Frauen und Mädchen werden besonders häufig Opfer sexualisierter und geschlechtsbasierter Gewalt. In Kriegen, Konflikten und Völkermorden setzen Täter sexualisierte Gewalt gezielt ein, um Menschen zu demütigen, zu terrorisieren oder zu vernichten. Die Folgen sind weitreichend und hinterlassen tiefe Spuren bei den Betroffenen, ihren Familien und ganzen Gemeinschaften. Deshalb setzt sich die GfbV für Schutz, Aufarbeitung und Gerechtigkeit ein.
Sexualisierte Gewalt – auch als gender-based violence (geschlechterbasierte Gewalt) bezeichnet – umfasst alle gewaltvollen Handlungen gegen Menschen aufgrund ihres Geschlechts oder ihrer geschlechtlichen Identität, die körperliche, sexuelle oder psychische Schäden verursachen.
Das internationale Völkerrecht definiert sexualisierte Gewalt heute explizit als Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) listet folgende Formen auf:
- Vergewaltigung
- Sexuelle Sklaverei
- Zwangsprostitution
- Erzwungene Schwangerschaft
- Zwangssterilisation
- Andere Formen sexueller Gewalt vergleichbarer Schwere
Sexualisierte Gewalt und Vergewaltigung als Kriegswaffe
Wird Vergewaltigung auf Befehl und im Rahmen eines geplanten Vorgehens zur Schwächung oder Zerstörung einer Zielgemeinschaft verübt, wird sie zur Kriegswaffe. Berichte der Vereinten Nationen beschreiben, wie sexualisierte Gewalt weltweit – von Haiti über Bosnien und Herzegowina bis Ruanda und Osttimor – zur Durchsetzung politischer und militärischer Ziele eingesetzt wurde. Auch Männer und Jungen werden Opfer; männliche Vergewaltigung ist jedoch stark untererfasst.
Besonders deutlich wurde der systematische Einsatz sexualisierter Gewalt während der Kriege im ehemaligen Jugoslawien. Zwischen 1992 und 1995 wurden in Bosnien und Herzegowina schätzungsweise 20.000 bis 50.000 Frauen und Mädchen Opfer von Kriegsvergewaltigungen – ein vorsätzlich geplanter Angriff auf Identität, körperliche und seelische Unversehrtheit sowie Selbstwertgefühl. Viele Überlebende kämpfen bis heute mit schweren körperlichen, psychischen und sozialen Folgen. Die Zahl der aus den Vergewaltigungen entstandenen Kinder konnte bis heute nicht ermittelt werden.
Während des Völkermords an den Tutsi in Ruanda wurden 250.000 bis 500.000 Frauen und Mädchen Opfer sexualisierter Gewalt. Aus den Vergewaltigungen gingen Tausende Kindern hervor.
Auch in anderen Konflikten setzen Täter sexualisierte Gewalt gezielt ein. Der „Islamische Staat“ entführte in Sinjar im Nordirak 2014 etwa 7.000 Frauen und Mädchen. 2.000 von ihnen gelten bis heute als vermisst. Die Entführung und sexuelle Versklavung von Yezidinnen sind ein systematischer Teil der Völkermordverbrechen an der Gemeinschaft.
In der Demokratischen Republik Kongo begingen alle Konfliktparteien systematische und weitverbreitete Akte sexualisierter Gewalt, darunter Gruppenvergewaltigungen und sexuelle Versklavung.
In der Ukraine setzt die russische Armee seit Februar 2022 sexualisierte Gewalt systematisch als militärische Taktik ein. Russische Soldaten wenden Vergewaltigung, sexuelle Folter und erzwungene Nacktheit selbst gegen Kinder an.
Im Sudan sind Millionen Frauen und Kinder seit 2023 der Gefahr sexualisierter Gewalt ausgesetzt. Menschenrechtsorganisationen und die UN-Fact-Finding-Mission haben systematische Vergewaltigung, Versklavung von Frauen, Zwangsprostitution und Massenvergewaltigung dokumentiert.
Anerkennung als Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Bestandteil eines Genozids
Das internationale Völkerrecht verbietet sexualisierte Gewalt in bewaffneten Konflikten ausdrücklich. Die Genfer Konventionen und ihre Zusatzprotokolle erkennen Vergewaltigung und andere Formen sexualisierter Gewalt als Kriegsverbrechen an. Das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs definiert sie zusätzlich als Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Der systematische Einsatz von Vergewaltigungen zur Durchsetzung von Kriegszielen und Völkermord in Bosnien und Herzegowina und Ruanda führte in den 1990er-Jahren zu wichtigen Fortschritten im internationalen Völkerrecht. Internationale Gerichte stellten klar, dass Vergewaltigung und sexualisierte Gewalt strafrechtlich als Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Folter und – unter bestimmten Umständen – als Völkermord verfolgt werden können.
