Im Libanon leben rund 6 Millionen Menschen. Fast die gesamte Bevölkerung gehört zur arabischen Mehrheitsbevölkerung. Daneben existiert eine armenische Minderheit, die etwa vier Prozent der Bevölkerung ausmacht, sowie weitere kleinere Minderheiten. Zudem halten sich im Land circa 1,5 Millionen syrische Geflüchtete und 210.000 bis 450.000 palästinensische Geflüchtete auf (Stand: 2025).
Eine einzelne dominierende Religionsgemeinschaft existiert nicht: Die sunnitischen Muslim*innen stellen mit etwa 30 Prozent die größte Gruppe. Weitere bedeutende Religionsgemeinschaften sind schiitische Muslim*innen, maronitische Christ*innen, Drus*innen und griechisch-orthodoxe Christ*innen.
Der Libanon ist eine parlamentarische Republik mit einem konfessionellen politischen System. Die wichtigsten Staatsämter sind nach religiöser Zugehörigkeit verteilt und die politische Macht wird zwischen den großen Religionsgemeinschaften geteilt. Das Land leidet seit Jahren unter politischer Instabilität, einer wirtschaftlichen Krise sowie Korruption und Vetternwirtschaft, was staatliche Institutionen erheblich schwächt.
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Die wirtschaftliche und politische Krise hat zu einer starken Verarmung großer Teile der Bevölkerung geführt. Kinderarbeit ist im Libanon nach wie vor weit verbreitet. Gleichzeitig hat das Land eine große Zahl von Geflüchteten aufgenommen. Zu den bereits im Land befindlichen palästinensischen Geflüchteten kamen ab 2011 viele aus Syrien hinzu. Zusätzlich gibt es aufgrund der andauernden Kämpfe zwischen Israel und der Hisbollah-Milizviele viele Binnengeflüchtete aus dem Süden des Landes. All dies verschärft die Spannungen im Land zusätzlich.
Die angespannte Sicherheitslage an der Grenze zu Israel belastet den Libanon zusätzlich. Rund eine Million Menschen sind wegen der gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Israel und der Hisbollah im Libanon auf der Flucht. Wiederholte israelische Luftangriffe schwächen die ohnehin fragile staatliche Infrastruktur und verschärfen die wirtschaftliche und humanitäre Lage. Gleichzeitig nutzen im Libanon ansässige bewaffnete Gruppen wie die Hisbollah die instabile Situation als Nährboden für ihren Einfluss. Von libanesischem Gebiet aus kommt es immer wieder zu Angriffen auf Israel, was zu militärischen Gegenreaktionen führt und die Gefahr einer weiteren Eskalation erhöht. Die anhaltenden Spannungen tragen zur Destabilisierung des Landes bei und verschlechtern die Lebensbedingungen der Zivilbevölkerung.
Die schiitische Hisbollah wird vor allem vom Iran unterstützt, der die Organisation finanziell, politisch und militärisch fördert. Die Unterstützung stärkt den Einfluss der Hisbollah im Libanon und trägt zur politischen Instabilität des Landes bei. Die GfbV warnt, dass die zunehmende Einflussnahme der ((Türkei)) die Lage zusätzlich destabilisiert. Diese Eingriffe tragen zur Verschärfung innergesellschaftlicher Spannungen bei und gefährden das fragile Gleichgewicht zwischen den Religionsgemeinschaften.
Die Gesellschaft für bedrohte Völker beobachtet besonders die Lage der Geflüchteten im Libanon und fordert eine stärkere internationale Unterstützung für deren Schutz und Versorgung. Zudem warnt die GfbV vor einer zunehmenden Gefährdung religiöser Minderheiten, insbesondere der christlichen Gemeinschaften, durch Instabilität und die Radikalisierung der Bevölkerung. Nach Einschätzung der GfbV bedrohen regionale Machtinteressen und die Unterstützung religiös geprägter Milizen das Zusammenleben der verschiedenen Bevölkerungsgruppen. Die Organisation fordert deshalb verstärkte politische und wirtschaftliche Unterstützung für den Libanon sowie einen besseren Schutz religiöser Minderheiten.
