Hinweis zum Sprachgebrauch in älteren Beiträgen
Der folgende ältere Beitrag kann Sprache und Formulierungen enthalten, die heute nicht mehr den Ansprüchen einer diskriminierungsfreien und sensiblen Ausdrucksweise entsprechen. Er wurde im historischen Kontext verfasst und bewusst unverändert gelassen, um unsere jahrzehntelange Menschenrechtsarbeit zu dokumentieren.
In der vergangenen Nacht hat der Menschenrechtsausschuss der UN-Vollversammlung eine Resolution zur Verurteilung von Menschenrechtsverstößen auf der im Februar 2014 von Russland besetzten und später annektierten Krim beschlossen. Für den Text stimmten 73 Länder, 23 votierten dagegen und 76 der insgesamt 193 Mitgliedsstaaten enthielten sich. In der Resolution wird Russland dazu gedrängt, UN-Beobachter auf die Halbinsel Krim zu lassen. (United Nations Official Document)
Nur wenige Tage vorher hatte der Internationale Strafgerichtshof die Lage auf der Krim als „internationalen bewaffneten Konflikt“ zwischen der Ukraine und der Russischen Föderation bezeichnet. Dies geht aus einem vorläufigen Untersuchungsbericht zur „Lage in der Ukraine“ der Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofes in Den Haag, Fatou Bensouda, hervor, der am 14. November veröffentlicht wurde.
Gemäß dem Römischen Statut gilt ein bewaffneter Konflikt als international, wenn ein oder mehrere Staaten einen Teil oder vollständig einen anderen Staates besetzen, unabhängig davon, ob dabei bewaffneter Widerstand geleistet wird.
Auch weist der Bericht darauf hin, dass die Krimtataren auf der Halbinsel unterdrückt werden. Ganz explizit nennt der Bericht dabei „Tötungen und Entführungen“, „Missbrauch“, „Festnahmen“ und „Zwangs-Militärdienst“. Der vollständige Bericht ist hier zu finden: International Criminal Court, Office of the Prosecutor (S. 33)
Header Foto: UN Photo/Eskinder Debebe

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