Algerien ist das größte Land Afrikas. Mit fast 2,4 Millionen Quadratkilometern ist es mehr als sechsmal so groß wie Deutschland. Rund 80 Prozent der Landfläche sind Wüstengebiet der Sahara und nur dünn besiedelt. In Algerien leben etwa 47 Millionen Menschen (Stand 2025).
Algerien: Minderheit der indigenen Amazigh
Die meisten Algerier*innen sollen von den ((Amazigh)), der indigenen Bevölkerung Nordafrikas, abstammen. 70 Prozent der Bevölkerung bezeichnen sich allerdings als Araber*innen. Die restlichen 30 Prozent gehören offiziell verschiedenen Amazigh-Gemeinschaften an.
Die Staatsreligion ist der sunnitische Islam, zu dem sich zwischen 98 und 99 Prozent der Bevölkerung bekennen. Es gibt jedoch sowohl eine kleine christliche als auch eine jüdische Minderheit. In Deutschland leben etwa 25.000 Menschen mit algerischer Staatsbürgerschaft (Stand 2023).
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Die Menschenrechtslage in Algerien ist trotz einiger Gesetzesänderungen, wie beispielsweise dem Verbot der Zwangsheirat im Jahr 2005 und der offiziellen Anerkennung der Amazigh-Sprache Tamazight im Jahr 2016, schlecht. Eine Einhaltung internationaler Mindeststandards für Menschen- und Minderheitenrechte ist nicht gegeben. Das algerische Familienrecht diskriminiert Frauen weiterhin systematisch, beispielsweise bei einer Erbschaft oder Scheidung. Minderheiten wie die indigenen Amazigh werden kriminalisiert. Seit 2019 ist das Zeigen der Amazigh-Flagge bei öffentlichen Protesten verboten.
Das Recht auf Versammlungsfreiheit wird immer wieder stark eingeschränkt. Zum Beispiel durch das Verbot von Symbolen der Demokratisierungsbewegung. Auch die Religionsfreiheit und das Recht auf Vereinigungsfreiheit werden immer wieder eingeschränkt. Gegen oppositionelle und zivilgesellschaftliche Gruppen wird hart vorgegangen, Kirchen werden geschlossen. Auch der Umgang mit politischen Gefangenen ist besorgniserregend. 2019 starb der bekannte Menschenrechtler Dr. Kamel Eddine Fekhar nach einem Hungerstreik in Haft.
Die GfbV macht immer wieder auf die Missstände in Algerien aufmerksam und setzt sich für die Rechte der verschiedenen Amazigh-Gemeinschaften ein.
Stand: März 2026
Autor: Dr. Kamal Sido Redaktion: Sarah Neumeyer
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Pressekonferenz mit Vertretern der sudanesischen Zivilgesellschaft (15.4.)
Zum dritten Jahrestag des Kriegsausbruchs im Sudan und im Vorfeld der internationalen Sudan-Konferenz in Berlin laden sudanesische zivilgesellschaftliche Organisationen zu einer Pressekonferenz ein, auf der sie Forderungen an Entscheidungsträger der Europäischen Union, nationale Regierungen und andere Teilnehmer der Sudan-Konferenz präsentieren. Die Veranstaltung wird vom Center for Environmental and Social Studies (CESS Sudan), weiteren sudanesischen zivilgesellschaftlichen Organisationen und der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) ausgerichtet.
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Die Gesellschaft für bedrohte Völker bewertet den heutigen Besuch von Donald Trump Jr. in der Republika Srpska in Bosnien und Herzegowina als politisch hochproblematisches Signal und fordert konkrete Konsequenzen seitens der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten.
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) trauert um den CDU-Politiker Christian Schwarz-Schilling und würdigt seinen konsequenten und glaubwürdigen Einsatz für Menschenrechte, ethnische und religiöse Minderheiten sowie politisch Verfolgte. Die Menschenrechtsorganisation hebt besonders seinen außerordentlichen Einsatz für das Ende des Kriegs in Bosnien und Herzegowina und die Opfer des Genozids an der Seite ihres Gründers Tilman Zülch hervor.
Der IStGH hat seinen Sitz in Den Haag. Er ermittelt in seinen Vertragsstaaten oder gegen Täter aus diesen Ländern, wenn deren nationale Justiz gegen mutmaßliche Verbrecher nicht tätig wird. Bild: OSeveno via Wikimedia Commons CC BY-SA 4.0
Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit ahnden – Der Internationale Strafgerichtshof
Zwanzig Jahre nach der Annahme des Römischen Statuts steht der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) mehr denn je zuvor in der Kritik.
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Nordsyrien: Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg der Türkei gegen Afrin
Am 20. Januar 2018 leitete die türkische Armee die „Operation Olivenzweig“ gegen die syrisch-kurdische Region Afrin ein. Dieser Angriff in dem seit 2011 laufenden Bürgerkrieg bedeutete neues Leid, besonders für die Zivilbevölkerung.
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Memorandum: Aleviten in der Türkei ringen um Anerkennung
Bis heute wird das Alevitentum in der Türkei nicht als Glaubensgemeinschaft anerkannt, sondern vom Präsidium für Religionsangelegenheiten (DIYANET) als anatolische Variante des Islam eingestuft. Als nichtsunnitische Gemeinschaft werden die Aleviten deshalb diskriminiert, unterdrückt und verfolgt.