Einen zentralen Rahmen schufen die Urteile der Internationalen Strafgerichtshöfe für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) und für Ruanda (ICTR) sowie das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH). Das Furundžija-Urteil des ICTY (1998) stellte fest, dass Vergewaltigung ein Kriegsverbrechen ist. Das ICTR-Urteil im Fall Akayesu (1998) erkannte systematische Vergewaltigungen als Völkermord an.
Trotz dieser rechtlichen Fortschritte bleibt die Strafverfolgung schwierig. Ermittlungen und Verfahren dauern oft viele Jahre. Zahlreiche Täter werden nie zur Verantwortung gezogen. Die weit verbreitete Straflosigkeit trägt dazu bei, dass sexualisierte Gewalt weiterhin in Kriegen und Konflikten eingesetzt wird.
Helfen Sie mit, Aktivist*innen zu schützen!
Das gelingt nur durch konsequentes Engagement. Mit Ihrer Spende ermöglichen Sie langfristigen Schutz für gefährdete Menschenrechtsverteidiger*innen. Tragen Sie bei, um:
- Aktivist*innen vor Gewalt und Einschüchterung zu schützen
- Menschenrechtsverletzungen öffentlich zu machen
- Gemeinschaften zu stärken, die unter Druck stehen
Schutz, Gerechtigkeit und Unterstützung für Überlebende
Die Vereinten Nationen fordern Staaten und Konfliktparteien auf, sexualisierte Gewalt zu verhindern, Täter strafrechtlich zu verfolgen und Überlebende umfassend zu unterstützen. Dazu gehören medizinische Versorgung, psychologische Betreuung, rechtliche Unterstützung und langfristige Hilfsangebote.
Schutz, Gerechtigkeit und Unterstützung sind eine Voraussetzung für internationalen Frieden und internationale Sicherheit. Auch der UN-Sicherheitsrat erkennt das an: Er verabschiedete im Jahr 2008 die Resolution 1820, in der sexualisierte Gewalt in bewaffneten Konflikten und ihre Folgen als Bedrohung für Frieden und Sicherheit bezeichnet werden.
Beendigung sexualisierter Gewalt
Der Einsatz von Vergewaltigung als Kriegswaffe ist tief in sozialen Strukturen verwurzelt, die durch patriarchale Normen und Gewalt legitimiert werden. Die nachhaltige Bekämpfung von sexualisierter Gewalt und Vergewaltigung als Kriegswaffe erfordert einen multidimensionalen Ansatz, der über die strafrechtliche Verfolgung einzelner Täter hinausgeht.
- Gerechtigkeit für Opfer sexualisierter Gewalt,
- Konsequente Untersuchung und Verfolgung sexualisierter Verbrechen,
- wirksame, langfristige Unterstützung bei Traumabewältigung und sozialer Reintegration für Überlebende
- Wiederaufbau traumatisierter Gemeinschaften,
- Unterstützung nationaler Übergangsjustizmechanismen,
- Bildungs- und Informationskampagnen zur Gleichstellung,
- mediale Sensibilisierung für Geschlechterrollen,
- Kultur des kritischen Bewusstseins und der Nulltoleranz gegenüber Gewalt,
- Förderung von Geschlechtergerechtigkeit,
- Überlebende müssen den Übergang von der Opferrolle zur Selbstbestimmung anführen.
Sexualisierte Kriegsgewalt wird inzwischen als menschenrechtliches und sicherheitspolitisches Problem anerkannt. Die UN-Agenda „Frauen, Frieden und Sicherheit“ zielt darauf ab, Überlebende zu unterstützen, Verbrechen zu verfolgen und Täter zur Rechenschaft zu ziehen.
Einsatz der GfbV gegen Gewalt gegen Frauen
In der Menschenrechtsarbeit der GfbV spielt intersektionale Gewalt eine große Rolle. Wir setzen uns besonders für ethnische, religiöse, kulturelle und sprachliche Minderheiten sowie Indigene Völker ein. Frauen und Mädchen aus diesen Gemeinschaften sind häufig mehrfach gefährdet: Sie werden sowohl aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer Minderheit als auch aufgrund ihres Geschlechts verfolgt.
Die sexualisierte Gewalt gegen Yezidinnen zeigt besonders deutlich, wie sich verschiedene Formen von Diskriminierung und Gewalt überschneiden können. Der IS verfolgt Yezidinnen sowohl aufgrund ihrer Zugehörigkeit zur yezidischen Gemeinschaft als auch aufgrund ihrer Geschlechtszugehörigkeit.
Die GfbV setzt sich seit vielen Jahrzehnten für den Schutz von Frauen und Mädchen, die Unterstützung von Überlebenden sowie die strafrechtliche Verfolgung der Täter ein. Gleichzeitig stärken wir Menschenrechtsverteidigerinnen, Aktivistinnen und Frauenorganisationen, die sich gegen strukturelle Gewalt und Diskriminierung einsetzen.
Stand: Juli 2026
Autorin: Sarah Reinke
Redaktion: Sarah Neumeyer
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