Stand: Mai 2026
Autor: Dr. Kamal Sido Redaktion: Sarah Neumeyer
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Die Verabschiedung eines neuen Agrar-Gesetzes in Bolivien könnte nach Einschätzung der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) und indigener Organisationen zu mehr Landkonflikten führen und indigene Rechte erheblich schwächen. Das „Ley 157“, das die Umwandlung kleinbäuerlicher in mittlere und größere landwirtschaftliche Betriebe erleichtert, stärkt vor allem agrarindustrielle Interessen.
Pressekonferenz mit Vertretern der sudanesischen Zivilgesellschaft (15.4.)
Zum dritten Jahrestag des Kriegsausbruchs im Sudan und im Vorfeld der internationalen Sudan-Konferenz in Berlin laden sudanesische zivilgesellschaftliche Organisationen zu einer Pressekonferenz ein, auf der sie Forderungen an Entscheidungsträger der Europäischen Union, nationale Regierungen und andere Teilnehmer der Sudan-Konferenz präsentieren. Die Veranstaltung wird vom Center for Environmental and Social Studies (CESS Sudan), weiteren sudanesischen zivilgesellschaftlichen Organisationen und der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) ausgerichtet.
Besuch von Donald Trump Jr. in der Republika Srpska
Die Gesellschaft für bedrohte Völker bewertet den heutigen Besuch von Donald Trump Jr. in der Republika Srpska in Bosnien und Herzegowina als politisch hochproblematisches Signal und fordert konkrete Konsequenzen seitens der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten.
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) trauert um den CDU-Politiker Christian Schwarz-Schilling und würdigt seinen konsequenten und glaubwürdigen Einsatz für Menschenrechte, ethnische und religiöse Minderheiten sowie politisch Verfolgte. Die Menschenrechtsorganisation hebt besonders seinen außerordentlichen Einsatz für das Ende des Kriegs in Bosnien und Herzegowina und die Opfer des Genozids an der Seite ihres Gründers Tilman Zülch hervor.
Der IStGH hat seinen Sitz in Den Haag. Er ermittelt in seinen Vertragsstaaten oder gegen Täter aus diesen Ländern, wenn deren nationale Justiz gegen mutmaßliche Verbrecher nicht tätig wird. Bild: OSeveno via Wikimedia Commons CC BY-SA 4.0
Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit ahnden – Der Internationale Strafgerichtshof
Zwanzig Jahre nach der Annahme des Römischen Statuts steht der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) mehr denn je zuvor in der Kritik.
Grün stellt die türkische Armee dar, Rot Assads Truppen und Gelb kurdische Kämpfergruppen. Vor dem Beginn der Operation Olivenzweig im Januar 2018 befand sich Afrin im gelben Einflussbereich. Bild: MrPenguin20 via Wikimedia Commons CC BY-SA 4.0
Nordsyrien: Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg der Türkei gegen Afrin
Am 20. Januar 2018 leitete die türkische Armee die „Operation Olivenzweig“ gegen die syrisch-kurdische Region Afrin ein. Dieser Angriff in dem seit 2011 laufenden Bürgerkrieg bedeutete neues Leid, besonders für die Zivilbevölkerung.
Im Alevitentum kann jeder Mensch frei bestimmen, wie er seinen Glauben ausübt. So ergeben sich individuelle Interpretationen und Betonungen der Religionslehre. Foto: Miriam Stanke
Memorandum: Aleviten in der Türkei ringen um Anerkennung
Bis heute wird das Alevitentum in der Türkei nicht als Glaubensgemeinschaft anerkannt, sondern vom Präsidium für Religionsangelegenheiten (DIYANET) als anatolische Variante des Islam eingestuft. Als nichtsunnitische Gemeinschaft werden die Aleviten deshalb diskriminiert, unterdrückt und verfolgt.