Ein Jahr nach Anerkennung des Genozids im Irak (19.1.)
Am 19. Januar 2023 hat der Deutsche Bundestag den Genozid an der yezidischen Bevölkerung im Nordirak als einen solchen anerkannt. Ein Jahr nach diesem wichtigen Schritt schaut die Gesellschaft für bedrohte Völker besorgt auf die Entwicklungen: Mit der Anerkennung des Genozides hat der Bundestag auch die volatile Sicherheitslage im Nordirak und die Aussichtslosigkeit einer sicheren Rückkehr anerkannt. Trotzdem gab es 2023 wieder mehr Abschiebungen. Dies führt zu Verunsicherung und Re-Traumatisierung für die ganze yezidische Gemeinschaft.
Anlässlich des zehnten Jahrestages der Verhaftung des uigurischen Wirtschaftsprofessors Ilham Tohti am 15. Januar 2014 fordert die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) einen verstärkten Einsatz Deutschlands für seine Freilassung. „Ilham Tohti hat es gewagt, in seinen Schriften und Veranstaltungen die verfehlte Nationalitätenpolitik der chinesischen Regierung in Ostturkestan zu kritisieren.
Am 12.01.1904 lehnten sich die Herero in „Deutsch-Südwestafrika“, dem heutigen Namibia, gegen die deutsche Kolonialherrschaft auf. Die rechtliche Aufarbeitung des darauffolgenden Genozids steckt unterdessen weiter fest. Die sogenannte „Joint Declaration“, in der die Bundesregierung den Völkermord als solchen benannt und Ausgleichszahlungen im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit versprochen hat, ist fast drei Jahre nach ihrem Zustandekommen noch immer nicht in Kraft.
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) unterstützt die von Kurden organisierte Mahnwache unter dem Motto „Türkische Angriffe auf Kurden in Nordsyrien stoppen“ in Brüssel. Dazu möchten wir Sie …
Im Jahr 2023 waren christliche Minderheiten in über 70 Ländern, darunter Nordkorea, China und Iran, erheblichen Einschränkungen ihrer Religionsfreiheit ausgesetzt. Das berichtet die Gesellschaft für bedrohte Völker am heutigen Donnerstag in Göttingen. Millionen Christen weltweit erleben Verfolgung und Diskriminierung, die sich von Schikanen bis hin zu Gewaltakten wie Vertreibungen und Ermordungen erstreckt.
Die Gesellschaft für bedrohte Völker hat Bundesaußenministerin Annalena Baerbock aufgefordert, beim Prüfverfahren der Vereinten Nationen in Genf zur Menschenrechenrechtslage (UPR) in China am 23. Januar 2024 eindeutig gegen die Zerstörung der mongolischen Sprache Stellung zu beziehen
Die Gesellschaft für bedrohte Völker begrüßt die gestern verabschiedete Resolution des EU-Parlaments gegen die gewaltsamen Vertreibungen der Maasai-Gemeinschaften aus Ngorongoro und Loliondo in Tansania. Die Resolution, die von einer überwältigenden Mehrheit unterstützt wurde, sendet die klare Botschaft: Die Menschenrechte der Massai sind nicht verhandelbar.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser plant, zur Fußball-Europameisterschaft 2024 in Deutschland Polizeibeamte aus Teilnehmerländern einzusetzen. Das kann dazu führen, dass die türkische Polizei auf deutschen Straßen patrouilliert. Diese ist aktiv an der gewaltsamen Unterdrückung von Minderheiten in der Türkei beteiligt.
Einladung zur Mahnwache in Frankfurt a.M. (15.12.)
Die Zoologische Gesellschaft Frankfurt ist mitverantwortlich für die Vertreibung zehntausender Maasai aus ihren angestammten Gebieten im Norden Tansanias. Die ZGF muss ihre Verantwortung anerkennen und auf Augenhöhe mit den indigenen Maasai sprechen. Weil die ZGF bisher alle Gesprächsangebote abgelehnt hat, veranstaltet die Gesellschaft für bedrohte Völker gemeinsam mit dem Maasai-Anwalt Joseph Oleshangay eine Mahnwache.