Christ*innen sind in vielen Ländern im Nahen Osten eine religiöse Minderheit. Als solche werden sie marginalisiert, stigmatisiert und verfolgt. Seit den politischen Umstürzen des „Arabischen Frühlings“ Anfang der 2010er Jahre hat sich ihre Lage stark verschlechtert. Radikale Islamisten gewinnen immer stärker an Einfluss, wodurch die Bedrohung für Nicht-Muslim*innen steigt. Extremistische Gruppierungen, die sich ein Leben ohne Christ*innen in ihrem Land vorstellen, verüben regelmäßig Angriffe. Viele Christ*innen fliehen oder verheimlichen ihren Glauben.
Obwohl das Recht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit international als grundlegendes Menschenrecht anerkannt ist, wird es in der Praxis in vielen Ländern verletzt. Besonders gefährdet sind Christ*innen, die vom Islam zum Christentum konvertiert sind. Vor allem in der MENA-Region, in Pakistan, ((Syrien)) oder der ((Türkei)) werden sie massiv verfolgt – nicht nur seitens staatlicher Strukturen, sondern auch von ihren eigenen Familien und Nachbarn.
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Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) setzt sich seit 1969 weltweit für verfolgte Christ*innen und andere Religionsgemeinschaften ein. Wir fordern vollständige Glaubensfreiheit. Jeder muss seinen Glauben wechseln können. Ein Schwerpunkt unserer Arbeit ist die Kritik an der Anwendung der Blasphemiegesetze. Diese werden häufig gegen Christ*innen, Ahmadiyya-Muslim*innen und ((Bahá’í)) eingesetzt. Häufig wird den Betroffenen Apostasie (Abfall vom Glauben) vorgeworfen.
Stand: März 2026
Autor: Dr. Kamal Sido Redaktion: Sarah Neumeyer
Wofür wir uns einsetzen
Minderheiten & Indigene Völker stärken: Wir setzen uns weltweit für bedrohte Gemeinschaften ein – für Selbstbestimmung, Schutz und Teilhabe.
Menschenrechtsverletzungen sichtbar machen: Wir dokumentieren Unrecht, benennen es klar und bringen es in Öffentlichkeit, Politik und Medien. Sichtbarkeit schafft Schutz.
Völkermord verhindern & Menschen schützen: Wir erkennen Risiken frühzeitig, warnen vor Eskalationen und setzen uns entschlossen für den Schutz der Zivilbevölkerung ein. Gewalt beenden, für Gerechtigkeit und Versöhnung.
Menschenrechte für alle durchsetzen: Wir sind solidarisch mit Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen und stärken sie. Wir arbeiten für eine Politik ohne Doppelmoral, die Menschenrechte für alle garantiert. Solidarität und klare Haltung für Menschenrechte weltweit!
Sieben Jahre nach dem türkischen Angriff auf Nordsyrien: Vertriebene Kurden können weiterhin nicht in ihre Heimat zurückkehren
Trotz entgegengesetzter Versprechen des islamistischen Regimes in Syrien können vertriebene Kurden weiterhin nicht in ihre Heimatregion Serêkaniyê (Ras al-Ain) zurückkehren, weil ihre Sicherheit und ihre Eigentumsrechte nicht gewährleistet sind, kritisiert die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV). Am 9. Oktober 2019 hatte die Türkei die kurdische Region Serêkaniyê angegriffen und eingenommen. Die türkischen Truppen und verbündete islamistische Milizen vertrieben Hunderttausende Menschen.
117,3 Millionen Menschen waren im Juni 2025 laut UNHCR Mid-Year Trends Report auf der Flucht – im Vergleich zu gerade einmal 15 bis 20 Millionen zum Ende des Kalten Krieges Anfang der 1990er Jahre. Verantwortlich für diesen sechsfachen Anstieg sind vor allem sich verstetigende Konflikte und der Klimawandel.
Wahlen in Bosnien und Herzegowina: GfbV warnt vor weiterer ethnonationaler Polarisierung
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) sieht im Ausgang der Wahlen in Bosnien und Herzegowina ein besorgniserregendes Signal für die politische Entwicklung des Landes. Obwohl Milorad Dodik aufgrund seiner rechtskräftigen Verurteilung selbst nicht mehr für ein öffentliches Amt kandidieren durfte, dominierte er den Wahlkampf in der Republika Srpska. Seine Partei SNSD liegt nach den vorläufigen Ergebnissen erneut deutlich vorne. Auch die SNSD-Kandidaten für das Staatspräsidium und das Präsidentenamt der Republika Srpska führen deutlich.
Gezielte Angriffe auf Minderheiten in Syrien: Anschlag auf Alawiten muss aufgeklärt werden
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) verurteilt den jüngsten Anschlag auf Angehörige der alawitischen Minderheit in Syrien und fordert eine internationale Untersuchung der Gewalttat.
Am Mittwochabend (30. September), wurden sieben Angehörige der alawitischen Minderheit in Zentral-Syrien, nordwestlich der Stadt Homs, erschossen. Vier weitere Personen wurden schwer verletzt.
Völkermord an den Rohingya vor dem höchsten Gericht der Welt: Was das IGH-Urteil bedeutet – und was Deutschland damit zu tun hat
In den kommenden Wochen wird der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag ein Urteil fällen, das in die Geschichtsbücher des Völkerrechts eingehen könnte. Im Mittelpunkt stehen die Rohingya, eine muslimische Minderheit aus Myanmar, und die Frage, ob Myanmar für Völkermord an der Gemeinschaft verantwortlich gemacht werden kann.