Die Kurd*innen sind eines der größten Völker ohne eigenen Staat. Weltweit gibt es etwa 40 bis 50 Millionen Kurd*innen. Sie zählen zu den indogermanischen Völkern des Nahen Ostens.
Etwa 20 Millionen Kurd*innen leben in der ((Türkei)), was 18 bis 25 Prozent der Bevölkerung entspricht. Im ((Iran)) sind es etwa 12 Millionen (10 bis 15 Prozent), im ((Irak)) etwa 8 Millionen (15 bis 20 Prozent) und in ((Syrien)) etwa 3 Millionen (10 bis 15 Prozent). In Deutschland lebt die größte kurdische Gemeinde außerhalb des Nahen Ostens mit schätzungsweise 1 bis 1,5 Millionen Menschen.
Nach dem Ersten Weltkrieg wurde ihr traditionelles Siedlungsgebiet Kurdistan zwischen den neu entstandenen Staaten aufgeteilt. Dadurch lebt die kurdische Bevölkerung bis heute auf mehrere Länder verteilt. Kurdistan erstreckt sich über die Türkei, den Iran, den Irak und Syrien. Kleinere kurdische Gemeinschaften leben zudem in den Staaten der ehemaligen Sowjetunion sowie in einer großen Diaspora in Europa und anderen Regionen der Welt.
Sprache und Religion der Kurd*innen
Die Kurd*innen sprechen verschiedene kurdische Dialekte und Sprachen, die zum iranischen Zweig der indogermanischen Sprachfamilie gehören. Eine einheitliche Standardsprache gibt es nicht. Die Mehrheit der Kurd*innen ist sunnitisch, doch es existieren auch Gemeinschaften anderer Glaubensrichtungen: Dazu zählen schiitische, alevitische, yezidische, christliche, jüdische und zoroastrische Gemeinschaften. Viele kurdische Gemeinschaften lebten historisch in schwer zugänglichen Gebirgsregionen, was ihnen lange Zeit eine gewisse Autonomie sicherte. Erst im 19. und 20. Jahrhundert gerieten diese Gebiete zunehmend unter die Kontrolle zentraler Staaten.
Der Kampf der Kurd*innen für Autonomie und Selbstverwaltung
Bis heute stehen die Kurd*innen vor erheblichen politischen Herausforderungen. Ohne eigenen Staat leben sie unter fremder Herrschaft und erfahren oft Verfolgung und Diskriminierung. Besonders in der Türkei wurden kurdische Identität, Sprache und Kultur zeitweise geleugnet, brutal unterdrückt und sollten ausgelöscht werden. Diese vollständige Leugnungspolitik wurde bis in die 1990er Jahre praktiziert und wurde erst unter dem Druck des kurdischen Widerstands teilweise zurückgenommen. Immer wieder bilden sich politische Bewegungen, die größere Autonomie oder einen eigenen kurdischen Staat fordern.
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Weitreichende Autonomie in Irakisch-Kurdistan im Nordirak
Die bislang weitreichendste Form kurdischer Selbstverwaltung entstand in Irakisch-Kurdistan im Nordirak (auch Südkurdistan genannt). Nach dem Zweiten Golfkrieg im Jahr 1991 entwickelte sich dort schrittweise eine autonome kurdische Region. Nach massiver Verfolgung, Völkermorden an den Kurd*innen wie den “Anfal-Operationen” (1986–1989) und dem Einsatz von Giftgas gegen Kurd*innen in der Stadt Halabja im März 1988 durch die Zentralregierung in Bagdad gelang es den Kurden innerhalb des irakischen Staates, einen föderalen Teilstaat mit weitreichendem Autonomiestatus zu bilden.
Die Autonome Region Kurdistan im Irak (Kurdistan Region Iraq, KRI) ist seit 2003 offiziell anerkannt. Sie verfügt über ein eigenes Parlament, eine eigene Regierung sowie eigene Sicherheitskräfte. Allerdings bestehen weiterhin Konflikte mit der Zentralregierung, insbesondere über kurdische Gebiete wie Kirkuk, die sich noch unter irakischer Kontrolle befinden.
Türkische Besatzung autonomer kurdischer Gebiete in Rojava in Nordsyrien
In Syrien sind kurdische Gebiete seit Beginn der syrischen Revolte im Jahr 2011 von militärischen Auseinandersetzungen betroffen. In ihren Siedlungsgebieten in Nordsyrien in Afrîn, Kobanê und Jazeera (Cizîrê) riefen die Kurd*innen einseitig Autonomie aus. Die Kurden bezeichnen ihre Heimat in Nordsyrien als „Rojava“ (Westkurdistan).
