991 als eigenständige Unionsrepublik. Daher wird die tadschikische Sprache in Tadschikistan und Usbekistan im kyrillischen Alphabet geschrieben. In Afghanistan hingegen wird das arabisch-persische Alphabet verwendet.
Menschenrechtslage in Tadschikistan besorgniserregend
Tadschikistan erklärte 1991 seine Unabhängigkeit. Die Menschenrechtslage ist besorgniserregend. Es kommt zu Menschenrechtsverletzungen, Folter und häuslicher Gewalt gegen Frauen. Zudem gibt es keine Meinungs- und Pressefreiheit. Der Staat kontrolliert Religionspraktiken und geht stark gegen radikale islamistische Gruppen vor. Die GfbV fordert Minderheitenschutz, wie die Anerkennung der tadschikischen Sprache in Usbekistan.
Stand: Mai 2026
Autorin: Mirjam Kobold Redaktion: Sarah Neumeyer
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Völkermord verhindern & Menschen schützen: Wir erkennen Risiken frühzeitig, warnen vor Eskalationen und setzen uns entschlossen für den Schutz der Zivilbevölkerung ein. Gewalt beenden, für Gerechtigkeit und Versöhnung.
Menschenrechte für alle durchsetzen: Wir sind solidarisch mit Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen und stärken sie. Wir arbeiten für eine Politik ohne Doppelmoral, die Menschenrechte für alle garantiert. Solidarität und klare Haltung für Menschenrechte weltweit!
Afrîn in Nordsyrien: Acht Jahre unter türkischer Besatzung (18.3.)
Acht Jahre nach der völkerrechtswidrigen Besatzung der syrisch-kurdischen Region Afrîn durch die Türkei am 18. März 2018 unterstützt die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) die Forderung der Bevölkerung nach finanzieller Entschädigung und sicheren Rückkehrmöglichkeiten.
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) lädt Messebesucher und Medienvertreter zur Buchpräsentation „Ostpreußens Wolfskinder – Vergleichende Perspektiven im europäischen Kontext“ auf der Leipziger Buchmesse ein.
Politische Verfolgung indigener Menschenrechtsverteidiger in Russland
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) verurteilt die erneute Verlängerung der Untersuchungshaft für die indigene Menschenrechtsverteidigerin Daria Egereva durch ein Moskauer Gericht scharf. Am 12. März 2026 verlängerte das Basmanny-Gericht in Moskau die Untersuchungshaft auf Antrag der Ermittlungsbehörden um drei Monate.
Einladung zur Informationsveranstaltung in Göttingen (16.03.)
Ein Jahr nach den Massakern an der alawitischen Zivilbevölkerung an der syrischen Mittelmeerküste lädt die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) am Montag, 16. März, zu einer Informationsveranstaltung in Göttingen ein. Der Religionswissenschaftler Prof. Dr. Jens Kreinath und der Nahostreferent der GfbV, Dr. Kamal Sido, werden über die Lage der alawitischen Minderheit in Syrien diskutieren.
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Wir appellierten an die englische Königin, sich als Oberhaupt des Commonwealth für das Recht der australischen First Nations auf Land und Selbstbestimmung auszusprechen