Myanmar liegt in Südostasien und grenzt an Bangladesch, Indien, China, Laos und Thailand. Das Land ist ethnisch, sprachlich und religiös vielfältig. Neben der mehrheitlich buddhistischen Bamar-Bevölkerung leben zahlreiche ethnische Minderheiten in Myanmar, darunter Shan, Karen, Kachin, Chin, Mon, Rakhine sowie die muslimischen Rohingya. Viele dieser Gemeinschaften leben in Grenzregionen und fordern seit Jahrzehnten stärkere Autonomie, politische Teilhabe und Schutz vor militärischer Gewalt.
Formal ist Myanmar als Union organisiert und in sieben Regionen, sieben Staaten, ein Unionsterritorium sowie selbstverwaltete Gebiete gegliedert. Die sogenannten „States“ tragen häufig die Namen ethnischer Minderheiten, verfügen jedoch über keine wirkliche politische Eigenständigkeit. Die politische Macht ist historisch stark zentralisiert.
Geschichte und politische Lage in Myanmar
Nach der Unabhängigkeit von Großbritannien im Jahr 1948 blieb die Frage nach föderaler Teilhabe ungelöst. Seitdem prägen bewaffnete Konflikte zwischen dem Zentralstaat und ethnischen bewaffneten Organisationen große Teile des Landes. Myanmar gehört damit zu den Ländern mit den am längsten andauernden innerstaatlichen Konflikten weltweit.
Myanmar wurde über Jahrzehnte von Militärregimen beherrscht. Ab 2011 begann eine Phase vorsichtiger politischer Öffnung. Aus den Parlamentswahlen 2015, den ersten freien Wahlen seit 25 Jahren, ging die National League for Democracy unter Führung von Aung San Suu Kyi als stärkste Kraft hervor. Die Friedensnobelpreisträgerin von 1991 wurde faktische Regierungschefin, blieb aber strukturell abhängig von einem Militär, das verfassungsrechtlich ein Viertel der Parlamentssitze sowie die Kontrolle über die Sicherheitskräfte behielt. Als das Militär 2017 den Genozid an den Rohingya verübte, schwieg Suu Kyi. Später verteidigte sie die Operationen vor dem Internationalen Gerichtshof als legitime Antiterrormaßnahmen. Ihr Schweigen wurde international als schwerwiegendes Versagen gewertet.
Völkermord an den Rohingya in Myanmar
Im August 2017 eskalierte die Gewalt gegen die Rohingya in Myanmar massiv. Nach Angriffen einer bewaffneten Rohingya-Gruppe auf Sicherheitsstützpunkte startete das Militär großangelegte „Säuberungsoperationen“ unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung im Bundesstaat Rakhine. Dabei kam es zu Massentötungen, sexualisierter Gewalt, Brandstiftungen und der gezielten Zerstörung ganzer Dörfer. Mehr als 700.000 Rohingya flohen innerhalb weniger Monate nach Bangladesch – eine der größten und schnellsten Fluchtbewegungen der letzten Jahrzehnte. Für die Rohingya war der Völkermord an ihrer Gemeinschaft nicht der Beginn der Verfolgung, sondern der brutalste Ausdruck einer lange gewachsenen Politik der Entrechtung und Ausgrenzung.
Die Verbrechen sind Gegenstand internationaler Verfahren und werden von zahlreichen Organisationen, darunter auch die GfbV, als Genozid bewertet.
Militärputsch von 2021
Am 1. Februar 2021 putschte das Militär gegen die Regierung unter Aung San Suu Kyi, die festgenommen und unter Hausarrest gestellt wurde. Der Putsch beendete den Demokratisierungsprozess und löste landesweite Proteste aus, welche die Militärjunta mit massiver Gewalt niederschlug.
Seitdem gehören politische Repression, willkürliche Verhaftungen, Folter, außergerichtliche Tötungen und die Unterdrückung unabhängiger Medien zum Alltag. Der UN-Untersuchungsmechanismus für Myanmar (IIMM) berichtet 2026, dass Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit immer häufiger und schwerer werden. Begangen werden sie vom Militär, aber auch von bewaffneten Gruppen, wie der Arakan Army im Bundestaat Rakhine.
Scheinwahlen
Im Dezember 2025 und Januar 2026 veranlasste das Militär Scheinwahlen. Die militärnahe Partei USDP gewann haushoch. Am 3. April 2026 wählte das Parlament Min Aung Hlaing zum Präsidenten, den Putschführer, gegen den der IStGH-Chefankläger wegen Verbrechen an den Rohingya einen Haftbefehl beantragt hat. Die Wahlen haben die Militärherrschaft nicht beendet, sondern ihr eine zivile Fassade gegeben.
