Libyen liegt in Nordafrika und hat rund 6,9 Millionen Einwohner*innen (Stand 2026). Die überwiegende Mehrheit der libyschen Bevölkerung (97 Prozent) ist sowohl kulturell als auch sprachlich den Araber*innen und den indigenen ((Amazigh)) (auch Masiren oder Imazighen) zuzuordnen. Aufgrund von Zwangsassimilation und Arabisierung bezeichnen sich heute viele Amazigh als Araber*innen.
Ethnische Minderheiten in Libyen: Amazigh, Toubou und Dom
Offiziell leben etwa 600.000 Amazigh in Libyen. Sie sind vor allem im Nafusa-Gebirge und in Zuwarah ansässig. Die Tuareg, ein nomadisches Amazigh-Volk, leben in der südwestlichen Wüste. Die Toubou (auch Tubu), eine saharische Ethnie, leben im Süden des Landes, in der Kufra-Region und im Tibesti-Gebirge. Die Dom (Lulies) sind eine zahlenmäßig kleine Minderheit mit Wurzeln im indischen Subkontinent, die vor allem im Norden des Landes lebt.
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Die Bevölkerung ist muslimisch geprägt und zu 97 Prozent sunnitisch. Außerdem leben in Libyen etwa 70.000 Christ*innen, darunter koptische und griechisch-orthodoxe Gläubige.
Die Lage der Christ*innen in Libyen hat sich seit dem Sturz des Gaddafi-Regimes 2011 und aufgrund der andauernden Unruhen stark verschlechtert. Besonders bedroht sind die ägyptischen Kopt*innen. Die christliche Gemeinschaft besteht in Libyen aus ungefähr 60.000 Gläubigen.
Instabilität und Machtkämpfe spalten das Land
Das durch ausgedehnte Wüstengebiete und große Erdölvorkommen geprägte Land leidet seit dem Sturz von Diktator Muammar al-Gaddafi, der von 1969 bis 2011 an der Macht war, unter politischer Instabilität und Konflikten. Zwei rivalisierende Regierungen ringen seitdem um Macht und Einfluss. Die Regierung der Nationalen Einheit (GNU) hat ihren Sitz im Westen des Landes in der Hauptstadt Tripolis, die Gegenregierung sitzt im Osten in der Stadt Bengasi.
Das Land ist nicht nur politisch sondern auch juristisch gespalten, was zu massiver Rechtsunsicherheit und Menschenrechtsverletzungen führt. Die Spaltung der Justiz führt dazu, dass das Verfassungsgericht in Bengasi im Osten und die Verfassungskammer in Tripolis im Westen oft widersprüchliche Urteile fällen. Da es keine einheitliche Verfassung oder gewählte nationale Regierung gibt, ist die Durchsetzung von Verträgen und Gesetzen extrem schwierig. Machtbefugnisse hängen oft von lokalen Milizen ab.
IStGH ermittelt wegen Kriegsverbrechen
Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) ermittelt nach einer UN-Resolution vom März 2011 weiterhin wegen Kriegsverbrechen durch die frühere Regierung unter Gaddafi. Die Regierung in Tripolis (GNU) hat die Zuständigkeit des IStGH zwar bis 2027 formal anerkannt, doch die Regierung im Osten akzeptiert dies nicht.
Laut UN-Berichten werden Menschenrechte systematisch verletzt und es herrscht weitgehende Straffreiheit für bewaffnete Gruppen. Insbesondere für Migrant*innen und ausländische Akteure ist die Lage prekär.
Die GfbV kritisiert die Lage marginalisierter Gruppen im Land und fordert echten Minderheitenschutz. In den letzten Jahren hat sich die GfbV zur Lage der Tawergha im Norden geäußert.
Stand: Mai 2026
Autor: Dr. Kamal Sido Redaktion: Sarah Neumeyer
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Zum Internationalen Tag der Pressefreiheit (3. Mai) veröffentlicht die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) ein Memorandum unter dem Titel „Presse- und Meinungsfreiheit in der Türkei garantieren!“. Darin fordert die Menschenrechtsorganisation die Freilassung aller Journalistinnen und Journalisten aus den türkischen Gefängnissen. Die Regierung in Ankara müsse ferner alle Beschränkungen der Meinungs- und Pressefreiheit zurücknehmen. Kritische Berichterstattung und friedliche Meinungsäußerung dürften nicht kriminalisiert werden. Unabhängige Institutionen müssten diese grundlegenden Rechte garantieren.
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