In den autonomen Gebieten sind Kurdisch und Aramäisch neben Arabisch Amtssprachen. Zum ersten Mal in der Geschichte Syriens eröffneten kurdische Schulen und eine kurdische Universität. Die vollständige Gleichberechtigung von Mann und Frau, Glaubensfreiheit sowie das Recht, den Glauben zu wechseln, wurden eingeführt. Das führte dazu, dass eine neue kleine kurdisch-christliche Kirche entstand.
All das war der Türkei und dem Assad-Regime ein Dorn im Auge. Mit Duldung Assads, Russlands und der USA besetzte die Türkei völkerrechtswidrig die kurdischen Regionen Afrîn im Jahr 2018 und Serêkaniyê (Ras al-Ain) 2019. Tausende Kurd*innen wurden getötet und verletzt, Hunderttausende vertrieben.
Nach dem Sturz Assads im Dezember 2024 übernahm die islamistische HTS-Miliz unter Ahmed al-Scharaa (islamistischer Kampfname: Mohammed al-Golani) die Kontrolle. Das neue Regime griff die Kurd*innen im Norden Syriens mit dem Ziel an, alle Formen der Autonomie zu zerschlagen. Viele Errungenschaften, wie Gleichberechtigung und Glaubensfreiheit, wurden rückgängig gemacht. Die anhaltenden Angriffe des Regimes auf kurdische Regionen in Syrien führen zu Vertreibungen, zerstörter Infrastruktur und schweren humanitären Krisen in den betroffenen Gebieten. Kurdische Städte sind wiederholt von Strom-, Wasser- und Medikamentenmangel betroffen. Zahlreiche Menschen werden zur Flucht aus ihrer Heimat gezwungen.
Kurd*innen in der Türkei
In der Türkei leben die Kurd*innen vor allem im Osten des Landes. Die Region wird von ihnen als Nordkurdistan bezeichnet. Seit Jahrzehnten gibt es Spannungen zwischen kurdischen Bewegungen und dem türkischen Staat. Kurd*innen sind seit der Gründung der Republik Türkei genozidalen Angriffen ausgesetzt. Tausende kurdische Dörfer wurden verbrannt oder zerstört und Millionen Kurd*innen wurden vertrieben. Die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) wird von der Türkei, ihren NATO-Verbündeten sowie von islamischen Ländern als Terrororganisation eingestuft. Trotz wiederholter einseitiger Friedensinitiativen der PKK bis hin zu ihrer Auflösung und Waffenniederlegung ist das Ziel des türkischen Staates die vollständige Assimilierung (Turkisierung) der Kurd*innen als eigenständige Ethnie. Viele Kurd*innen leisten friedlichen Widerstand gegen diese Verfolgung. Sie werden zu Tausenden verhaftet und für Jahrzehnte ins Gefängnis gesteckt. Kurdische Medien und demokratische Parteien werden verboten.
Verfolgung der Kurd*innen im Iran
Auch im Iran leben mehrere Millionen Kurd*innen, vor allem in den nordwestlichen Provinzen des Landes. Diese Region wird von Kurd*innen als Ost-Kurdistan bezeichnet. Sie werden dort nicht als eigenständiges Volk anerkannt. Kurdische politische Parteien sind verboten. Immer wieder kommt es zu Spannungen zwischen kurdischen Aktivist*innen und staatlichen Sicherheitskräften. Politische Bewegungen, die sich für mehr kulturelle Rechte oder Autonomie einsetzen, werden von der Regierung unterdrückt. Politisch aktive Kurd*innen werden hingerichtet und sogar im Exil ermordet.
GfbV setzt sich für Schutz der Kurd*innen ein
Die Gesellschaft für bedrohte Völker setzt sich seit ihrer Gründung für die Rechte der Kurd*innen ein. Bereits seit den 1960er Jahren macht sie auf Menschenrechtsverletzungen an der kurdischen Bevölkerung aufmerksam und dokumentiert Übergriffe sowie politische Repression.
Die GfbV fordert:
- Das Ende der Hinrichtungen und der politischen Verfolgung der Kurd*innen im Iran sowie eine autonome föderale Lösung innerhalb eines demokratischen Iran.
- Besseren Schutz der kurdischen Bevölkerung in Konfliktregionen.
- Die Achtung der kulturellen und politischen Rechte der Kurd*innen
- Internationale Bemühungen zur friedlichen Lösung der Konflikte in den kurdischen Siedlungsgebieten.
- Eine Teilautonomie für die kurdischen Gebiete in Syrien sowie die Anerkennung der kurdischen Sprache als Amtssprache.
Stand: März 2026
Autor: Dr. Kamal Sido
Redaktion: Sarah Neumeyer