Krieg gegen die eigene Bevölkerung
Seit 2021 hat sich der Konflikt auf große Teile Myanmars ausgeweitet. Die Militärjunta kämpft gegen prodemokratische Widerstandsgruppen sowie ethnische bewaffnete Organisationen. Dabei setzt sie Luftangriffe, Artillerie und großflächige Brandstiftungen gegen Dörfer und zivile Infrastruktur (Taktik der “verbrannten Erde”) ein. Krankenhäuser, Schulen, religiöse Einrichtungen und Wohngebiete werden immer wieder getroffen. Die Hauptleidtragenden sind Zivilist*innen.
Der UN-Sonderberichterstatter für Myanmar forderte 2026 stärkere internationale Maßnahmen, um die Fähigkeit des Militärs zu Angriffen auf die Bevölkerung einzuschränken und Verantwortliche für schwere Menschenrechtsverletzungen zur Rechenschaft zu ziehen.
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Ethnische Minderheiten in Myanmar
Für ethnische Minderheiten ist die Militärherrschaft nicht nur autoritäre Repression, sondern auch die Fortsetzung des zentralistischen Staatsmodells, das ihre politischen Rechte, Sprachen, Ressourcen und Lebensräume seit Jahrzehnten kontrolliert. In Grenzregionen wie Kachin, Chin, Karen, Shan und Rakhine sind Minderheiten besonders stark von Krieg, Vertreibung und systematischen Blockaden von humanitären Hilfsgütern betroffen.
Die demokratische Krise, der Bürgerkrieg und die Frage nach Minderheitenrechten sind deshalb eng miteinander verbunden. Betroffene fordern nicht nur eine Rückkehr zur zivilen Regierung, sondern eine grundlegende politische Neuordnung, die föderale Rechte und Schutz für ethnische Minderheiten garantiert.
Rakhine, Arakan Army und die Rohingya
Der Staat Rakhine im Westen Myanmars ist ein besonders konfliktbeladener Raum. Er ist die Heimat der Rohingya, die dort 2017 Opfer des Völkermordes durch das myanmarische Militär wurden. Heute kämpft dort die Arakan Army, eine ethnische bewaffnete Organisation der überwiegend buddhistischen Rakhine-Bevölkerung, gegen die Militärjunta und fordert mehr Autonomie. In den vergangenen Jahren hat sie in Teilen Rakhines erheblich an Einfluss gewonnen.
Für die Rohingya verschärft diese Entwicklung die Lage zusätzlich. Die muslimische Minderheit wird vom Staat nicht als ethnische Gruppe anerkannt und ist seit Jahrzehnten systematischer Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt. Im aktuellen Konflikt geraten die verbleibenden Rohingya erneut zwischen Militärjunta, Arakan Army und weitere bewaffnete Akteure.
Humanitäre Krise und Vertreibung
Myanmar befindet sich 2026 in einer der schwersten humanitären Krisen der Welt. Nach Angaben der Vereinten Nationen benötigen mehr als 16 Millionen Menschen humanitäre Hilfe; über vier Millionen Menschen sind innerhalb des Landes vertrieben, viele von ihnen mehrfach.
Der Konflikt wird zusätzlich durch Naturkatastrophen, wirtschaftlichen Zusammenbruch und Einschränkungen humanitärer Hilfe verschärft. In mehreren Regionen nehmen Ernährungsunsicherheit und Mangelernährung deutlich zu. Humanitäre Organisationen berichten zudem, dass die Junta Hilfslieferungen blockiert oder politisch instrumentalisiert.
Internationale Rechenschaft und Genozidverfahren
Die Verbrechen an den Rohingya in Myanmar sind Gegenstand internationaler Verfahren und Untersuchungen. Besonders wichtig ist das Verfahren The Gambia v. Myanmar vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH), in dem Myanmar Verstöße gegen die Genozidkonvention vorgeworfen werden. Deutschland und weitere Staaten haben sich dem Verfahren unterstützend angeschlossen.
Parallel ermittelt der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) zu Verbrechen im Zusammenhang mit der Vertreibung der Rohingya nach Bangladesch. Der Unabhängige Untersuchungsmechanismus für Myanmar sammelt zudem Beweise für zukünftige Strafverfahren. Die bisherige Straflosigkeit bleibt aber eines der zentralen Probleme. Die Militärführung setzt ihre Gewalt gegen die Zivilgesellschaft und Minderheiten fort, während internationale Durchsetzungsmöglichkeiten begrenzt bleiben.
Stand: September 2026
Autorin: Mirjam Kobold
Redaktion: Sarah Neumeyer










